Seit über zehn Jahren ist bei der sozialen Sicherheit ein Rückgang zu beobachten. IV und Sozialhilfe werden stigmatisiert und immer mehr zurückgestutzt. Für Menschen mit Behinderung ist die Garantie des Existenzminimums aber grundlegend. Wir müssen dieses Recht zurückfordern und über neue Lösungen nachdenken. Ohne uns zu schämen.
Von Cyril Mizrahi, Co-Präsident Gleichstellungsrat Egalité Handicap
Die Jahre des Wirtschaftswunders sind Synonym für einen gewaltigen Fortschritt der sozialen Sicherheit in der Schweiz und in Europa. Der Wohlfahrts- und Sozialstaat hat Einzug gehalten. Insbesondere für die Menschen mit Behinderung bedeutete dies, dass Armut und Unsicherheit zurückgingen. Während die Sozialversicherungen seither dazu beitragen sollen, das Lebensniveau im Falle eines unfreiwilligen Verlusts der Existenzgrundlage teilweise zu erhalten, dient die Sozialhilfe als soziales Netz, das ein «Abrutschen» in die Armut verhindert.
Es ist altbekannt. Diese Periode des sozialen Fortschritts ist von einer neuen Ära abgelöst worden. Diese ist insbesondere durch Infragestellung der sozialen Errungenschaften geprägt. Hier kommt die berühmte Salami-Taktik des schrittweisen Abbaus zum Tragen. Davon betroffen sind auch die Menschen mit Behinderung. Die verschiedenen Revisionen, die unter dem Vorwand der IV-Sanierung oder Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung in die Berufswelt vorgenommen worden sind – unanfechtbare Ziele zweifellos – sie haben in Wirklichkeit die Rechte der Menschen mit Behinderung im Bereich der sozialen Sicherheit beschnitten.
Gleichzeitig haben sich in den letzten zehn Jahren die Integration, die Gleichstellung und sogar die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung etwas verbessert – zumindest auf dem Papier und über eine zaghafte Entwicklung der Mentalitäten. Menschen mit Behinderung müssen nicht einfach mehr «betreut» und «unterstützt» werden. Umso besser. Wenigstens das. Was nützt einen aber der Zugang zum Theater oder die Möglichkeit, in der eigenen Wohnung zu leben, wenn man es nicht bezahlen kann?
Welche Massnahmen auch immer ergriffen werden müssten und eines Tages vielleicht auch ergriffen werden, um Arbeitgebende dazu zu bringen, Menschen mit Behinderung einzustellen oder weiter zu beschäftigen, so werden einige Menschen aufgrund ihrer Behinderung nie die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt so zu verdienen, wie es ohne Behinderung möglich wäre. Soziale Sicherheit soll einerseits bei Erwerbsunfähigkeit ein Ersatzeinkommen sichern, andererseits die Deckung der Grundbedürfnisse, des Existenzminimums, gewährleisten: Sie bleibt damit eine zentrale Forderung für uns Behinderte; sie ist die Voraussetzung für die oben genannten Emanzipationsforderungen.
Die Einforderung unseres Rechts auf soziale Sicherheit, erneut und ohne Scham, die Einforderung des Rechts, nicht in der Angst leben zu müssen, plötzlich ohne Einkommen da zu stehen, finanziell nicht mehr über die Runden zu kommen, – ob man arbeitsfähig ist oder nicht –, ist ein erster Schritt. Dies bedingt, dass man sich wehrt gegen die Versuche der Demontage dessen, was von unserer sozialen Sicherheit übrig bleibt. Es bleibt die Frage, ob jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um offensiv zu werden und über neue Vorschläge in diesem Bereich nachzudenken, so über die Allgemeine Erwerbsversicherung (AEV) oder das Grundeinkommen. Nach reiflicher Überlegung bin ich der Meinung, dass dies der Fall ist.
