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220702 AGILE.CH Präsident*innenkonferenz zum Thema Assistenzbeitrag © AGILE.CH/Mark Henley

Arbeit

7.3.2023
Der Betreuungsurlaub für Eltern von schwerkranken Kindern wird zugänglicher

Der Nationalrat ist dem Ständerat gefolgt und hat zugestimmt, die Kriterien zu überarbeiten, die einen Anspruch auf den neuen Betreuungsurlaub für Eltern von schwerkranken oder verunfallten Kindern gewährleisten. Die IGAB, zu deren Mitgliedern AGILE.CH gehört, begrüsst diese Entscheidung, die es betroffenen Familien ermöglichen wird, nicht mehr mehrere Monate in Ungewissheit zu leben.

zur Medienmitteilung der IGAB

30.6.2021
Am 1. Juli tritt der bezahlte Langzeiturlaub für Eltern mit schwerkranken Kindern in Kraft

Der Langzeiturlaub für Eltern mit einem schwerkranken oder verunfallten Kind tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Dieser Urlaub von 14 Wochen wird von allen berufstätigen Eltern sehr begrüsst, deren Anwesenheit beim Kind aufgrund dessen Erkrankung erforderlich ist. Der Urlaub füllt eine Lücke in einer besonders angespannten Zeit in ihrem Leben. Die Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung IGAB, AGILE.CH ist Mitglied, begrüsst das Inkrafttreten des neuen Gesetzes, das den Verlust des Arbeitsplatzes zu verhindern hilft. Sie bedauert aber, dass das Gesetz für die schwerwiegendsten Fälle keinen längeren Zeitraum vorsieht.

6.10.2020

Der Bundesrat hat heute beschlossen, das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung am 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen, mit Ausnahme des bezahlten 14-wöchigen Urlaubs für die Betreuung von schwer kranken und verunfallten Kindern. Die Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung (IGAB), bei der auch AGILE.CH Mitglied ist, freut sich über den Entscheid, das Gesetz rasch umzusetzen.  Die Landesregierung ist damit einer der Forderungen der IGAB gefolgt.

5.10.2020

Am 21. September hat der Ständerat das Postulat von Marianne Maret (CVP, VS) «Entschädigung für Erwerbsausfall auch für die Eltern und andere Angehörige von Erwachsenen mit einer Behinderung» mit 28 zu 10 Stimmen angenommen. Die Interessengemeinschaft Betreuende und pflegende Angehörige (IGAB), bei der auch AGILE.CH Mitglied ist, hat diesen Text unterstützt und die Ständerätinnen und Ständeräte persönlich aufgefordert, ihn gegen den Willen des Bundesrates anzunehmen. Das ist ein schöner Sieg für die IGAB.

4.9.2019

AGILE.CH begrüsst die Einführung von Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose, denn die Sozialhilfe ist nicht auf Menschen ausgerichtet, die aufgrund ihres Alters von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind. AGILE.CH hofft sehr, dass auch in der IV ein Umdenken stattfindet und Menschen, die wegen gesundheitlichen Beeinträchtigungen keine Stelle finden, vermehrt von der IV Unterstützung erhalten und nicht nach Durchführung von Eingliederungsmassnahmen in die Sozialhilfe abgeschoben werden.

Es ist erwiesen, dass das Risiko für Langzeitarbeitslosigkeit ab 55 Jahren stark zunimmt. AGILE.CH fordert deshalb, dass die Überbrückungsleistungen bereits ab 57 Jahren gewährt werden.

Vernehmlassungsantwort AGILE.CH

9.10.2017

Der 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Die Gelegenheit, daran zu erinnern, dass die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) einen angemessenen Lebensstandard und das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen fordert. Leider sieht die Realität von Hunderttausenden in der Schweiz anders aus. Menschen mit Behinderungen müssen die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen – in einem offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt. Wenn das nicht möglich ist, sind gerechte Sozialversicherungsleistungen unerlässlich.

Fast die Hälfte aller IV-Beziehenden ist auf Zusatzleistungen angewiesen, ob sie nun arbeiten oder nicht. Diese Zahl spricht Bände über die Gefahr der sozialen Unsicherheit und Ausgrenzung, der sie und ihre Familien ausgesetzt sind.

Auf der Website zum 3. Dezember 2017: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen finden Sie die Pressemitteilung der Arbeitsgruppe, der AGILE.CH angehört, sowie den Appell von Frau Bundespräsidentin Doris Leuthard.

6.9.2017

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Arbeit. Wer infolge seiner Behinderung bei der Arbeit Hilfe braucht, hat das Recht auf Assistenz bei der Arbeit. Ein gutes Mittel, um der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Bereich der Arbeit entgegenzuwirken. Alles wunderbar. Aber nur auf den ersten Blick. Behinderung & Politik hat genauer hingeschaut.

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