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Soziale Sicherheit ist ein Menschenrecht

Das System der sozialen Sicherheit soll Einzelpersonen vor den Folgen von Lebensrisiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter oder Behinderung schützen, Armut verhindern und die gesellschaftliche Teilhabe fördern.

Das soziale Sicherungssystem der Schweiz ist dicht und komplex. Es hat sich im Laufe der Zeit Schritt für Schritt entwickelt. Mehr über die Geschichte der Sozialen Sicherheit

Menschen mit Behinderungen sind häufig auf Sozialleistungen angewiesen. Seit den 1990er Jahren wird unser soziales Sicherungssystem aber fast nur durch Sparmassnahmen reformiert. Die Leistungsvergabe wird verschärft, die Verfahren werden komplexer und die Bedürfnisse und Lebenssituationen der Menschen immer weniger berücksichtigt. Diese Realität steht im Widerspruch zur UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) und zu den Sozialzielen unserer Bundesverfassung.

Wir fordern

Um der Verfassung gerecht zu werden, müssen die Renten der ersten Säule erhöht werden.

Die IV muss Arbeitsunfähigkeit anerkennen und entsprechend entschädigen. Die derzeitige Methode zur Rentenberechnung muss überarbeitet werden.

Menschen mit Behinderungen werden oftmals verdächtigt, zu Unrecht Sozialleistungen zu beziehen. Dieses Vorurteil muss bekämpft und die Observationen von Versicherten besser beobachtet werden.

Zu viele Menschen verzichten wegen komplizierten Verfahren, Informationsmangel, Scham etc. auf Sozialleistungen, obwohl sie Anspruch darauf hätten. Andere sind während des Sozialleistungsbezugs mit Hindernissen konfrontiert, die sich negativ auf ihre berufliche Entwicklung und ihre Gesundheit auswirken können. Dagegen muss rasch etwas unternommen werden.

Für ein menschenwürdiges soziales Sicherungssystem

das die Bedürfnisse der Menschen besser berücksichtigt!

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Das System der sozialen Sicherheit

Das System der sozialen Sicherheit umfasst alle staatlichen und privaten Massnahmen, die Personen gegen die Folgen bestimmter Risiken (Krankheit, Unfall oder Behinderung, Arbeitslosigkeit, Alter, Mutter- oder Vaterschaft) schützen und ihr Einkommen im Falle einer vorübergehenden oder dauerhaften Arbeitsunfähigkeit ausgleichen oder ersetzen sollen. Die Leistungen der dafür vorgesehenen Sozialversicherungen werden durch individuelle Pflichtbeiträge finanziert. Hinzu kommen bedarfsabhängige Sozialleistungen wie Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe, die im Bedarfsfall die Existenz und soziale Teilhabe sichern sollen und über Steuermittel finanziert werden.

Mit Ausnahme der beruflichen Vorsorge werden alle Sozialversicherungen sowie die Ergänzungsleistungen durch das Gesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) koordiniert.

Auf der Website des Bundesamts für Sozialversicherungen finden sich sechs Broschüren zum besseren Verständnis der Sozialversicherungen. Die Publikationen sollen grundlegende Informationen zu den einzelnen Sozialversicherungen vermitteln sowie deren Funktionsweise und Zusammenspiel im System der sozialen Sicherheit.

Zentrale Punkte

Einhalten der UNO-BRK

Der UNO-BRK-Ausschuss kritisiert «das unverhältnismässig hohe Armutsrisiko von Menschen mit Behinderungen und die unzureichende Unterstützung für behinderungsbedingte Ausgaben...».

Kein Leistungsabbau

Agile setzt sich seit Bestehen gegen den Abbau und für den Ausbau der sozialen Sicherheit ein. Eine Behinderung darf nicht dazu führen, dass Menschen einer prekären Lage ausgesetzt sind.

Bei Problemen mit Sozialversicherungsleistungen helfen Ihnen diese Rechtsberatungsstellen

  • Inclusion Handicap bietet Rechtsberatungen für alle deutsch- und französischsprachigen Regionen.
  • Bei Procap finden Sie diverse regionale Beratungsstellen.
  • Für das Tessin wenden Sie sich an inclusione andicap ticino.
  • Pro Infirmis bietet einen umfangreichen Online-Rechtsratgeber und Beratungsstellen in verschiedenen Kantonen.
  • Das Institut für Rechtsberatung (IRB) der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung hilft Menschen mit einer Querschnittlähmung unentgeltlich und persönlich bei rechtlichen Problemen in den Bereichen Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht.
  • Pro Mente Sana bietet kostenlose Beratung zu psychosozialen und juristischen Fragen für Menschen mit psychischen Behinderungen, ihre Angehörigen und Nahestehende sowie weitere Bezugspersonen.
  • Der Rechtsdienst des Schweizerischen Gehörlosenbundes interveniert, unterstützt und begleitet gehörlose Menschen bei juristischen Fragen und Diskriminierungen.
  • Die Berater*innen von FRAGILE Suisse unterstützen Menschen mit Hirnverletzungen unter anderem auch in den Bereichen Finanzen, Sozialversicherungen und Recht.
  • Menschen mit Multiple Sklerose wenden sich für eine Rechtsberatung an die MS Gesellschaft

Zentral für Menschen mit Behinderungen

Invalidenversicherung (IV)

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Ergänzungsleistungen (EL)

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Sozialversicherungsrecht (ATSG)

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