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Für eine inklusive Schweiz
Unterstützen Sie die Inklusionsinitiative und tragen Sie dazu bei, dass wir Menschen mit Behinderungen endlich selbstbestimmt leben können.
Aktuell
30.11.2023
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen: Kein Tag zum Feiern – Schweiz erfüllt Verpflichtungen nicht
Der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen soll jährlich am 3. Dezember das Bewusstsein für unsere Bedürfnisse schärfen und den Einsatz für unsere Rechte fördern. Hierzulande haben wir Menschen mit Behinderungen aber nichts zu feiern. Vielmehr mahnt uns der 3. Dezember daran, wie weit die Schweiz immer noch entfernt ist von der tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen.
Statt eines Gedenktages fordern wir, dass die Schweiz die Verpflichtung nach gleichen Rechten für Menschen mit Behinderungen endlich erfüllt, die sie im Jahr 2014 mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention eingegangen ist.
25.10.2023
Politische Partizipation von Menschen mit kognitiven Behinderungen: Bundesrat anerkennt Verletzung von Diskriminierungsverbot und sieht Handlungsbedarf
Im Juni 2021 nahm der Ständerat ein Postulat der ehemaligen Ständerätin Marina Carobbio Guscetti an, das den Bundesrat beauftragte, einen Bericht über den Stimm- und Wahlrechtausschluss von Menschen mit kognitiven Behinderungen zu erstellen und Massnahmen aufzuzeigen, wie das Recht der betreffenden Personen auf politische Teilhabe in Übereinstimmung mit der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) gewährleistet werden kann. Der heute vom Bundesrat verabschiedete Bericht bestätigt, dass Handlungsbedarf besteht, um diese Diskriminierung zu beseitigen.
19.10.2023
Berechnung IV-Grad: Bundesrat ignoriert Wille des Parlaments und Vernehmlassungsantworten
AGILE.CH ist verärgert: In seiner Sitzung vom 18.10.2023 verabschiedete der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV), mit der die Motion SGK-N 22.3377 hätte erfüllt werden sollen. Diese forderte, dass der IV-Grad nicht mehr auf Basis der Einkommen von gesunden Personen berechnet wird, sondern dass realistische Einkommensmöglichkeiten berücksichtigt werden. Auch wenn nun gewisse Verbesserungen erreicht wurden: Die beschlossene Änderung entspricht nicht den Forderungen der Motion und lässt auch die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsantworten unberücksichtigt. Anstelle des Pauschalabzugs von 17%, der gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen erforderlich ist, wird lediglich ein Pauschalabzug von 10 Prozent gewährt. Viele Menschen mit Behinderungen erhalten damit weiterhin keine oder zu tiefe IV-Renten.
Behinderung & Politik 2 / 22
Selbstbestimmt leben mit Assistenz
Leben Sie selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden? Was für viele selbstverständlich ist, wird Menschen mit Behinderungen oft verwehrt. Wie lässt sich das ändern und was macht AGILE.CH?