Die vorgesehene Senkung der Kinderrenten trifft Kinder von Eltern, die aus gesundheitlichen Gründen häufig kein ausreichendes Erwerbseinkommen erzielen können. Armut wird vererbt. Und Armut grenzt Kinder aus.
Fazit: Die Sparmassnahme auf Kosten der Kinder widerspricht der Armutsstrategie des Bundes grundsätzlich.
Von Vito K. (Name der Redaktion bekannt)
Als Vater eines zurzeit 11-jährigen Kindes erhalte ich eine sogenannte Kinderrente der IV. Die meisten LeserInnen werden wohl sofort denken, dass mein Sohn an irgendeiner Behinderung leidet und deswegen zu Recht eine IV-Rente erhält. Er ist aber gemäss IV-Gesetz vollständig «valid». Warum also erhalte ich diese Kinderrente? Und weshalb hat das zweite Sparmassnahmenpaket der 6. IV-Revision einen Einfluss auf die Lebensqualität meines Kindes?
Eine IV-Kinderrente wird nicht – wie man denken könnte – einem Kind zugeteilt, sondern seinen Eltern. Voraussetzung hierfür ist, dass wenigstens ein Elternteil gemäss IV-Gesetz teilweise oder vollständig «invalid» ist und eine entsprechende IV-Rente bezieht. Egal, ob der betroffene Elternteil eine Viertel-, eine Halbe-, eine Dreiviertel- oder Vollrente erhält, mit dem aktuell geltenden Recht hat er eine Kinderrente von 40 Prozent des zugewiesenen IV-Rentenbetrags zugute.
Die im Parlament vorliegende IVG-Revision «6b» sieht vor – neben weiteren massiven Sparmassnahmen –, die Kinderrente von 40 auf 30 Prozent(1 Viertel weniger!) zu reduzieren.
Als stark sehbehinderter kaufmännischer Angestellter kann ich im Prinzip fast alle Tätigkeiten des Büroalltags erledigen, aber arbeite bei gewissen Aufgaben in meinem 80 Prozent Pensum merklich langsamer als eine Person mit gutem Sehvermögen. Aus diesem Grund kann mir mein Arbeitgeber nicht einen vollständigen Leistungslohn bezahlen. Mein Lohn entspricht einem 60 Prozent-Pensum. Mit einem Invaliditätsgrad von 43 Prozent erhalte ich von der IV eine Viertel-Rente zur Kompensation meiner Einkommensverminderung. Da ich ein Kind habe, bin ich ebenfalls zu einer ergänzenden Kinderrente berechtigt. In Zahlen heisst das: Ich erhalte monatlich eine Viertelrente von ca. CHF 500.— und eine Kinderrente von ca. CHF 200.—. Weiter erhalte ich für mein Kind die übliche Kinderzulage.
Die geplante Gesetzesrevision mit der Senkung der Kinderrente würde in meinem Fall eine beachtliche Rentenherabsetzung von jährlich ca. CHF 600.— zur Folge haben. Die Einkommensverminderung ist sogar noch höher, weil die Kinderinvalidenrente der 2. Säule offenbar ebenfalls reduziert wird – in meinem Fall mit einer Viertelrente entspricht dies einem jährlichen Verlust von zusätzlich rund CHF 500.—. Bei einem ohnehin bescheidenen Einkommen bleibt der Ausfall der Summe von mindestens CHF 1'100.— in meinem jährlichen Haushaltbudget nicht ohne Folgen.
Ich kann mir bestens vorstellen, dass eine Person, die eine Vollrente bezieht und ein oder zwei Kind(er) hat, eine Einkommenseinbusse von mehreren tausend Franken nicht bewältigen kann.
Eine Person mit einer Behinderung hat meistens einen höheren Aufwand für ihren eigenen Lebensunterhalt. Dies trifft umso mehr zu, wenn sie ein oder mehrere Kind(er) hat. Für die Betreuung meines Kindes benötige ich deutlich mehr Zeit und nicht zuletzt mehr finanzielle Mittel als ein «gewöhnlicher» Vater ohne Behinderung. Für Alltagstätigkeiten wie Pflege, Hygiene, Kochen, Hausaufgaben, Begleitung von A nach B, Einkäufe, administrative Aufgaben, usw. brauche ich viel mehr Zeit. Es sind Alltagstätigkeiten, häufig sehr visuell geprägt, die sich für mich schnell als «Hindernislauf» entpuppen können. Eine Tatsache, die mich regelmässig zwingt, die Assistenz einer Fachhilfe beizuziehen; diese ist verständlicherweise nicht gratis. Genau für diesen Zweck soll mich die IV mit der Kinderrente unterstützen. Wenn diese Rente aber reduziert wird, bliebe mir nichts anderes übrig als zu versuchen, das fehlende Geld auf einem anderen Weg zu verdienen.
Wenn es mir gesundheitlich und leistungsmässig möglich wäre, würde ich mehr arbeiten, um mehr zu verdienen. Dafür wäre ich weniger zu Hause und hätte auch weniger Zeit für die Betreuung meines Kindes. Ich müsste für meinen Sohn vermehrt eine Fremdbetreuung in Anspruch nehmen. All dies würde seine Lebensqualität und wiederum auch das Haushaltbudget belasten...
Somit beisst sich die Schlange in den Schwanz und ich bin der Situation völlig ausgeliefert.
Kinder von Menschen mit einer Behinderung haben es ohnehin nicht einfach, weil die Behinderung des betroffenen Elternteils ihren Alttag in verschiedener Hinsicht beeinträchtigt. Früher als andere Kinder müssen sie merklich mehr Verantwortung tragen und ihr Leben ist nicht selten schmerzhaft (psychisch und physisch) davon geprägt. Als Verdienst dafür sollten sie also auch noch die Armut ihrer Eltern hinnehmen – mit dem «Segen» unseres Parlaments. Dies widerspricht der Armutsstrategie des Bundes deutlich.
«Kinderarmut ist kein Randphänomen!» schreibt Caritas Schweiz auf ihrer Website und schätzt die Anzahl armutsbetroffener Kinder in unserem Land auf 260'000. Caritas kommentiert: «Diese hohe Zahl ist in einem so reichen Land wie der Schweiz stossend; denn Armut hinterlässt Spuren im Lebenslauf eines Kindes. Sie verhindert oft, dass ein Kind sein Potenzial entwickeln kann». Die geplante Senkung der Kinderrente würde mein Kind und sicher auch den Nachwuchs tausender weiterer IV-RentenbezügerInnen doppelt bestrafen. Eine solche Situation ist inakzeptabel. Noch ist sie vermeidbar...
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