«7. IVG-Revision»: Klare Zustimmung zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung
Aktualisiert: 14. Sept. 2020
Die Corona-Pandemie lieferte den Gegnerinnen und Gegnern der 7. IVG-Revision ein neues Argument gegen die Vorlage. Die finanzielle Zukunft der Invalidenversicherung sei wegen der Krise ungewiss, deshalb brauche es jetzt eine Sparvorlage. Doch die diffuse Corona-Argumentation verhallte zur Erleichterung von AGILE.CH in der Bernexpo ungehört, und die Revision wurde im Nationalrat mit 198 Stimmen ohne Gegenstimmen und im Ständerat mit 44 Stimmen und einer Gegenstimme gutgeheissen.
Die 7. IVG-Revision wird gemäss Schätzungen des Bundes im Jahr 2030 Einsparungen von 7 Millionen Franken zur Folge haben. Und trotzdem sind die Sparerinnen und Sparer im Parlament nicht zufrieden mit der Vorlage. Für sie schlummert in der Invalidenversicherung ein nicht endendes Sparpotenzial, obwohl im Zuge der letzten beiden IVG-Revisionen einschneidende Einsparungen beschlossen worden waren.
Mit der 7. IVG-Revision will der Bundesrat insbesondere die Eingliederung von Kindern und Jugendlichen sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen verstärken. In sechs Beratungen setzte sich das Parlament während eines Jahres intensiv mit der Vorlage auseinander. So entstand in vielen Arbeitsstunden eine ausgewogene Vorlage, die eigentlich in der Frühlingssession hätte abgesegnet werden können. Doch die Corona-Pandemie vereitelte die Schlussabstimmung.
Das Parlamentsgesetz erlaubt es nicht, bereits bereinigte Geschäfte inhaltlich neu aufzurollen. Wenn sämtliche Differenzen aus der Welt geschafft sind, muss gemäss Gesetz die Schlussabstimmung folgen. Da die 7. IVG-Revision bereits in der Frühlingssession für die Schlussabstimmung bereit war, konnten in der Sommersession keine neuen Sparartikel eingefügt werden. Und so blieb den Gegnerinnen und Gegnern einzig, mit ihrer Corona-Argumentation eine Verschiebung der Schlussabstimmung zu verlangen oder die Vorlage abzulehnen. Beide Optionen wurden im Vorfeld der Schlussabstimmung diskutiert, aber von allen Fraktionen klar verworfen. Die Weiterentwicklung der IV wurde in der Schlussabstimmung im Nationalrat mit 198 Stimmen gutgeheissen, keine einzige Person stimmte dagegen. Im Ständerat wurde die Vorlage mit 44 Stimmen und einer Gegenstimme angenommen. Damit können sich die Menschen, die auf IV-Leistungen angewiesen sind, auf die Neuerungen per 2022 im Invalidenversicherungsgesetz einstellen. Ungewissheiten gibt es in Krisenzeiten schliesslich genug! AGILE.CH ist erleichtert, dass diese kostenneutrale Vorlage im Parlament eine so deutliche Zustimmung gefunden hat. Das Parlament scheint erkannt zu haben, dass das Sanierungspotenzial bei der IV ausgeschöpft ist.
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