IV, AHV, ALV, BVG und KVG erweisen sich nach wie vor als eine Vielzahl von Baustellen, auf denen der Schweizer Gesetzgeber ohne Unterlass arbeitet. Sind es Abbau-, Umbau-, oder gar Ausbauarbeiten? Die sozialpolitische Rundschau analysiert die Entwicklung auf der Grossbaustelle Sozialwerke.
Von Ursula Schaffner, Bereichsleiterin Sozialpolitik und Interessenvertretung
Gleich zwei neue Köpfe prägen die Schweizer Sozialpolitik und insbesondere die Geschicke der IV in den kommenden Jahren. Einerseits ist Bundesrat Didier Burkhalter seit November 2009 Vorsteher des EDI. Andererseits führt Stefan Ritler, bisher Leiter der IV-Stelle Solothurn, ab Mai 2010 den Bereich der Invalidenversicherung im Bundesamt für Sozialversicherung. Wir wünschen den beiden Herren eine gute Portion Durchhaltevermögen bei den kommenden politischen Auseinandersetzungen rund um die AHV, die IV, die berufliche Vorsorge, die Krankenversicherung wie auch die Arbeitslosenversicherung. Vor allem aber erwarten wir, dass sie die Menschen mit ihren Anliegen nicht aus den Augen verlieren, für welche die Sozialversicherungen geschaffen wurden.
Aus der Invalidenversicherung kommen widersprüchliche Zeichen. So ist die Zahl der neuen IV-RentnerInnen seit den 1990er Jahren stark gestiegen; seit 2007 nimmt sie wieder leicht ab. Im europäischen Vergleich jedoch liegt die Schweiz mit ihrer Rentenbezugsquote im Durchschnitt.
Derweil sind die Arbeiten an der ersten Tranche der 6. IVG-Revision im Gang. Ende Februar hat der Bundesrat das Paket verabschiedet, frühestens in der Sommersession kommt es ins Parlament. Ob gemäss dieser Revision bis ins Jahr 2018 rund 16'000 bisherige RentnerInnen einen Arbeitsplatz gefunden haben, darf bezweifelt werden. Wie bei der «Fünften» scheint auch diese nächste IVG-Revisionsrunde bereits im Vorfeld zu wirken. Die Beratungsstellen berichten von einer zunehmend härteren Gangart bei den IV-Rentenrevisionen. Klar kommt da ein «Lügendetektor» gegen Betrüger gerade recht. In einem zehn- bis dreissigminütigen Test wollen die IV-Stellen in Zukunft herausfinden, wer psychische Beschwerden simuliert. Und sollte auch das nichts nützen, können nach und nach die Sozialversicherungsabkommen mit verschiedenen Ländern gekündigt werden. Ein erstes solches Abkommen wurde im Oktober 2009 aufgehoben, nämlich jenes mit Indien (vgl. anschliessend Kapitel AHV). Im Dezember folgte die Ankündigung, dass auch das Abkommen mit Kosovo nicht verlängert wird. – Wir regen an, dass in Zukunft die Exportrisikogarantie für Schweizer Wirtschaftsunternehmen ebenfalls gestrichen wird. Wehalb sollte die Schweizer Bevölkerung für Risikogeschäfte bürgen, zu denen sie nichts zu sagen hat. Und die mit Ländern abgeschlossen werden, die für ihr zweifelhaftes Geschäftsgebaren bekannt sind? Auch damit liesse sich viel Geld sparen, und die Schweiz könnte sich erst noch ihrer kongruenten Politik rühmen.
Der Nationalrat wollte sich in der letzten Wintersession ursprünglich mit der 11. AHV-Revision beschäftigen. Da andere Geschäfte jedoch als vordringlicher erachtet wurden, ist die Debatte auf Frühling 2010 verschoben worden. In der kommenden Frühjahrssession wird sich der Nationalrat mit den Differenzen zur kleinen Kammer befassen, nämlich mit der Erhöhung des Frauenrentenalters, einer Flexibilisierung des Rentenalters und der finanziellen Abfederung von Frühpensionierung für Personen mit kleineren Einkommen.
Ende Oktober hat der Bundesrat die Botschaft zu einem neuartigen Sozialversicherungsabkommen verabschiedet. Ein erster Pilotfall betrifft Indien. Wenn das Parlament dem neuen Abkommen zustimmt, werden Personen, welche im jeweils andern Staat arbeiten, keine Beträge für AHV, IV, Unfall- und Krankenversicherung mehr leisten müssen – oder dürfen? Der Staat, in dem gearbeitet wird, muss dann auch keine Leistungen mehr bezahlen. Insbesondere exportiert die Schweiz dann auch keine Renten mehr nach Indien. Hat eine Person dennoch Prämien für Sozialversicherungen geleistet, werden ihr diese beim Wegzug aus dem bisherigen Arbeitsland zurück erstattet. Der Bundesrat betont, dass damit der kurzfristige Einsatz von Personal erleichtert wird. Er äussert sich allerdings nicht zur Frage, wer vor allem von dieser neuen Regelung profitiert.
