Wiedereingliederung ... schon, aber wie?

Die 6. IV-Revision ist im Gange. Der Bundesrat hofft, in den nächsten 7 Jahren rund 16'800 IV-RentnerInnen in den Arbeitsmarkt wiedereingliedern zu können. Die berufliche Integration ist ein Teil der vorgeschlagenen Massnahmen für die Sanierung der IV. Obwohl ein Grossteil der Menschen mit Behinderung arbeiten möchte, ist es illusorisch zu glauben, dass die Arbeitgeber ihnen von sich aus Arbeitsplätze anbieten.

Von Catherine Corbaz, Bereichsleiterin Arbeit, AGILE

Ende 2009 betrug die Arbeitslosenquote 3,8 Prozent, und 4,1Prozent der Erwerbsbevölkerung suchten eine neue Stelle. Der Sozialwissenschafter Daniel Aeppli schätzt die tatsächliche Arbeitslosenquote auf 5 bis 6 Prozent. Wie soll es also für den Arbeitsmarkt und die Unternehmen möglich sein, Tausende von Personen wiedereinzugliedern, die heute eine IV-Rente beziehen?

2004 verfasste eine Arbeitsgruppe der Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) einen Bericht über die verschiedenen Anreize für Arbeitgeber und ihre mögliche Umsetzung in der Schweiz. Mit der 5. IV-Revision wurde ein Teil der vorgeschlagenen Massnahmen umgesetzt: Job Coaching, Supported Employment, Sensibilisierungskampagnen, bessere Informationen für die Arbeitgeber, Einarbeitungszuschüsse etc. Bis heute ist aber keine der damals vorgeschlagenen Massnahmen für die Arbeitgeber obligatorisch.

Die Einführung von Quoten scheint eine mögliche Lösung zu sein. Um was geht es dabei, und welche Erfahrungen wurden bisher mit Quoten gemacht?

Das Quotensystem

Bei diesem Modell wird eine Quote (Mindestanzahl) von Personen mit Behinderung festgelegt, die in einem Unternehmen beschäftigt werden müssen. Wird die Quote nicht erfüllt, muss das Unternehmen eine Ausgleichsabgabe (Malus) bezahlen, die der Anzahl nicht angestellter behinderter Personen entspricht.

Obwohl die Quoten in den meisten Ländern selten erreicht werden und die Umsetzung dieses Systems komplex ist, ermöglichen sie dennoch:

In vielen Ländern der Europäischen Union werden Quoten eingesetzt: Italien, Frankreich, Spanien, Österreich, Deutschland, Polen.

Bonus-Malus-System

Bei diesem System werden Quoten und Boni kombiniert. Stellt ein Unternehmen mehr als die geforderte Anzahl Personen mit Behinderung an, erhält es einen Bonus. Unternehmen, die die geforderte Quote nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe (Malus) bezahlen.

In diesem Modell wirkt der Anreiz direkt und hat auf jeden Fall positive oder negative finanzielle Auswirkungen auf das Budget des Unternehmens. Dieses 1996 in der Schweiz von Pro Mente Sana entwickelte System ist noch nirgends erprobt worden.

Drei Beispiele in Europa

In Frankreich beträgt die Quote für Unternehmen mit über 20 Beschäftigten 6 Prozent. 2009 erreichten schätzungsweise 48 Prozent der Unternehmen (2003 46 Prozent) diese Einstellungsquote. 21 Prozent, darunter vor allem kleine Unternehmen, hatten nichts unternommen, um eine Person mit Behinderung zu beschäftigen. Seit dem 1. Juli 2010 sind die Sanktionen für Unternehmen verschärft worden, welche die Quote nicht erfüllen. Die Ausgleichsabgabe wurde verdreifacht und beträgt nun 1500-mal den Mindeststundenlohn pro nicht angestellte Person mit Behinderung. Beispielsweise muss ein Unternehmen mit 50 Mitarbeitenden, das keinen Behinderten beschäftigt, neu fast 39'000 Euro (1500 × 8.83 Euro × 3 Beschäftigte) bezahlen, vorher waren es 10'500 Euro.

Im Übrigen stehen den Unternehmen verschiedene Begleitmassnahmen für die Einstellung von Personen mit Behinderung zur Verfügung. Dies wirkt sich positiv aus, denn der Anteil der Unternehmen, die ihre Quote nicht erfüllen, ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Gemäss Agefiph (Einzugsstelle) ist die Höhe der Ausgleichsabgabe zwischen 2006 und 2008 um 5 Prozent gesunken.

