Hindernisfreier Zugang zum öffentlichen Verkehr – Utopie oder Zukunftsmusik? Der jahrelange Einsatz für behindertengerechte Mobilität hat sich 2004 mit der Verankerung im BehiG ausbezahlt. Das BehiG verpflichtet alle Verkehrsträger die Vorgaben bis 2024 umzusetzen. Bloss: Neuerdings gefährden Sparmassnahmen und Widerstand anderer Verkehrsteilnehmender dieses Ziel.
Von Olga Manfredi, Kopräsidentin Gleichstellungsrat Égalité Handicap
1981, im internationalen Jahr der Menschen mit Behinderung, fand in Bern die erste Kundgebung von Menschen mit Behinderung statt. Gefordert wurde nichts Unmögliches, sondern nur dieselben Rechte, die allen ohne Behinderung selbstverständlich zustehen wie beispielsweise per Zug und Tram an die Arbeit fahren zu können.
Wenige hatten die Möglichkeit, mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs zu sein. Das Angebot an Fahrdiensten für Menschen mit Behinderung war gering und nicht zu gleichen Konditionen wie der öffentliche Verkehr zugänglich. Der Ausschluss von ganz Alltäglichem war die Regel.
Der Einsatz für behindertengerechte Mobilität zeigte zu Beginn der 1990er Jahre Früchte, als einzelne Verkehrsanbieter beschlossen, ihr Angebot nach und nach den Anforderungen von Menschen mit Behinderung anzupassen.
Was aber nützt ein verbessertes Verkehrsangebot, bei dem Reisende mit Behinderung noch allzu häufig auf halber Strecke stecken bleiben, ohne Möglichkeit auf Weitertransport?
Anfang 2004 trat das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft. Die Botschaft zum BehiG (BBl 2000 1715 ff.) hält fest, dass der öffentliche Verkehr einer der zentralen Wirkungsbereiche für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist.
In der Debatte um das BehiG war der Bereich des öffentlichen Verkehrs jener, der am wenigsten zu kontroversen Diskussionen führte. Art. 3 lit. b BehiG schreibt vor, dass die öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen sowie auch die Fahrzeuge dem Gesetz unterstellt sind.
Die SBB versprach zudem, im Zuge der Erneuerungen des Regionalverkehrs auch unabhängig von den Vorgaben des BehiG die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.
Die Ausführungen im Detail wurden in der zum BehiG gehörenden Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) verankert.
Da die rollstuhlgerechte Anpassung als die kostenintensivste gilt, wurde entschieden, dass die hindernisfreien Anpassungen etappiert vorgenommen werden. Als erstes soll gemäss Art. 12 Abs.1 VböV das Grobnetz innerhalb der ersten 10 Jahre nach Inkrafttreten des BehiG umgesetzt werden. Das Grobnetz soll ein Netz von bestimmten Haltestellen bilden, welches einer Mehrzahl von Personen mit Mobilitätsbehinderung dient. Bis Ende 2013 haben die Verkehrsträger Zeit, diese Anpassungen vorzunehmen.
In einem zweiten Schritt sind entsprechend Art. 12 Abs. 2 VböV die noch bestehenden Lücken in den Transportketten zu schliessen. Dafür räumt der Bundesgesetzgeber den Transportanbietenden eine Frist von 20 Jahren ein, folglich bis Ende 2023.
Über sechs Jahre sind seit dem Inkrafttreten des BehiG vergangen. Die Transportanbietenden haben teilweise sehr viel und dennoch nicht genug unternommen, um ihr Angebot hindernisfrei zu gestalten. Für zahlreiche Stützbahnhöfe in allen Regionen der Schweiz, die in den nächsten drei Jahren angepasst werden müssten, gibt es noch keine Anzeichen dafür, dass nur schon erste Planungen gemacht werden.
Wenn das Grobnetz nicht rechtzeitig fertiggestellt ist, wie entwickelt sich dann die zweite Etappe zur Lückenschliessung?
Eine Vorahnung auf die Folgen gibt die Massnahmenliste der Aufgabenüberprüfung des Eidgenössischen Finanzdepartementes, die Ende Februar 2010 publiziert wurde. Unter dem Titel «Priorisierungen bei den Investitionen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz» wird vorgeschlagen, die Anpassungsfrist von 2023 um 15 Jahre zu verlängern, so dass frühestens Ende 2038 mit einem durchgehend hindernisfreien Verkehrsangebot gerechnet werden kann!
Zusätzlich zu diesen geplanten Sparmassnahmen verderben uns neuerdings auch Verkehrsteilnehmende ohne Behinderung die Reiselust. Sei es, dass Blicke verraten: «Was – mit Bahn und Tram wollt ihr auch noch fahren?» Sei es, dass Rollstuhlfahrenden der ihnen zustehende Platz von Passagieren ohne Behinderung verbal oder gar handgreiflich strittig gemacht wird. Ob die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in der Bevölkerung gar nicht angekommen ist? Oder findet bereits ein Umkehrtrend hin zur Entsolidarisierung statt? Für uns sind die schlechten Aussichten auf freie Fahrt auf jeden Fall besorgniserregend. Bleibt es bei der Utopie oder ist «Freie Fahrt» eine noch fernere Zukunftsmusik?
Nur eines ist klar: Wir, die Menschen mit Behinderung und unsere Organisationen, müssen jetzt gemeinsam und klug für unsere Rechte einstehen!
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