Bekanntlich ist die Zahl der Arbeitslosen in der Schweiz trotz Wirtschaftskrise im vergangenen Jahr relativ wenig gestiegen. Ende 2009 waren aber doch annähernd 173'000 Personen bei den regionalen Arbeitsvermittlungen (RAV) gemeldet, was einer Quote von 4,2 Prozent entspricht. Der Schuldenberg der Arbeitslosenversicherung (ALV) ist inzwischen auf 6 Milliarden Franken gewachsen. Die Revision der ALV stand in der Wintersession auf der Traktandenliste des Nationalrates. Die bürgerliche Mehrheit in der grossen Kammer kürzte die Leistungen massiv, vor allem für Junge und Langzeitarbeitslose. Zudem soll für Personen bis 30 Jahre jede Arbeit zumutbar sein, egal, ob jemand eine Ausbildung mitbringt oder nicht. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen den Schuldenberg um jährlich rund 790 Millionen entlasten. Die Erhöhung der Lohnabzüge um 0,2 Prozent sowie ein Solidaritätsprozent auf Einkommen zwischen 126'000 und 315'000 Franken sollen zusätzlich 646 Millionen Franken in die Kasse der ALV bringen. – Die SP, Gewerkschaften und die Grünen sind konsterniert. Sie halten die beschlossenen Massnahmen für fehl am Platz und teilweise für kontraproduktiv. Einmal mehr gilt, dass die Krise jene bestraft, welche am Wenigsten dafür verantwortlich sind. Und die bürgerliche Nationalratsmehrheit nutzt die Krise, um einen einschneidenden Leistungsabbau vorzunehmen und (auch) diese Versicherung zum Nachteil der Versicherten umzubauen.
Um das drohende Referendum der Linken abzuwenden, hat die ständerätliche Sozialkommission inzwischen einzelne vom Nationalrat vorgeschlagene Massnahmen abgeschwächt. Insbesondere hat er die Verschärfungen für Langzeitarbeitslose und Jugendliche gestrichen. – Voraussichtlich wird sich der Ständerat in der Frühlingssession mit den Differenzen zur grossen Kammer beschäftigen.
In den Medien ist das Thema «Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule» seit Dezember ein Dauerbrenner. In unzähligen Artikeln, Interviews und Tabellen sowie grossen Inseraten wird die Bevölkerung vor allem von den Befürwortern der Abstimmung bearbeitet. Es wird – selbstverständlich aus Expertensicht – darauf aufmerksam gemacht, welcher Katastrophe wir entgegen gehen, wenn wir am ersten Märzwochenende nicht Ja sagen zur Senkung des Umwandlungssatzes. Das Hauptargument lautet, die Bevölkerung werde immer älter, das gesparte Kapital für die Zeit nach der Pensionierung reiche deshalb nicht mehr aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Zudem nähmen die Renditen auf dem gesparten Kapital laufend ab. Wir verweisen an dieser Stelle auf die vom AGILE-Vorstand beschlossene Nein-Parole und unser Kurzargumentarium. Unsere Hauptargumente gegen die Senkung des Umwandlungssatzes lauten: Zuerst sollen die Pensionskassen ihre Verwaltungskosten senken und transparent ausweisen, in welchen Bereichen sie welche Gewinne einfahren und diese entsprechend an die berechtigten Empfänger zuweisen. Erst anschliessend kann darüber debattiert werden, wie sich die Ausgangslage darstellt und welcher Reformbedarf beim BVG tatsächlich besteht.
In den vergangenen Jahren haben viele Pensionskassen vom Leistungs- auf das Beitragsprimat umgestellt. Das heisst, die Versicherten tragen bereits heute die Risiken der Teuerung, der Höhe des Umwandlungssatzes und der schwankenden Renditen auf ihrem Alterskapital.
Die Sorgen um den Deckungsgrad von Pensionskassen und ihre Performance ist in den letzten Wochen wegen der oben erwähnten Abstimmung vom 7. März etwas in den Hintergrund geraten. Wir haben wiederholt über das Thema berichtet. Ende 2009 wiesen nach Angaben des BSV noch 32 Prozent der Pensionskassen eine Unterdeckung auf. Deutlich mehr Kassen mit einer Staatsgarantie waren davon betroffen als solche ohne, nämlich im Verhältnis 74 Prozent zu 30 Prozent. Die Entwicklung der Anlagewerte der Vermögen, welche bei den Pensionskassen liegen, war 2009 bei vielen Kassen wieder positiv, im Gegensatz zum sehr schlechten Börsenjahr zuvor. Allerdings haben kleine Kassen eher Schwierigkeiten, sich längerfristig über Wasser zu halten. Sie können Anlagerisiken auf weniger Positionen verteilen. Deshalb hört man neuerdings Stimmen, welche eine Einheitskasse für die berufliche Vorsorge vorschlagen. Die Idee wird sehr kontrovers diskutiert.
