Sozialpolitische Rundschau 2/10

Von Revisionen, Renten, Referenden und Zankäpfeln – Die Rundschau bietet einen kurzen und bündigen Überblick über komplexe Geschäfte auf dem sozialpolitischen Parkett.

Von Ursula Schaffner, Bereichsleiterin Sozialpolitik und Interessenvertretung

Der AHV-Fonds hat Ende März seine Betriebsrechnung für 2009 vorgelegt. Trotz Wirtschaftskrise nahmen die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber an den Fonds interessanterweise insgesamt um 3,2 Prozent zu. Dagegen sind die Steueranteile (Mehrwertsteuer und Spielbankenabgaben) um 9,5 Prozent gefallen. Insgesamt konnten alle Einnahmen zusammen die Ausgaben von AHV, IV und für den Erwerbsersatz nicht mehr decken. Das Defizit betrug 398 Millionen Franken.

Die Ausgaben der AHV stiegen 2009 im Vergleich zum Vorjahr um 9,5 Prozent auf 35'786 Millionen Franken. Bei der IV lauten die Zahlen wie folgt: Ausgabenrückgang um 2 Prozent auf 9'178 Millionen Franken.

Invalidenversicherung

Gegenüber 2008 ist die Zahl der neuen IV-Renten im letzten Jahr nochmals um rund 10 Prozent gesunken. Das BSV führt diesen Rückgang auf die mit der 4. und 5. IVG-Revision eingeführten Massnahmen und Instrumente zurück, insbesondere auf die Einführung der regionalärztlichen Dienste (RAD). Bei der Berichterstattung wird jedoch verschwiegen, dass nach wie vor nicht alle Stellen in den RAD besetzt sind und dass dort nicht unbedingt die besten Berufsfachleute arbeiten. - Wir erlauben uns deshalb darauf hinzuweisen, dass bei den Rechtsdiensten der Behindertenorganisationen immer mehr Menschen Rat und Unterstützung suchen, weil sie mit den von den IV-Stellen gefällten Entscheiden nicht einverstanden sind. Besonders in der Kritik steht die Qualität der von den IV-Stellen als einzig gültige anerkannten medizinischen Gutachten.

Eine im letzten Jahr publizierte Studie aus Schweden zeigt, dass zwischen der Dauer der Arbeitsunfähigkeit und späterer Invalidisierung ein starker Zusammenhang besteht. Die Projektverfasser haben während 16 Jahren Krankheitsverläufe und Absenzenverhalten von mehr als 8000 Personen beobachtet. Sie stellten fest, dass sich die Krankheits- und Absenzenmuster der später berenteten Personen deutlich von jenen unterschieden, welche keine Rente haben. Diese Muster sind über Jahrzehnte zurück zu beobachten. Um Menschen im Arbeitsprozess behalten zu können, müssten deshalb so früh wie möglich alle zur Verfügung stehenden Instrumente zum Einsatz kommen. Und zwar am Arbeitsplatz und möglichst in den ersten Wochen einer beginnenden Krankheit. – Das Versicherungsinstitut der Universität Basel (asim) stellt deshalb zur Diskussion, ob die Krankentaggeldversicherer nicht eine stärkere Rolle bei der Früherkennung von invalidisierenden Krankheitsverläufen erhalten müssten.

AHV

Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession die 11. AHV-Revision erneut abgelehnt. Zankapfel war wiederum der Preis, den die bürgerlichen Parteien der SP und den Grünen für die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre zugestehen würden. Die Linke forderte 1,15 Milliarden Franken zur Abfederung der Frühpensionierung. FDP und SVP wollen dagegen mit der 11. AHV-Revision 800 Millionen Franken sparen.

Ebenfalls umstritten war die Anpassung der AHV- und der IV-Renten an die Teuerung. Falls der AHV-Fonds unter 70 Prozent einer Jahresausgabe fällt, sollen in Zukunft die Renten nur noch verzögert angepasst werden, und der Bundesrat muss in diesem Fall Sanierungsmassnahmen vornehmen. – Die Weiterentwicklung der AHV ist nach wie vor blockiert. Nun ist der Ball wieder bei der kleinen Kammer.

Bundesrat Didier Burkhalter hat den Ball seinerseits aufgenommen und einen neuen Vorschlag zur Flexibilisierung des Rentenalters in die Diskussionen eingebracht. Nach seinen Vorstellungen sollen zusätzliche Gelder gezielt Personen mit Einkommen unter 61'560 Franken zu Gute kommen. Der Preis des Bundesrats-Vorschlags für die Erhöhung des Frauenrentenalters: 396 Millionen Franken. Das ist knapp die Hälfte der Summe, welche durch die Erhöhung des Frauenrentenalters eingespart wird. Noch ist nicht klar, ob damit die 11. AHV-Revision wieder in Gang kommt.

