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Ergänzungsleistungen
7.10.2020
Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) tritt per 1. Januar 2021 in Kraft. Bereits heute zeigt sich, dass Menschen mit Behinderungen viele Fragen zu den Änderungen und Neuerungen haben. Aus diesem Grund hat Procap Schweiz eine ausführliche Informationsbroschüre zum Thema Ergänzungsleistungen erstellt. Die Broschüre steht auf Deutsch und Französisch gratis online auf der Procap-Webseite zur Verfügung.
In einem weiteren Schritt bedient der Rechtsdienst von Procap Schweiz ab dem 1. Oktober bis vorerst Ende 2020 eine Beratungs-Hotline. Unter der Nummer 062 206 88 00 steht von Montag bis Donnerstag jeweils von 14 Uhr bis 16 Uhr eine Fachperson des Procap Rechtsdienstes kostenlos für allgemeine Fragen zur EL-Reform zur Verfügung. Diese Dienstleistung ist für alle zugänglich.
Ab dem 1. Oktober finden zudem in der ganzen Schweiz Informationsveranstaltungen zum Thema «Ergänzungsleistungen – Was ändert sich durch die Gesetzesrevision?» statt. Die Veranstaltungsdaten sind ebenfalls auf der Webseite von Procap zu finden.
21.8.2019
Am 22. März 2019 hat das Parlament die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) verabschiedet. Ende Mai 2019 hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Vernehmlassung zu den EL-Ausführungsbestimmungen eröffnet. AGILE.CH fordert in der Vernehmlassungsantwort unter anderem, dass die längst überfällige Erhöhung der Mietzinsmaxima bereits per 1.1.2020 umgesetzt wird. Der Bundesrat beabsichtigt, die Anpassung erst per 1.1.2021 in Kraft zu setzen. Er will den Kantonen ein Jahr Zeit geben, um ihre Informatiksysteme und Arbeitsabläufe anzupassen.
21.3.2019
Leistungsabbau, Zugangsbeschränkung, Verletzung von Grundrechten: Die Bilanz der Session, die heute zu Ende geht, ist für Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Krankheiten besorgniserregend. Die Beschlüsse beweisen, wie weit entfernt von der sozialen Realität die bürgerliche Mehrheit des Parlaments lebt.
3.3.2019
Nachdem das Parlament die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) durch den Fleischwolf gedreht hat, ist sie nicht mehr das Papier wert, auf dem sie steht. Dennoch will der Nationalrat sie in der Frühlingssession um weitere 63 Millionen Franken zusammenstreichen, dies auf das Risiko hin, die Verfassung zu brechen, die den EL die Aufgabe zuweist, die Grundbedürfnisse zu decken. AGILE.CH erwartet zudem, dass der Nationalrat dem Titel «Weiterentwicklung» Rechnung trägt, wenn er in die Debatte über die 7. IVG-Revision eintritt. Schliesslich bedauert AGILE.CH, dass die Kinder die Zeche für diese beiden Revisionen bezahlen, indem sie in eine anhaltend prekäre Situation gebracht werden.
24.1.2019
Ergänzungsleistungen sind keine Zückerchen. Fast die Hälfte aller IV-Beziehenden brauchen Ergänzungsleistungen für ihre Grundnahrungsmittel, ihre Kleider, ein Dach über dem Kopf und eine minimale Gesundheitsversorgung – und zu ihnen gehören auch Kinder. Was sie für ein würdiges Leben brauchen, interessiert die bürgerliche Mehrheit der SGK-N bei der EL-Reform nicht. In erster Linie will sie rund 460 Mio. Franken sparen.
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