Im Bereich der Krankenversicherung ist das Modell der Einheitskassen wiederholt diskutiert worden, so auch in den letzten Wochen. Als Antwort auf stark steigende Krankenversicherungsprämien hat die SP vor der Wintersession angekündigt, sie wolle eine entsprechende parlamentarische Initiative einreichen. Analog zur SUVA soll eine einzige Kasse mit kantonalen Agenturen eingerichtet werden. Die Diskussion war damit lanciert und verschiedene Kantone der Deutschschweiz haben sie aufgenommen. So prüfen etwa St. Gallen, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Glarus, ob sich damit Geld sparen lässt. Anders als bei der Unfallversicherung beteiligen sich die Kantone allerdings mit Steuergeldern an der Finanzierung des Gesundheitswesens. Wie diese Gelder bei einer Einheitskasse eingesetzt werden könnten und ob einheitliche Prämien in der ganzen Schweiz, analog zur Unfallversicherung, akzeptiert würden, ist fraglich.
In den letzten beiden Jahren haben vor allem die Kosten im ambulanten Spitalbereich stark zugenommen. Das heisst, immer mehr Menschen begeben sich direkt ins Spital, statt zunächst zum Hausarzt oder zur Hausärztin zu gehen. Die Kantone, welche sich an der Spitalfinanzierung beteiligen, beobachten diese Entwicklung mit grosser Sorge. Denn der ambulante Spitalbereich wird allein durch Krankenkassen und damit durch die Prämienzahlenden finanziert. Einzelne kantonale Gesundheitsdirektoren möchten in Zukunft alle Spitalleistungen dual durch Steuern und Prämien bezahlen. Gleichzeitig soll das Modell der Fallpauschalen DRG auch im ambulanten Bereich angewendet werden. Und Hausarztmodelle sollen ebenfalls weiter propagiert werden. Die derart argumentierenden Regierungsräte möchten mit ihrem Vorgehen den Mittelstand entlasten, der durch die steigenden Prämien am stärksten betroffen sei.
Die EU hat das laufende Jahr zum Jahr der Armutsbekämpfung und der sozialen Ausgrenzung erklärt. Auch der Schweizer Bundesrat will sich dieser Problematik annehmen und eine Strategie gegen Armut bekannt geben. Anfangs Jahr haben Caritas Schweiz und die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ihre Ideen geäussert, wie die Armut in der Schweiz bekämpft und abgebaut werden könnte. Die Palette der vorgeschlagenen Massnahmen ist breit. Sie reicht von städtebaulichen Massnahmen über Ergänzungsleistungen für Familien mit geringem Einkommen bis zur Stärkung des zweiten Arbeitsmarktes mit Sozialfirmen. Zudem wird gefordert, dass endlich verlässliche Zahlen über die von Armut betroffenen Menschen gesammelt und ausgewertet werden. Das BSV, welches einen Armutsbericht verfasst, stellt die Koordination der verschiedenen Sozialversicherungszweige als vordringlich zu lösende Aufgabe in den Vordergrund. An einer Tagung im Herbst 2010 soll der Bericht des Bundesrates vorgestellt und breit diskutiert werden.
Das Bundesamt für Statistik hat die Kennzahlen der Sozialhilfe für diverse Kantone veröffentlicht – allerdings erst jene für das Jahr 2008. Tendenziell haben etwa gleich viele oder leicht weniger Menschen Sozialhilfe beziehen müssen als im Jahr zuvor. Dafür stieg die Zahl derjenigen an, die zusätzlich auf Ergänzungsleistungen angewiesen waren. Weiterhin sind vor allem junge Menschen und Alleinerziehende auf die Sozialhilfe angewiesen.
Der 7. März ist ein wichtiges Abstimmungsdatum (siehe oben unter BVG). Wir stimmen dann auch über einen neuen Verfassungsartikel ab, der die Forschung am Menschen einheitlich für die ganze Schweiz regelt. Der neue Verfassungsartikel versucht ein Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Würde des Menschen und dem Anspruch auf Forschungsfreiheit herzustellen. Wir haben somit die Möglichkeit, uns Gedanken zu einem wichtigen gesellschaftspolitischen Thema zu machen und unserer Haltung dazu an der Urne Ausdruck zu verleihen.
Berücksichtigte Quellen (22. Oktober 2009 bis 26. Januar 2010): NZZ, Tagesanzeiger, Der Bund, Le Temps, La Liberté, Medienmitteilungen der Bundesämter für Sozialversicherungen und Statistik.
Suche