UNO-Konvention: hin zur tatsächlichen Anerkennung der Gleichstellung

Die Diskussion über die Unterzeichnung und Ratifizierung der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung bestimmt die Behindertenpolitik 2012-2013. Die Konvention wurde von den Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006 verabschiedet und trat am 3. Mai 2008 in Kraft. Bis heute haben sie über 150 Länder unterzeichnet. Mehr als 100 Staaten haben sie auch ratifiziert.

Von Pierre Margot-Cattin, Präsident ad interim Gleichstellungsrat Egalité Handicap, Rechtsanwalt, Ethnologe und Professor an der Fachhochschule Westschweiz

Instrument mit gesellschaftlicher Dimension

Die Konvention ist ein Menschenrechtsinstrument mit ausdrücklicher gesellschaftlicher Dimension. Sie bekräftigt den Grundsatz, dass die Ausübung aller Rechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderung möglich sein soll. Sie präzisiert, dass alle Menschenrechte für Menschen mit Behinderung gelten, und bezeichnet die Bereiche, wo Anpassungen für eine effektive Ausübung dieser Rechte nötig sind. Weiter bezeichnet sie die Bereiche, wo die Rechte verletzt werden und ihr Schutz verstärkt werden soll.

Die Normen der Konvention enthalten eine Grundsatzerklärung in Bezug auf die Verantwortung der Unterzeichnerstaaten, eine Politik zugunsten von Menschen mit Behinderung zu erarbeiten. Enthalten sind weiter Vorschläge für Massnahmen, um Chancengleichheit zu garantieren. Die Konvention basiert auf dem Postulat, dass allen BürgerInnen die gleiche Würde und damit dieselben Rechte zustehen. Die Grundlage dieser Normen ist die Anerkennung eines neuen Paradigmas, eines neuen Verständnisses von Behinderung. Demnach hängt die Fähigkeit einer Person innerhalb des gesellschaftlichen Funktionierens genauso stark vom Willen der Gesellschaft ab, sich an die Einzelnen und ihre Unterschiedlichkeit anzupassen, wie von den spezifischen funktionellen Einschränkungen, die diese Person als «behindert» definieren. Der Umweltansatz, der den Behinderungsbegriff folglich prägt, sieht die Behinderung als Ergebnis der Beziehung einer Person mit ihrer Umwelt vor. Er stellt die mangelnde Anpassung der physischen Umwelt und der von der Gesellschaft bereitgestellten Dienste an die Realität der Bedürfnisse der behinderten Person in den Vordergrund. Es geht also nicht darum, die Person zu ändern, so dass sie in die gesellschaftliche Form «passt», sondern die Gemeinschaft ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Chancengleichheit für Teilnahme und Teilhabe in der Gemeinschaft erhalten.

Gesellschaftliche Partizipation: Theorie und Praxis klaffen auseinander

Der Begriff der gesellschaftlichen Partizipation der Menschen mit Behinderung ist in den meisten Gesellschaften zwar sozialer Konsens. An der letzten Versammlung der Vertragsstaaten des Übereinkommens (September 2011) wurde trotzdem festgestellt, dass noch immer Instrumente und Massnahmen fehlen, um die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewähren. Dies insbesondere in den spezifischen Bereichen Erwerb und politisches Engagement.

Ausserdem wurde darauf hingewiesen, dass die entsprechende Partizipation der Menschen mit Behinderung die volle Zugänglichkeit zu allen Infrastrukturen einer Gemeinschaft voraussetzt (Gebäude, Verkehr, Dienstleistungen, Freizeit etc.). Zwar haben heute zahlreiche Staaten Gesetze eingeführt, die die Zugänglichkeit sicherstellen sollen. Aber der bei der Verabschiedung der Gesetze gezeigte politische Wille schwindet bei der Konkretisierung und zwar vor allem aus Gründen der Finanzierung.

Stand des Dossiers in der Schweiz

Im Schweizer Recht ist das Verbot der Diskriminierung wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung seit 2000 in der Bundesverfassung verankert. Dieses Verbot wird im Behindertengleichstellungsgesetz von 2004 in vier spezifischen Bereichen konkretisiert. Trotz dieses gesetzlichen Instrumentariums stossen Menschen mit Behinderung aber immer noch regelmässig auf Vorurteile, Barrieren und diskriminierende Situationen, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränken. Deshalb ist die UNO-Konvention ein unerlässliches Instrument, um den Weg hin zur Gleichstellung zu konkretisieren.

Ein politischer Entscheid zugunsten der Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens ist aber nicht garantiert. Verschiedene rechts-bürgerliche Parteien, Wirtschaftsverbände und Kantone haben sich dagegen ausgesprochen. Allerdings scheinen der neue Aussenminister und sein Team die Unterzeichnung zu unterstützen. Gegenwärtig sind Gespräche mit den verschiedenen politischen Partnern im Gange. Dabei versucht das Eidgenössische Departement des Äusseren, Schwierigkeiten möglichst auszuräumen. Es gilt sicherzustellen, dass die Debatte im Parlament nicht in einer Ablehnung der Konvention endet. Mit der Botschaft des Bundesrates ist bis Ende dieses Jahres zu rechnen.

Lobbying mit Mobilisierung der Betroffenen

Die Behindertenorganisationen arbeiten gemeinsam daran, ein wirksames, kreatives Lobbying auf die Beine zu stellen. So realisiert eine Gruppe von Studierenden der Walliser Fachhochschule für Soziale Arbeit (HES-SO/Wallis) Videoclips, die Diskriminierungen von Menschen mit Behinderung im Alltag zeigen. Diese Clips werden auf sozialen Medien wie Facebook oder Twitter verbreitet. Eine Task-Force mit der Leiterin der Fachstelle Egalité Handicap, einem Vertreter der DOK und des Präsidenten ad interim des Gleichstellungsrats Egalité Handicap organisiert diese Lobbyarbeit. Um die direkt Betroffenen möglichst stark zu mobilisieren, führt der Gleichstellungsrat Egalité Handicap am 4. September in Bern einen Gleichstellungshalbtag zur UNO-Konvention durch. Im Zentrum steht die Frage, was Menschen mit Behinderung und ihre Organisation zur Unterstützung des Übereinkommens und zu seiner Umsetzung beitragen können.

Eine der wichtigsten Besonderheiten der Konvention besteht darin, dass sie von Direktbetroffenen und ihrem Umfeld angestossen und erarbeitet worden ist. Deshalb kann auch eine Lobbying-Kampagne nur erfolgreich sein, wenn sie auf einer starken Mobilisierung der Betroffenen selbst beruht. Als behinderte Personen müssen wir zeigen, dass wir im Alltag auf Diskriminierungen stossen, obwohl Gesetze bestehen, die solche verhindern sollten. Wir müssen darauf hinweisen, dass die UNO-Konvention sowohl ein Instrument ist, das unser grundlegendes Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben stärkt, als auch ein Instrument, das unseren Status als vollwertige Personen mit denselben Menschenrechten wie alle anderen anerkennt.

Übersetzung: Susanne Alpiger