Diesen Vorschlägen gehört zunächst einmal das Verdienst, dass sie grundlegende Unzulänglichkeiten des aktuellen Systems aufdecken. Die AEV wäre ein kohärentes Versicherungs- und Wiedereingliederungssystem, während sich heute IV, Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe Menschen mit Behinderung gegenseitig wie eine heisse Kartoffel zuschieben, wenn sie nicht gerade völlig gegenteilige Entscheidungen treffen. Unabhängig von den Umständen, die zum Erwerbsausfall geführt haben, würden korrekte Leistungen garantiert. Als (etwas) pragmatischere Lösung als das Grundeinkommen würde die AEV die bestehenden Institutionen festigen und weiterführen.
Im Gegensatz zur AEV würde das Grundeinkommen ermöglichen, aus der aktuellen Logik der Bespitzelung auszubrechen. Man will uns glauben machen, dass die bezahlte Arbeit die einzige Möglichkeit ist und jene, die keine solche Arbeit haben, Faulenzer sind. Das ist eine Täuschung. Leute, die glauben, der Nachbar ihrer Cousine sei ein IV-Betrüger, habe ich getroffen, den Nachbarn selbst aber nie. Hingegen habe ich täglich mit Menschen mit Behinderung zu tun, die keine Stelle finden, Leute, die sich ehrenamtlich in Selbsthilfeorganisationen engagieren, Eltern, die ihr behindertes Kind Tag für Tag unterstützen. Wäre für sie ein bedingungsloses Einkommen keine Lösung?
Das Grundeinkommen ist sicherlich utopisch. Das war aber der Assistenzbeitrag auch, bevor ein Ausgangspunkt für die Realisierung gefunden wurde. Hier liegt der zweite Vorzug dieser innovativen Vorschläge. Ohne sie hat man keine Möglichkeit, den Trend umzukehren. Dies darf uns natürlich nicht vom Kampf gegen den Abbau der bestehenden Leistungen ablenken. Dieser muss unsere Priorität bleiben. Aber wir dürfen unsere Ziele nicht aus den Augen verlieren und müssen etwas Zeit und Energie einsetzen, um über Alternativen und Strategien für deren Realisierung nachzudenken.
Für Menschen mit Behinderung beinhaltet die soziale Sicherheit einen spezifischen Aspekt, der weder in der AEV noch im Grundeinkommen besonders berücksichtigt wird: Nicht alle haben dieselben Bedürfnisse. Für uns gehören beispielsweise die persönliche Assistenz und die Hilfsmittel zu den Grundbedürfnissen, deren Deckung gewährleistet werden muss. Nicht durch Ergänzungsleistungen, nicht durch ein Assistenzsystem, sondern als Recht. Das Grundeinkommen als Alternative zum bestehenden System trägt im Übrigen einem wesentlichen Element nicht Rechnung. Die Arbeit als Wahlmöglichkeit, einen Emanzipationsfaktor und nicht als Zwang zu sehen – warum nicht? Für einige unter uns gibt es jedoch keine Wahl oder zumindest nicht im selben Umfang wie für Menschen ohne Behinderung.
Im Bereich der Gleichstellung und Selbstbestimmung haben wir klare Vorschläge formuliert. Im Bereich der Einkommenssicherung könnten wir nun dasselbe tun. Jede Person mit Behinderung, die keine Erwerbstätigkeit hat, sollte Anspruch auf ein Ersatzeinkommen haben, das zumindest ihre Grundbedürfnisse, einschliesslich der benötigten Pflege und Assistenz, deckt, und dies unabhängig von ihrer theoretischen Erwerbsfähigkeit. Wenn sie tatsächlich eine Erwerbstätigkeit findet und ein Einkommen erzielt – ganz gleich, wie hoch es ist –, sollte das Ersatzeinkommen nicht um denselben Betrag gekürzt werden, sondern lediglich teilweise: Der Anteil, der die mit der Behinderung verbundenen spezifischen Kosten deckt, soll auf jeden Fall garantiert werden. Dadurch würde man Eingliederungsanstrengungen belohnen und die Gleichstellung und Selbstbestimmung aller gewährleisten.
Übersetzung: Susanne Alpiger
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