«Die Rentenkürzungen des vorgeschlagenen Rentensystems treffen besonders Personen mit einem hohen Invaliditätsgrad zwischen 60 und 80 Prozent: kurz die Schwerbehinderten. Die Rentenkürzung soll gemäss Vorschlag des Bundesrates durch die (Wieder-)aufnahme eines kleinen Teilzeitpensums kompensiert werden. Dies, obwohl gerade Personen mit schwerer Behinderung geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, wenn überhaupt.
Fazit: Das Budget vieler Schwerbehinderter wird noch kleiner, sie müssen ihren Gürtel nochmals massiv enger schnallen».
Von Benno Albers, Bereichsleiter Beratungen Deutschschweiz
Die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft unterstützt MS-Betroffene und deren Angehörige, trotz ihrer körperlichen Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben zu führen und die Lebensqualität möglichst hoch zu halten. Die berufliche Tätigkeit spielt dabei eine wesentliche Rolle, am gesellschaftlichen Leben teil zu haben. Die MS-Gesellschaft unternimmt dabei grosse Anstrengungen, um Betroffene trotz abnehmender Arbeitsfähigkeit mit einem Case Management im Arbeitsprozess zu halten. Die Erfahrungen der Sozialberater der MS-Gesellschaft zeigen aber, dass trotz gutem Willen von einigen Arbeitgebern die Realität für MS-Betroffene in vielen Fällen bitter ist.
Die vorgesehenen Massnahmen der IV-Revision 6b sehen u.a. vor, erst bei einem IV-Grad von 80 Prozent statt 70 Prozent eine volle IV-Rente auszurichten. Am stärksten betroffen wären also gerade die Personen, die dringend auf eine finanzielle Absicherung angewiesen sind. Die neuesten Zahlen zeigen aber, dass die IV aufgrund der Auswirkungen der bisherigen Massnahmen ohne zusätzlichen Sparaufwand saniert werden kann. (s. Medienkonferenz des Vereins Nein zum Abbau der IV vom 17.4.2012) Dass Einkommensverluste bei den IV-Bezügern durch die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen womöglich ausgeglichen werden müssen und damit der vermeintliche Spareffekt der IV als Zusatzkosten auf die Kantone überwälzt werden muss, wird gerne verschwiegen.
Die Verwertung der Resterwerbsfähigkeit ist abhängig von den Möglichkeiten, die der Arbeitsmarkt zu bieten hat. Die Erfahrungen der MS-Gesellschaft legen den Schluss nahe, dass die Vorstellungen zur Verwertbarkeit der Resterwerbsfähigkeit seitens der Invalidenversicherung mit den heutigen Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht übereinstimmen.
Grundsätzlich gibt es wenig Teilzeitstellen in kleinen Pensen. Zumeist benötigen MS-Betroffene eine geringe Wegstrecke zum Arbeitsplatz und eine zeitliche und räumliche Flexibilität bei der Arbeit: Pausen machen, mal sitzen, mal stehen, mal gehen. Zudem stellen die Sozialberater der MS-Gesellschaft fest, dass die IV bis anhin kaum Unterstützung anbietet (Arbeitstraining, Akquisition), wenn das Pensum geringer als 50 Prozent ist.
Beispiel: Eine MS-betroffene Frau leidet u.a. an Gehschwierigkeiten und Fatigue (chronisches Ermüdungssyndrom) und sucht schon seit längerem eine Arbeit im Büro zu 40 Prozent. Die Arbeitsstelle sollte nicht zu hektisch sein (Konzentrations-schwierigkeiten), kein zu langer Arbeitsweg und die Möglichkeit bieten, dass sie abwechslungsweise sitzen, gehen und stehen kann (wegen der Schmerzen). Sie erhält nur Absagen und ist seit einiger Zeit trotz guter Qualifikationen zu keinem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Sehr oft ist zeitliche Flexibilität nötig, d.h. dass die MS-betroffenen Personen selbständig mehr Pausen als üblich einplanen können, um sich kurzzeitig auszuruhen (zu liegen oder hinzusetzen, je nach Tätigkeit). Es gibt aber immer zeitliche Vorgaben am Arbeitsplatz, die sich unter den erschwerten Krankheits-bedingungen kaum einhalten lassen.
Selbst Toiletten am Arbeitsplatz sind ein Thema: Infolge Blasenstörungen oder gar Inkontinenz sind Betroffene auf einen Arbeitsplatz in der Nähe einer Toilette angewiesen. Ein Grossteil der Arbeitgeber kann dies nicht bieten.
Beispiel: Eine Klientin arbeitete zu 60 Prozent als Projektleiterin. Bereits bei diesem Pensum hatte sie sehr unregelmässig gearbeitet, d.h. ein paar Wochen 10-14 Stunden pro Tag und dann wieder mehrere Wochen Ferien. Als sie aus gesundheitlichen Gründen das Pensum auf 30 Prozent kürzen musste, wurde beantragt, dass sie an drei Vormittagen arbeiten sollte. Der Arbeitgeber akzeptierte dies nicht. Sie musste immer kämpfen, dass sie am Mittag gehen konnte. Weil dieser Zustand ihr nicht förderlich war, musste das Arbeitsverhältnis schlussendlich aufgelöst werden...
Diese wenigen Beispiele sind keine Einzelfälle und zeigen die Realität von MS-Betroffenen im Arbeitsmarkt. Es ist ein grosses Anliegen der MS-Gesellschaft, dass Personen, die mit der Krankheit MS schon genug getroffen sind, durch gesetzliche Bestimmungen nicht noch zusätzlich eingeschränkt werden. Die IV-Revision 6b muss daher vom Tisch.
Suche