DOK-Mitglieder lehnen AVIG-Revision ab

Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) sagt Nein zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Mit Blick auf die Volksabstimmung Ende September, hat die DOK für die Behindertenorganisationen ein Argumentarium erstellt.

Nein zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes: Weshalb die Behindertenorganisationen die Revision ablehnen

Keine ausgewogene Vorlage

Die Behindertenorganisationen teilen die Auffassung, wonach das finanzielle Gleichgewicht der Arbeitslosenversicherung wieder hergestellt werden soll. Das muss aber im Rahmen einer ausgewogenen Vorlage geschehen, welche nicht einseitig jene Personenkreise belastet, die ohnehin in erhöhtem Mass von Arbeitslosigkeit betroffen sind.

Behinderte Menschen sind mit einer weit überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit konfrontiert. Mit jeder Verschärfung des IV-Gesetzes verlieren weitere Personen den Schutz der IV. Nun sollen auch noch die Leistungen der Arbeitslosenversicherung massiv gekürzt werden. Immer mehr Betroffene müssen damit entweder auf eigene Mittel oder auf jene von Angehörigen zurückgreifen, falls solche vorhanden sind. Oder sie werden von der Sozialhilfe abhängig.

Nur noch maximal 400 Taggelder für Menschen mit einer Behinderung

Anders als heute sollen künftig gesundheitlich beeinträchtigte Personen die maximale Bezugsdauer von 520 Tagen nur noch beanspruchen können, wenn sie in den letzten 2 Jahren vor der Anmeldung eine lückenlose Beitragszeit aufweisen und wenn sie bereits eine Invalidenrente beziehen. Kaum eine behinderte Person wird diese Voraussetzung je erfüllen, da die meisten Rentner und Rentnerinnen häufig Beitragslücken aufweisen.

Insbesondere werden jene Versicherte, die sich zum Bezug einer Rente angemeldet haben und auf den Entscheid der IV warten, künftig höchstens noch 400 Taggelder beziehen können, also während maximal 1 ½ Jahren. Da die IV für ihre Rentenentscheide immer länger benötigt – die Erledigung der Rentenanträge beansprucht in der Regel 2 und mehr Jahre –, entsteht somit nach 1 ½ Jahren eine neue Lücke im Sozialversicherungsschutz. Wer nicht über eigene Reserven verfügt, muss künftig Sozialhilfe beantragen, was für viele Betroffene mit grossen Härten verbunden ist.

Nur noch 90 Taggelder bei nicht erfüllter Beitragszeit

Nicht alle Arbeitslose können den Nachweis erbringen, in den letzten 2 Jahren vor der Anmeldung genügend Beiträge geleistet zu haben. Das betrifft insbesondere Menschen, die eine Ausbildung oder eine Umschulung absolviert haben; oder solche, die wegen Wegfalls einer Invalidenrente gezwungen sind, neu eine Arbeit zu suchen. Alle diese Personen können heute während maximal eines Jahres 260 Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen. In Zukunft soll dieser Anspruch massiv auf 90 Taggelder reduziert werden, was noch einer Bezugsdauer von 4 Monaten entspricht.

Nur die allerwenigsten behinderten Menschen werden in so kurzer Zeit eine Stelle finden. Die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung entfällt damit, der berufliche Einstieg wird zusätzlich erschwert. Behinderte Personen, die eine Umschulung absolviert haben oder denen die Invalidenrente gestrichen worden ist, müssen somit auf allfällige eigene Mittel oder jene von Angehörigen zurückgreifen oder werden immer häufiger von der Sozialhilfe abhängig .

DACHORGANISATIONENKONFERENZ DER PRIVATEN BEHINDERTENHILFE DOK
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August 2010

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