Dank der IV-Zusatzfinanzierung weist die IV in den nächsten Jahren positive Rechnungsüberschüsse zwischen 365 Millionen 2012 und 1'154 Millionen 2017 auf. Sie müssen für den Schuldenabbau eingesetzt werden. Bis zum Ablauf des zeitlich auf sieben Jahre begrenzten Mehrwertsteuerzuschlags zugunsten der IV kann diese die Schulden beim AHV-Fonds um 5 Milliarden von heute 14,9 auf 9,9 Milliarden reduzieren. Auch nach dem Ablauf der IV-Zusatzfinanzierung 2018 zeigen die aktualisierten Finanzperspektiven des BSV gemäss dem mittleren Szenario immer noch einen Überschuss von 289 Millionen. In den folgenden Jahren steigt dieser bis auf 933 Millionen im Jahr 2030 an. Die jährlichen Überschüsse können somit auch in den Jahren nach dem Ablauf der IV-Zusatzfinanzierung für den Schuldenabbau eingesetzt werden.
Mit Blick auf diese Zahlen schiessen die mit dem zweiten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision (6b) angestrebten zusätzlichen Sparmassnahmen finanzpolitisch über das Ziel hinaus. Sie sind zur Sanierung der IV nicht nötig.
Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) fordert die Mitglieder der sozialpolitischen Kommission des Nationalrats auf, bei der Detailberatung der Vorlage 6b den aufgezeigten finanzpolitischen Handlungsspielraum zu nutzen. Die bereits beschlossenen und in Kraft gesetzten Sparmassnahmen der 4. und 5. IV-Revision sowie des ersten Massnahmenpakets der 6. IV-Revision (6a) reichen aus zur definitiven Sanierung der IV. Mit einem Verzicht auf Rentenkürzungen zulasten von Schwerbehinderten und Familien mit Kindern kann ein drohendes Referendum der Behindertenorganisationen vermieden werden.
Die DOK (Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe) ist der Zusammenschluss aller wesentlichen Organisationen der privaten Behindertenhilfe und -selbsthilfe.
Sie hat den Zweck, die Interessen ihrer Mitglieder auf nationaler Ebene zu vertreten und zu koordinieren. Sie stellt die Verwirklichung von gemeinsamen sozialpolitischen Aktivitäten im Interesse behinderter Menschen sicher.
Die DOK (Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe) ist der Zusammenschluss aller wesentlichen Organisationen der privaten Behindertenhilfe und -selbsthilfe. Sie hat den Zweck, die Interessen ihrer Mitglieder auf nationaler Ebene zu vertreten und zu koordinieren. Sie stellt die Verwirklichung von gemeinsamen sozialpolitischen Aktivitäten im Interesse behinderter Menschen sicher.
Kontakte:
Dr. Alfred Rey
SPV Schweizerische Paraplegikervereinigung
Tel. 031 311 24 22; Mobile: 079 205 71 83
alfred.rey@spv.ch
Georges Pestalozzi-Seger
Integration Handicap
Tel. 031 331 26 25
georges.pestalozzi@integrationhandicap.ch
DOK – Medienmitteilung vom 21. Juni 2012
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