Zwei Jahre 5. IVG-Revision – Zwischenbilanz

Seit dem Inkrafttreten der 5. IVG-Revision Anfang 2008 ist die Zahl der IV-RentnerInnen leicht gesunken. Gemessen an der Wohnbevölkerung nahm sie 2009 im Vergleich zu 2007 von 5,3 Prozent auf 5,2 Prozent ab. In Zahlen: Netto sind 3'000 Personen aus der IV-Statistik verschwunden. Was wir nicht wissen: Wie viele dieser 3000 Personen sind gestorben, ins AHV-Alter übergetreten, haben eine Arbeitsstelle gefunden oder leben heute von der Fürsorge oder mit Angehörigenunterstützung.

Von Ursula Schaffner, Bereichsleiterin Sozialpolitik und Interessenvertretung

Sowohl das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) wie auch einzelne IV-Stellen berichten dennoch laufend über grosse Erfolge der 5. IVG-Revision. Sie messen diesen Erfolg einzig am Rückgang der neuen IV-RentnerInnen und an der Anzahl der verfügten Massnahmen.

Viele verfügte Massnahmen

Laut BSV gingen bei den IV-Stellen in den ersten eineinhalb Jahren seit der 5. IVG-Revision 16'000 Meldungen zur Früherfassung ein. Im gleichen Zeitraum wurden 13'000 mal Frühinterventionsmassnahmen gesprochen und 450 Arbeitgebern wurden Einarbeitungszuschüsse gewährt. Das zusätzliche Personal bei den IV-Stellen führte bis Ende 2008 zu 65 Millionen Franken Mehrausgaben. Ob dank den verfügten Massnahmen und dank dem zusätzlichen (in der Regel nicht behinderten) Personal mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine neue Arbeitsstelle fanden oder den alten behalten konnten, ist aber nach wie vor nicht ersichtlich.

Starke Zunahme von Anfragen bei Rechtsberatungsstellen

Bei den Rechtsberatungsstellen der privaten Behindertenhilfe haben die Anfragen im gleichen Zeitraum markant zugenommen, teilweise um hundert Prozent in einem Jahr. Einzelne Beratungsstellen haben einen Aufnahmestopp aussprechen müssen, weil sie nicht mehr in der Lage sind, alle Anfragen zu beantworten.

Bei den Meldestellen des Monitoring 5. IVG-Revision der Behindertenselbsthilfe sind bisher nur wenige Geschichten eingetroffen. Eine telefonische Umfrage bei einzelnen Beratungsstellen zeigt folgende Auffälligkeiten: Neuanmeldungen bei den IV-Stellen werden schneller bearbeitet, dagegen bleiben bereits hängige Dossiers (wieder) länger liegen. Es werden aufwändige Abklärungen durch IV-Stellen vorgenommen, auch wenn Sachverhalte offensichtlich unverändert geblieben sind, beispielsweise bei Geburtsgebrechen. Vermehrt legen IV-Stellen bei Rentenrevisionen neue Gutachten vor, die unveränderte Gesundheitszustände erneut und anders beurteilen. Gestützt darauf werden betroffene Personen als eingegliedert bezeichnet.

Forderung nach aussagekräftigen Zahlen bleibt

Auch wenn die Verwaltung auf die grossen Erfolge der 5. IVG-Revision verweist, bleibt sie die Antwort schuldig, wie viele Personen tatsächlich in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden konnten. Zu einer vollständigen Evaluation auch dieser Gesetzesrevision gehört es, die Ausgaben für Massnahmen und zusätzliches Personal bei den IV-Stellen in Beziehung zur Anzahl der tatsächlich wieder eingegliederten Menschen zu setzen. Immerhin soll nun ein Forschungsprojekt des BSV dieser Frage in den kommenden Jahren nachgehen.