In Deutschland müssen öffentliche und private Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten 5 Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, müssen sie monatlich eine Abgabe in Höhe von 105 Euro bezahlen, zusätzlich zu den 180 Euro für jeden nicht besetzten Pflichtplatz (die Skala wird mit zunehmender Grösse des Unternehmens komplizierter). 2007 waren gemäss Statistik der deutschen Bundesagentur für Arbeit 4,2 Prozent der Beschäftigten in Deutschland behindert (3,7 Prozent in privaten Unternehmen und 6 Prozent im öffentlichen Sektor). Bis 2008 sank die Arbeitslosenquote der Menschen mit Behinderung. Die Krise hat das Blatt gewendet. Seit dem Jahr 2008 haben die Abgabe-Zahlungen stark zugenommen, nachdem sie zuvor mehr oder weniger stabil waren.

Ein weiteres Beispiel ist das österreichische Modell: Alle Unternehmen mit über 25 Mitarbeitenden müssen eine Person mit Behinderung einstellen. Diese hat den Status eines «begünstigten Behinderten». Dieser Status wird allen BürgerInnen der EU gewährt, die in Österreich leben und einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent aufweisen. Um diesen Status zu erlangen, muss ein Antrag gestellt werden, über den eine Kommission entscheidet. Unternehmen, welche die geforderte Quote nicht erfüllen, müssen eine monatliche Ausgleichsabgabe von 223 Euro (2010) bezahlen. Beschäftigte mit Status «begünstigter Behinderter» verfügen über einen im Vergleich zu den übrigen Angestellten erhöhten Kündigungsschutz. Der Anteil der beschäftigten Personen mit einer schweren Behinderung ist von 1,2 Prozent im Jahr 1990 auf 2,5 Prozent im Jahr 2005 angestiegen.

In allen drei Ländern gibt es Begleitmassnahmen und Ausbildungsangebote für Arbeitnehmer und Unternehmen. In den USA, wo keine solchen Massnahmen existieren, sind die Auswirkungen von Quoten auf die Einstellung von Menschen mit Behinderung geringer oder fehlen gänzlich.

Quoten: eine wirksame Massnahme?

Bisher sind nur wenige empirische Studien durchgeführt worden, die den Einfluss von Quoten auf die Einstellung von Menschen mit Behinderung messen. Der Wissenschaftler Jean-Philippe Wüllrich hat die Situation in Österreich auf Basis von statistischen Daten der Österreichischen Sozialversicherung und des Bundessozialamtes analysiert. Seine Studie zeigt Folgendes:

Politischen Entscheidungsträgern, die Personen mit Behinderung eingliedern möchten, empfiehlt Jean-Philippe Wüllrich in seiner Studie dringend, die Einführung von Quoten zu prüfen. Diese sollten von Massnahmen begleitet werden, welche die durch die Einstellung von behinderten Beschäftigten verursachten Kosten ausgleichen.

Die Entscheidungsträger in unserem Land sollten diese Ergebnisse interessieren, da Österreich durch sein föderalistisches System und das wirtschaftliche Gefüge (hoher KMU-Anteil) viele Ähnlichkeiten mit der Schweiz aufweist.

Kein Zauberstab, aber Mittel

Mit einer Ausgleichsabgabe und Begleitmassnahmen für die Arbeitgeber und die künftigen Beschäftigten bieten Quoten einen Weg zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung. Eine Kombination dieser Massnahmen würde es dem Bundesrat ermöglichen, seine ehrgeizigen Ziele zu erreichen. Auch die Erwartungen der Menschen mit Behinderung, die arbeiten wollen und können, würden erfüllt. Von der IV ausgeschlossene Personen wären nicht zwingend auf Sozialhilfe angewiesen, und der Bundesrat würde das Problem nicht nur verlagern. Das Modell würde auch die Wirksamkeit der bestehenden Massnahmen erhöhen, und die Abgabe wäre eine willkommene Einnahmequelle für die Finanzierung und Entwicklung dieses Projekts.

Dennoch wirft das Quoten-Modell grundlegende Fragen auf:

Es ist Zeit, dass der Staat die Frage von obligatorischen Anreizen prüft. Denn er muss sicherstellen, dass die Einkommen der Personen, deren Rente gestrichen oder gekürzt wird, für ihren Lebensunterhalt ausreichen und sie Zugang zum ersten Arbeitsmarkt haben. Dank den Erfahrungen unserer Nachbarländer und der durchgeführten empirischen Studien sind die Voraussetzungen vorhanden, die Quotenfrage anzugehen.

Referenzen:

Übersetzung: Susanne Alpiger