«7. IVG-Revision» Differenzenbereinigung: SGK-N nimmt mehr armutsgefährdete Familien in Kauf
Es gibt so viele Gründe, die gegen eine Kürzung der Kinderrente sprechen. Trotzdem will eine knappe Mehrheit der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats SGK-N diese Kürzung. Wieso tut sich die Politik so schwer, die Armutsgefährdung von Familien konsequent und in verschiedensten Kontexten zu bekämpfen?
Erst einige Monate nach dem Beschluss des Nationalrats zur Senkung der Kinderrente wurde die Studie zu den wirtschaftlichen Verhältnissen von Familien mit einer IV-Rente im August 2019 veröffentlicht. Gemäss dieser Studie würde die Reduktion der Kinderrente dazu führen, dass noch mehr Kinder von IV-Rentnern/Rentnerinnen armutsgefährdet würden. Armut verschlechtert die Startchancen von Kindern beträchtlich. Betroffene Kinder müssen auf vieles verzichten, werden häufig sozial ausgegrenzt, haben schlechtere Bildungschancen und ernähren sich vielfach weniger gesund. AGILE.CH hofft sehr, dass der Nationalrat seiner Kommission nicht folgt und sich wie der einstimmige Ständerat gegen die Kürzung der Kinderrente ausspricht.
Auch hält die SGK-N mit 18 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung daran fest, Verwaltung, Versicherungen und weiteren mit der Umbenennung des Begriffs «Kinderrente» in «Zusatzrente für Eltern» einen riesigen administrativen Aufwand aufzuhalsen. Die von der SGK-N anvisierte Änderung würde nämlich bedeuten, dass der seit rund vierzig Jahren gut verankerte Begriff in Gesetzestexten, Weisungen, Factsheets, Internetseiten und weiteren Informationsquellen angepasst werden müsste.
National- und Ständerat sind sich einig, dass das vom Bundesrat vorgeschlagene stufenlose Rentensystem eingeführt werden soll. Dieses neue System, das AGILE.CH klar ablehnt, führt zu einer kleineren IV-Rente bei einem IV-Grad zwischen 60 und 69 Grad. Da das Eingliederungspotenzial von älteren Menschen gering ist, sieht der Bundesrat in seiner Vorlage eine Besitzstandwahrung für IV-Rentner/-innen ab 60 Jahren vor. Eine sehr knappe Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen ist mit Blick auf den Arbeitsmarkt wie der Ständerat der Meinung, dass diese Besitzstandwahrung bereits ab 55 Jahren gelten soll.
Medizinische Gutachten sind entscheidend dafür, ob eine Rente zugesprochen wird oder nicht. Mit der Dokumentierung von Interviews soll die Qualität der Gutachten gesichert werden. Die Mehrheit der SGK-N ist mit dem Vorschlag des Ständerats einverstanden, von den Interviews Tonaufnahmen zu erstellen.
Die Vorlage kommt voraussichtlich in der Wintersession in den Nationalrat. Möge der Nationalrat bis dann die oben zitierte Studie sorgfältig studieren, sich mit Kinderarmut in der Schweiz auseinandersetzen und gestützt auf diese Grundlagen – anders als seine Kommission – die Reduktion und Umbenennung der Kinderrente ablehnen!
Bleiben nach der Debatte im Nationalrat Differenzen bestehen, geht das Geschäft zurück in den Ständerat. Wenn nach drei Detailberatungen in jedem Rat noch Differenzen bestehen, wird eine Einigungskonferenz einberufen.
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Alle ansehenDie Revision wurde im Nationalrat mit 198 Stimmen ohne Gegenstimmen und im Ständerat mit 44 Stimmen und einer Gegenstimme gutgeheissen.
National- und Ständerat haben eine gemeinsame Lösung für den Umgang mit der verbleibenden Differenz gefunden.