«7. IVG-Revision» Letzte Differenz zwischen National- und Ständerat bereinigt
In der ersten Woche der Frühlingssession haben sich National- und Ständerat zum letzten Mal inhaltlich mit der 7. Revision des Invalidenversicherungsgesetzes befasst. Und sie haben eine gemeinsame Lösung für den Umgang mit der verbleibenden Differenz gefunden.
Der Nationalrat ist der Meinung, dass der Begriff «Kinderrente» unklar sei und deshalb umbenannt werden müsse. Kinderrente werde in der Bevölkerung nämlich fälschlicherweise als eine Rente verstanden, die Kindern mit Behinderungen zugutekomme. Gemäss der Thurgauer Nationalrätin Verena Herzog besteht in der Romandie eine besonders grosse Verwirrung, weil «rente pour enfant» speziell missverständlich sei.
Der Ständerat hat sich zweimal einstimmig gegen die Umbenennung der «Kinderrente» in «Zusatzrente für Eltern» ausgesprochen. Er findet den administrativen Aufwand für einen gut etablierten Begriff, der nie zu Auslegeproblemen geführt hat, unverhältnismässig. In der Tat müssten u.a. Gesetze, Verordnungen und Weisungen auf nationaler und kantonaler Ebene, über 1600 Pensionskassenreglemente sowie viele Lehrbücher überarbeitet werden.
Wie lassen sich diese beiden Positionen vereinen, ohne dass eine Kammer ihre Anliegen ganz aufgeben muss? Die vorberatende Kommission des Ständerats hat Anfang 2020 die Lösung gefunden: Der Bundesrat soll eine umfassende sprachliche Überprüfung des Invalidenversicherungsgesetzes durchführen. Es bestehe nämlich generell ein Handlungsbedarf bezüglich der Begrifflichkeit in der Sozialversicherungsgesetzgebung, die teilweise einen abwertenden Charakter habe oder heute nicht mehr aktuell sei.
Der Nationalrat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden und verzichtet auf die Anpassung des Begriffs «Kinderrente» im Rahmen der 7. IVG-Revision. Damit steht der Schlussabstimmung zum revidierten Invalidenversicherungsgesetz am 20. März 2020 nichts mehr im Wege. Die im Rahmen der 7. IVG-Revision beschlossenen Änderungen werden voraussichtlich per 1.1.2022 in Kraft treten.
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenDie Revision wurde im Nationalrat mit 198 Stimmen ohne Gegenstimmen und im Ständerat mit 44 Stimmen und einer Gegenstimme gutgeheissen.
Eine knappe Mehrheit der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats SGK-N will die Kinderrente kürzen.