Eine solidarische und gerechte Existenzsicherung
Landauf landab ist zu hören, dass sich die Schweiz ihr heutiges System der sozialen Sicherheit nicht mehr leisten könne. Stimmt – aber nicht so, wie das die neoliberalen Kreise uns glauben machen!
Von Ruth Gurny, Prof. Dr. Soziologin, Präsidentin des Denknetz Schweiz, Beat Ringger, geschäftsleitender Sekretär des Denknetz Schweiz, Zentralsekretär des Verbandes des Personals Öffentlicher Dienste vpod
Wir können uns das heutige soziale Sicherungsnetz nicht mehr leisten, weil es zu wenig auf die heutigen gesellschaftlichen Realitäten ausgerichtet ist. Das führt dazu, dass gewisse Risiken schlecht oder überhaupt nicht abgedeckt sind, was für die Betroffenen massive Probleme erzeugt. Viele Menschen werden zwischen den Sozialversicherungen hin und hergeschoben und sehen sich oftmals mit einer Unzahl an bürokratischen Demütigungen konfrontiert. Der Kontrolldruck gegenüber den LeistungsbezügerInnen wird laufend verschärft, die Leistungen werden abgebaut. Last but not least: Die patriarchale Grundorientierung der Sozialversicherungen benachteiligt Frauen systematisch.
Die Allgemeine Erwerbsversicherung AEV
Höchste Zeit für eine echte und umfassende Reform anstelle der bisherigen punktuellen Pseudoreformen und Abbauvorlagen. Mit dem Modell einer Allgemeinen Erwerbsversicherung (AEV) legen wir einen solchen umfassenden Reformvorschlag vor. Er umfasst folgende Kernelemente:
- Anstelle der bisherigen Palette von Einzelversicherungen wird eine einzige Sozialversicherung geschaffen, die für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz die materielle Existenz während der Erwerbsphase sichert.
- Wichtige Lücken wie Taggelder bei Krankheit und die Absicherung gegen das Armutsrisiko ‹Kinder› (Familien-Ergänzungsleistungen EL) werden geschlossen. Selbständig Erwerbende werden umfassend mitversichert.
- Wer aufgrund von Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Zivil- und Militärdienst, Mutterschaft oder Einbindung in die Kleinkinderbetreuung keine oder nur begrenzt entgeltliche Arbeit leisten kann oder keine annehmbare Arbeit zur Verfügung gestellt erhält, ist durch die AEV mittels Taggeldern in der Höhe von 80 Prozent des bisherigen Lohnes gesichert. Wer keine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern hat, erhält 70 Prozent des letztversicherten Lohnes. Nach oben sind die Leistungen plafoniert analog den Regeln in der heutigen Arbeitslosenversicherung. Kinderzulagen sind zu 100 Prozent versichert. Bei Unfall und Krankheit bleibt das heutige Leistungsniveau durch Arbeitgeberzuschüsse gewahrt.
- Die AEV basiert auf der Vorstellung der Gegenseitigkeit: Sie verknüpft die Pflicht zur Erwerbsarbeit mit dem Recht auf «decent work», d.h. dem Recht auf würdige Arbeit im Sinne der Internationalen Arbeitsorganisation ILO. Der Druck auf Erwerbslose, jegliche noch so prekäre Arbeit annehmen zu müssen – mit all ihren fatalen menschlichen, sozialpolitischen und volkswirtschaftlichen Folgen – wird damit aufgehoben. Das heisst unter anderem, dass die dem Individuum zugemutete Arbeit auf die Qualifikationen und Perspektiven des Versicherten abstellen muss und dass eine fünfjährige Anspruchsgarantie auf eine Taggeldhöhe besteht, die auf dem ursprünglichen Lohn basiert.
- Arbeitnehmende haben alles Zumutbare zu unternehmen, um die Phase ihres Erwerbsausfalls so kurz als möglich zu halten. Bis sie aber wieder mit «decent work» ihre Existenz sichern können, gibt es einen zeitlich unbeschränkten Anspruch auf Taggelder für Leute, die mindestens fünf Jahre Wohnsitz in der Schweiz hatten Für die anderen gelten die heute in der ALV geltenden Beschränkungen.
- Wer dauerhaft erwerbsunfähig ist, erhält eine Rente in der Höhe der zuletzt erzielten Taggelder. Bei Menschen, die vor ihrem Eintritt ins Erwerbsleben dauerhaft erwerbsunfähig wurden, werden die Regelungen der IV übernommen, wie sie vor der 5. IV-Revision galten, d.h., es wird eine Rente in der Höhe von 133 1/3 Prozent der minimalen Vollrente ausgerichtet. Hat die betroffene Person das 45. Altersjahr noch nicht überschritten, wird ein Zuschlag in Prozenten des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens im Sinne eines Entwicklungszuschlags (ehemaliger IV-«Karrierezuschlag») berechnet. Teilrenten sollen weiterhin möglich bleiben. Für RentenbezügerInnen, deren Rente das soziale Existenzminimum nicht abdeckt, gibt es nach wie vor Ergänzungsleistungen.
