Back to work trotz Corona?
Aktualisiert: 14. Sept. 2020
Die Massnahmen des Bundesrats, um die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt zu mildern, gelten nicht auf ewig. Kein Tag vergeht, ohne dass grosse Firmen Entlassungen ankündigen. Eines ist sicher: Wir steuern mit grossen Schritten auf eine ernsthafte Beschäftigungskrise zu, und Menschen mit Behinderungen könnten die ersten sein, die den Kürzeren ziehen. In der neuen Nummer von «Behinderung & Politik» finden Sie die Standpunkte von Betroffenen, Gewerkschaften und Arbeitgebern.
Ist Homeoffice eine Chance für Menschen mit Behinderungen, oder laufen sie Gefahr, vom Radar des Arbeitsmarkts zu verschwinden?
Die Pandemie zeigt zahlreiche Schwachstellen in Sachen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Schutz von verletzlichen Personen vor dem Coronavirus auf. Manche erleben die Isolation, zu der sie immer noch gezwungen sind, als schwierig. Die neue Covid-19-Verordnung 3 schützt sie zudem nicht vor Entlassung.
Gründung einer Branchenorganisation von Arbeitgebenden, die mit Assistenz leben
Seit 2012 haben Menschen mit Behinderungen, die zuhause leben, die Möglichkeit, über den Assistenzbeitrag der IV Assistentinnen/Assistenten anzustellen. Die Rolle des/der Arbeitgebenden ist noch wenig bekannt und mitunter schwierig wahrzunehmen. Um die Interessen dieser Personen zu vertreten und ihnen im Sinne der Schweizer Sozialpartnerschaft Gehör zu verschaffen, wird AGILE.CH demnächst eine Branchenorganisation gründen.
Sozialpolitik
Diesen Herbst befasst sich das Parlament mit zwei grösseren Reformen, und zwar mit dem Stabilisierungsprojekt AHV 21 und der Revision des Gesetzes über die Altersvorsorge. Für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen haben sie Folgen, vor allem wenn es sich um Frauen handelt.
Betreuung durch Angehörige, Teilzeitarbeit, unsichere Arbeitsverhältnisse, Lohnungleichheit: Frauen mit Behinderungen sind von den beiden Reformen doppelt betroffen, denn diese basieren immer noch auf dem Modell eines gesunden Mannes, der 40 Jahre lang in Vollzeit arbeitstätig ist und sein Leben lang mit der gleichen Frau verheiratet ist…
Aktuelle Beiträge
Alle ansehen...für administrative und organisatorische Aufgaben. Bewerben Sie sich bis 30. September 2020, Stellenantritt nach Vereinbarung.
Bewerben Sie sich bis 30. September 2020, Stellenantritt ist der 1. März 2021 oder nach Vereinbarung.
Die SBB lehnen präzisere Zugdurchsagen zur Maskenpflicht und/oder Ergänzungen der Schutzkonzept-Plakate ab.