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«7. IVG-Revision»: Kinderrenten der Invalidenversicherung sind dringend nötig!

Aktualisiert: 15. Sept. 2020

Die Kinderrenten sollen gemäss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats SGK-S nicht gekürzt werden, weil die betroffenen Familien gemäss Abklärungen über wenig Einkommen verfügen. Danke, SKG-S, für diesen einstimmigen Entscheid zugunsten von Menschen mit Behinderungen und ihren Kindern!


Mit ihrem Ja zum Rentensystem gemäss Vorschlag des Bundesrats hat es die SKG-S leider verpasst, ein wirklich einfaches und gerechtes Rentensystem einzuführen. Sie hat sich dabei auch durch den Irrglauben leiten lassen, die Integration von Menschen mit gesundheitlichen Problemen lasse sich mit Veränderungen am Rentensystem und ohne Verpflichtung von Arbeitgebenden bewerkstelligen. Der in der Bundesverfassung festgeschriebene Grundsatz, dass Renten den Existenzbedarf angemessen zu decken haben, wird auch mit diesem Rentensystem nicht eingelöst werden.


Dass Jugendliche mit Behinderungen wie alle anderen Jugendlichen die Möglichkeit für eine berufliche Ausbildung von mindestens zwei Jahren erhalten sollen, nahm die Kommission zur Kenntnis. Enttäuschend ist, dass sie sich nicht durchringen konnte, eine entsprechende Regelung gesetzlich zu verankern.

Gutachten sind entscheidend bei der Klärung der Frage, ob eine Person eine Rente bekommt oder nicht. Zukünftig sollen gemäss SGK-S von Interviews für Gutachten Tonaufnahmen – und hoffentlich bei Bedarf auch Videoaufnahmen – gemacht werden können. Damit hat die SGK-S eine erste wichtige Verbesserung beschlossen, weitere folgen hoffentlich (Zulassen einer Begleitperson, Schaffen einer Kommission, …).

Die Vorlage soll bereits in der Herbstsession im Ständerat behandelt werden.

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