DE / FR
WIR BESTIMMEN MIT!
DE / FR

Andere Sozialversicherungen
13.9.2022
Spitalaufenthalt von Kindern: Betreuungsentschädigung wird vereinfacht
AGILE.CH begrüsst den Entscheid des Ständerats, der mit 31 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung die Auszahlung der Betreuungsentschädigung vereinfachen will, wenn Eltern von hospitalisierten Kindern für deren Betreuung ihrer Arbeit fernbleiben müssen. Damit wird eine Lücke aus der letzten Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) geschlossen. AGILE.CH hofft, dass der Nationalrat nachzieht.
weiter zu
-
Sozialversicherungen
29.4.2019
Vor der Abstimmung im vergangenen November versprach der Bundesrat klare Regeln für Observationen von Sozialversicherten. AGILE.CH nimmt den Bundesrat beim Wort und fordert die in der Verordnung vom Herbst 2018 festgelegte Umsetzung des Gesetzes.
13.3.2019
Unrechtmässig bezogene Sozialversicherungsleistungen können künftig während drei statt wie bisher während einem Jahr zurückgefordert werden; Kosten für verdeckte Überwachungen können der überwachten Person auferlegt werden; für Beschwerden vor kantonalen Gerichten muss man in Zukunft bezahlen. Und aufgrund eines einfachen Verdachts einer Versicherung können wir alle in unüberwindbare Justizmühlen geraten. Sogar wenn der Verdacht unbegründet ist.
14.10.2018
Das Gesetz zur Überwachung von Sozialversicherten sei «eines liberalen Staates unwürdig». So lautet das Fazit von Kurt Pärli, Professor für Soziales Privatrecht an der Universität Basel. Es handle sich um «ein unnötiges, sicher aber unsorgfältiges Gesetz».
Francesco Bertoli, Vorstandsmitglied der Behindertenorganisation AGILE.CH, kritisierte, dass wegen einiger Betrüger alle Bezügerinnen und Bezüger von Sozialversicherungsleistungen unter Generalverdacht stünden. «Das Überwachungsgesetz macht uns zu Sondermenschen», stellte Bertoli fest. «Uns werden Grundrechte entzogen.»
3.10.2018
Mit der Annahme des neuen Gesetzesartikels im allgemeinen Teil des Sozialversicherungsgesetztes (ATSG) könnten die IV-Stellen, die Unfall-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungen selbst die heimliche Überwachung der Versicherten anordnen. Sie könnten damit bis zu einem Jahr arbeitslose, kranke oder verunfallte Personen heimlich filmen und Tonbandaufnahmen machen. Unterwegs, beim Einkaufen, auf dem Weg zu Bekannten, im Garten und sogar in der Wekstatt, in der Küche oder in der Stube, sofern man von einer Strasse aus in die privaten Räume hineinsehen kann. Mit richterlicher Genehmigung könnten sogar Lokalisierungsgeräte an Autos oder anderen Fahrzeugen angebracht werden.
Der Überwachungsartikel, wie er am 25. November zur Abstimmung kommt, verletzt demokratisch entstandene rechtsstaatliche Regeln, missachtet unsere Grundrechte und will eine Misstrauenskultur ins ordentliche Recht überführen. Der Gesetzesartikel kann von allen Sozialversicherungen angewendet werden und somit gegen die gesamte Bevölkerung. Jede und jeder von uns wird unter Generalverdacht gestellt und läuft Gefahr, überwacht zu werden.
28.6.2018
Neben der Missbrauchsbekämpfung will der Bundesrat mit der Reform des ATSG alle Sozialversicherungszweige, die dem ATSG unterstellt sind, optimieren. Das gesamte Potenzial schöpft er dabei aber noch nicht aus.
◄
1 / 1
►
weitere Informationen
Vernehmlassungsantwort AGILE.CH zu ATSG-Revision, 17.05.17
Stellungnahme zu den Aus-führungsbestimmungen zur Über-wachung von Versicherten in der ATSV, 5.12.18
Stellungnahmen und Vernehmlassungen