BVG

Überall waren die Befürworter der Senkung des Umwandlungssatzes im Vorfeld der Abstimmung anzutreffen: Auf Plakaten und in redaktionellen Beiträgen in verschiedenen Medien setzten sich die Versicherer angeblich für die Interessen der Versicherten und der KMU ein. Sie wurden jedoch am 7. März nicht erhört, denn mit rund 73 Prozent hat die Schweizer Stimmbevölkerung wuchtig Nein gesagt zur Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule. Offenbar glaubte die Mehrheit der Stimmenden nicht, dass diejenigen, welche sich in der Regel als Experten in Finanzfragen und Zukunftsbewältigung ausgeben, plötzlich tatsächlich andere Interessen wahrnehmen.

Die Hauptforderungen der GewinnerInnen der Abstimmung lauten: Die Spielregeln für die Beteiligung der Versicherer an den Betriebsgewinnen der Pensionskassen müssen neu formuliert werden. Die Betriebsrechnungen der Pensionskassen müssen so verfasst werden, dass sie nicht nur für Menschen mit einem Master in Finanzwissenschaften verständlich sind, sondern für ein breites Publikum. Auch wird mehr Transparenz bei der Festsetzung von Prämien verlangt, insbesondere der Risikoprämien bei Invalidität und Tod. Und schliesslich sollen die sehr hohen Verwaltungskosten von Pensionskassen gesenkt werden. Dafür hat die Finanzmarktaufsicht zu sorgen. – Erst wenn diese Aufgaben gelöst sind, können die Berechnungsgrundlagen für die künftigen Altersrenten überprüft werden, also der Umwandlungssatz.

Das Parlament hat in der Frühlingssession einer Strukturreform der Pensionskassen zugestimmt. Diese Reform geht nur teilweise in die gleiche Richtung wie gerade geschildert. Mit der Reform soll vor allem die Aufsicht über die Pensionskassen verstärkt werden, Hindernisse für ältere Menschen beim Zugang zur Arbeit sollen beseitigt und Vorschriften zur Führung der Pensionskassen erarbeitet werden.

In einem Vergleich von 13 Ländern betreffend die Altersvorsorge steht die Schweiz mit ihrem Drei-Säulen-System an erster Stelle. Bei den Leistungen im Alter liegt unser Land an dritter Stelle, bei der Finanzierung gar an erster Stelle. Zwar seien die Leistungen aus der ersten Säule, der AHV, eher gering. Zusammen mit den Geldern aus der Pensionskasse kommen die RentnerInnen in der Schweiz jedoch auf ein Einkommen, das deutlich über dem Durchschnitt der anderen Länder liegt.

Seit 2003 müssen alle Pensionskassen das Alterskapital auszahlen, wenn dies der Rentner oder die Rentnerin wünscht. Immer öfter machen Pensionierte denn auch von dieser Möglichkeit Gebrauch und setzen das Geld nicht nur für die eigentliche Alterssicherung ein, sondern auch für alle anderen möglichen Unternehmungen. Dieses Verhalten führt dazu, dass ältere Menschen in einem späteren Zeitpunkt vermehrt Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen müssen.

Gesamtarbeitsvertrag für Temporärangestellte in Sicht

Befristete Arbeitsverhältnisse nehmen deutlich zu. Damit können Arbeitgeber auf die sich schnell ändernden Bedingungen der Wirtschaft und der rechtlichen Vorgaben in andern Ländern usw. reagieren. Ausser Lohnzahlung müssen sie kaum weitere Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmenden übernehmen. Arbeitnehmende mit solchen Verträgen haben deshalb oft keinen Zugang mehr zu den sozialen Errungenschaften des 20. Jahrhunderts. Unsere Sozialwerke wie ALV, AHV, IV und BVG bauen allerdings nach wie vor auf feste, länger dauernde Arbeitsverhältnisse. Wen wundert es da, dass immer mehr Menschen an und in dieser Arbeitswelt erkranken.

Damit die Rechte der Arbeitnehmenden in solchen befristeten Arbeitsverhältnissen besser geschützt sind, soll in diesem Jahr in der Schweiz immerhin ein GAV für den Personalverleih in Kraft treten. Er soll insbesondere die Ansprüche für Ferien und Feiertage, Lohnfortzahlung bei Krankheit und die Altersvorsorge regeln.

KVG

An dieser Stelle haben wir in der ersten Ausgabe von «agile – Behinderung und Politik» in diesem Jahr über die wachsende Zahl an Kantonen berichtet, die die Idee einer Einheitskrankenkasse unterstützen. Im März hat sich die kantonale Gesundheitsdirektorenkonferenz des Themas angenommen. Mehr und mehr Kantone haben festgestellt, dass der angebliche Wettbewerb in der Grundversicherung nicht zu tieferen Prämien, sondern allein zu höheren Gesundheitskosten führt. Direkt und indirekt werden diese Kosten durch die Steuerzahlenden und somit durch die öffentliche Hand finanziert. Um die Kosten in den Griff zu bekommen, müssten neue Modelle wie etwa Einheitskassen geprüft werden.