- Die Sozialhilfe wird in die AEV integriert und auf eine gesamtschweizerisch einheitliche Basis gestellt. Die Sozialhilfe wird davon entlastet, strukturelle Armutsprobleme abzufedern. Stattdessen wird sie wieder auf ihre eigentliche Aufgabe zurückgeführt, Menschen in besonderen Notsituationen zu unterstützen.
AEV und Menschen mit Behinderung
Für Menschen, die aufgrund von Behinderungen auf Leistungen von Sozialversicherungen angewiesen sind, bringt die AEV unter anderen folgende Verbesserungen:
- Kein erniedrigendes Herumschieben mehr zwischen den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherungen: Es gibt klare und einheitliche Leistungen aus einer Hand.
- Im Falle von Teilarbeitsfähigkeit gibt es ein Recht auf gute Arbeit, die den individuellen Möglichkeiten entspricht. Bis diese gefunden ist, gilt ein zeitlich unbeschränkter Anspruch auf Taggelder in der Höhe von 70 resp. 80 Prozent des zuletzt erzielten Einkommens.
- Im Falle einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit (resp. einer dauerhaften Teilerwerbsfähigkeit) gibt es eine Rente in der Höhe der zuletzt erzielten Taggelder. Dabei ist zu beachten, dass die AEV-Leistungen gegenüber den Leistungen aus der zweiten Säule für Invalidität und Hinterbliebene subsidiär sind. Die Leistungen der zweiten Säule bleiben erhalten; wer dadurch nicht auf das Niveau der AEV-Leistungen kommt, erhält die Differenz bis zum AEV-Niveau. Für Menschen, die vor Eintritt in eine Erwerbstätigkeit dauerhaft erwerbsunfähig werden, gelten Regeln, wie sie vor der 5. IV-Revision bestanden.
- Für Menschen, die zur Wiedererlangung ihrer Arbeitsfähigkeit Unterstützung brauchen, gibt es nach wie vor Beratungs- und Integrationsleistungen, allerdings aus einer Hand und nicht mehr von verschiedenster Seite. Die AEV leistet wie bisher die IV Beiträge an die Beschäftigung von Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen und an die Förderung der Berufsbildung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Leistungen, Kosten und Finanzierung
Die AEV bringt gegenüber dem heutigen System erhebliche Verbesserungen auf der Leistungsseite. Was kostet das und wie soll das finanziert werden? Auf der Kostenseite ist festzuhalten, dass wir es nicht nur mit Mehrausgaben zu tun haben, sondern auch Einsparungen gemacht werden, insbesondere bei der Sozialhilfe und aufgrund von Effizienzgewinnen bei den Durchführungskosten. Gemäss unseren Berechnungen stehen den Mehrausgaben für Leistungsverbesserungen von ca. 2660 Millionen Franken Einsparungen im Rahmen von ca. 1830 Millionen Franken gegenüber. Die saldierten Mehrausgaben belaufen sich somit auf ca. 830 Millionen Franken jährlich. Die Finanzierung der AEV erfolgt getreu dem Prinzip der Sozialversicherungen weiterhin über Steuern sowie über Arbeitgeber- und ArbeitnehmerInnenbeiträge im Rahmen von je 3,7 Prozent (heute bezahlen die Arbeitnehmenden 4,1 Lohnprozente, die Arbeitgeber 3,6 Prozent). Selbstständig Erwerbende leisten neu Versicherungsbeiträge auf der Basis des versteuerten Reineinkommens der letzten 24 Monate.
Steigt die Arbeitslosigkeit über einen Grenzwert, dann werden hohe Einkommen, Vermögen und Unternehmensgewinne mit einer Solidaritätsabgabe zur Finanzierung beigezogen. Da die Sozialbeiträge neu wie in der AHV auf allen Lohnteilen erhoben werden, ergeben sich Mehreinnahmen im Umfang von ca. 900 Millionen Franken. Alles in allem ist also die AEV kein finanzpolitisches Abenteuer und ist nicht teurer, sondern solider finanzierbar als das heutige Regime.
AEV ist kein Erlösungsszenario
Wir sind überzeugt, dass mit dem Modell der AEV ein Beitrag zu einer solidarischeren und gerechteren Gesellschaft geleistet werden kann. Allerdings wollen wir die AEV nicht als Erlösungsszenario verstanden wissen. Auch mit einer AEV können wir Armut und Ausbeutung nicht auf einen Schlag beseitigen. Viel anderes bleibt zu tun: Der Kampf für gerechte Löhne, für eine massgebliche Arbeitszeitverkürzung, für mehr Wirtschaftsdemokratie. Dranbleiben, sich einmischen und verantwortlich machen – um das kommen wir nicht herum.
Anmerkung der Redaktion
Der Verein Denknetz Schweiz setzt sich mit den Entwicklungen in der Wirtschafts-, Sozial und Arbeitspolitik auseinander. Zu diesen Themen erarbeitet er Reformvorschläge, entwickelt eine internet-basierte Drehscheibe für Vernetzung und Austausch (www.denknetz-online.ch), führt Tagungen durch und fördert Forschung und Konzeptarbeit.