Die Krankenkassen ihrerseits sehen in solchen Ideen vor allem Ablenkungsmanöver von den eigentlichen Problemen. Santésuisse, der Branchenverband der Krankenkassen, fordert statt der Einheitskassen staatliche Eingriffe, um den Billigkassen das Handwerk zu legen. Die Ausgleichszahlungen unter den Kassen sollen verstärkt werden, wie dies bereits das Parlament beschlossen hat. Unter den Kassen sollen folgende Strukturelemente verglichen und ausgeglichen werden: Alter und Geschlecht der Versicherten, Abgeltung von Leistungen für chronische Krankheiten sowie die Anzahl der Spitaltage.

Freie ÄrztInnenwahl soll es in Zukunft nur noch mit einem Aufpreis geben, wenn es nach dem Willen der nationalrätlichen SGK geht. Wer sich nämlich keinem Ärztenetzwerk oder einer HMO-Praxis anschliesst, muss in Zukunft 20 Prozent der Arztrechnungen selber bezahlen. Die Krankenkassen werden auf der andern Seite verpflichtet, solche Netzwerke und HMO-Praxen anzubieten. Und die Ärztenetzwerke müssen Budgetverantwortung übernehmen: Sie sollen in Zukunft gegenüber den Krankenkassen nicht mehr einzelne Leistungen abrechnen, sondern als Netze mit den Kassen Budgets aushandeln.

Auf einer anderen Ebene will der Bundesrat die Gesundheitskosten angehen: über die Prävention. Er hat deshalb ein Präventionsgesetz verabschiedet, welches in den kommenden Monaten vom Parlament beraten wird.

Vermischtes

Strategie zur Armutsbekämpfung

(http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/de/32457)

Der Bundesrat hat Ende März seine Strategie zur Armutsbekämpfung bekannt gegeben (vgl. auch «agile 1-2010»). Die Landesregierung setzt dabei auf verschiedene Wege. Um Armut möglichst frühzeitig zu verhindern, will er die Chancen für alle Menschen beim Zugang zur Bildung verbessern. Die Ressourcen von Betroffenen sollen gestärkt und ihre Wiedereingliederung in die Arbeitswelt verbessert werden. Und nicht zuletzt soll das Zusammenspiel der Sozialversicherungszweige gestärkt werden.

Referendum gegen die Revision der ALV gestartet

In der Frühlingssession hat das Parlament die Revision der Arbeitslosenversicherung verabschiedet – ein ausgewogener Kompromiss, wie die bürgerliche Parlamentsmehrheit befand. So soll beispielsweise nur noch ein Teil der Arbeitslosen 400 Taggelder bekommen. Bestimmte Personengruppen bekommen maximal nur noch 90 Taggelder. Der Zwang, jede Arbeit annehmen zu müssen, wurde verstärkt. Die Bezugsdauer von Taggeldern für über 55-Jährige wurde eingeschränkt. Insgesamt sollen mit den vorgeschlagenen Massnahmen 622 Millionen Franken eingespart werden. Über zusätzliche Lohnbeiträge sollen auf der andern Seite 646 Millionen zusätzliche Einnahmen in die Kasse fliessen.

Der schweizerische Gewerkschaftsbund hat gegen die Abbauvorlage das Referendum ergriffen. Die notwendigen 50'000 Unterschriften müssen bis anfangs Juli gesammelt sein.

Revision Unfallversicherung

Auch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) ist in Revision – ebenfalls mit einem Leistungsabbau. Noch vor einem Jahr war die Vorlage wegen zu grosser Differenzen vom Nationalrat abgelehnt worden.

Der neue Revisionsvorschlag will den Mindestinvaliditätsgrad für eine UVG-Rente von 10 auf 20 Prozent erhöhen. Zudem soll der höchstversicherte Verdienst gesenkt werden. In Zukunft sollen noch maximal 90 Prozent und minimal 85 Prozent der Versicherten nach einem Unfall den vollen Lohn bekommen. Heute betragen diese Grenzwerte 96 und 92 Prozent. Der Bundesrat hatte 95 und 90 Prozent vorgeschlagen. – Der Nationalrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Herbstsession beraten.

Besteuerung der Sozialhilfe

Um mehr Menschen zurück ins Arbeitsleben zu bringen, werden zur Zeit alle möglichen Ideen präsentiert. Die neueste Idee der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-SR): Sozialhilfe soll besteuert werden! Dafür sollen im Gegenzug Einkommen am Existenzminimum (endlich) von der Besteuerung befreit werden. – Auch wir sind offen für neue Anreizmodelle aller Art. Es fällt jedoch auf, dass fast ausschliesslich Menschen mit Behinderung, Sozialhilfebeziehende und ältere Menschen für die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt gewonnen werden sollen. Unsere Beobachtungen zeigen allerdings immer wieder, dass es an geeigneten Arbeitsstellen fehlt und an Arbeitgebern, die die «angereizten» Menschen anstellen.

Berücksichtigte Quellen (26. Januar 2010 bis 27. April 2010): NZZ, Tagesanzeiger, Medienmitteilungen der Bundesämter für Sozialversicherungen und Statistik.