Ständerat demontiert IV weiter

Die Invalidenversicherung kann ihre Schulden ohne weiteren Leistungsabbau mittelfristig zurückzahlen. Trotzdem hält der Ständerat an der Sparvorlage «6b» fest. Die Behindertenorganisationen sind bestürzt.

Zweite Tranche 6. IVG-Revision («6b») in Ständerat (SR)

Ständerat setzt IV-Demontage fort

Die Invalidenversicherung ist auf Kurs. Sie kann ihre Schulden ohne weitere Sparmass­nahmen mittelfristig zurückzahlen. Trotzdem treibt der Ständerat einen unverminderten und unbefristeten Leistungsabbau voran – ohne der verbesserten Finanzlange der IV überhaupt Rechnung zu tragen. Die Konferenz der Behinderten­orga­nisationen reagiert konsterniert. Sie fordert nun vom Nationalrat, die Notbremse zu ziehen und die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.

Der Ständerat hält an der Sparvorlage «6b» fest. Für die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behin­dertenhilfe (DOK) ist diese Haltung unannehmbar – das Referendum absehbar.

Die DOK fordert den Nationalrat auf, die Vorlage zur Verbesserung an den Bundesrat zurück­weisen. Dies aus folgenden Gründen:

IV-Revision 6b ist unnötig – Schmerzgrenze ist erreicht

Die Auswirkungen der 4. und 5. Revision und nicht nur die Zusatz­finan­zierung (Nachtrag zur 5. IV-Revision) führen bei der IV-Rechnung dieses Jahr zu Überschüssen. Diese Sparmassnahmen und die Überschüsse ermöglichen – ohne «6b» – bereits eine ausgeglichene Rechnung und mittelfristig einen voll­stän­digen Schuldenabbau. Auf diesem Hintergrund ist der vorgeschlagene zusätzliche Leistungs­abbau eine weitere Provokation gegenüber den Versicherten mit und ohne Behinderung.

Rentensystem verbessern – Zeitrahmen sinnvoll nutzen

Die DOK begrüsst ein feiner abgestuftes Rentenstufenmodell. Der Vorschlag des Ständerats mit seinen vielen Ausnahmebestimmungen ist allerdings weder praktikabel noch zielführend im Sinne der (Wieder-)Aufnahme einer Arbeit. Zudem dürfen – an sich erwünschte – Systemverbesserungen nicht mit einem unbefristeten, weiteren Leistungsabbau gekoppelt werden. Da keine finanzielle Dringlichkeit be­steht, haben Bundesrat und Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Menschen mit Behinderung genügend Zeit, ein geeignetes lineares Modell auszuarbeiten.

Die DOK (Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe) ist der Zusammenschluss aller wesentlichen Organisationen der privaten Behindertenhilfe und -selbsthilfe. Sie hat den Zweck, die Interessen ihrer Mitglieder auf nationaler Ebene zu vertreten und zu koordinieren. Sie stellt die Verwirklichung von gemeinsamen sozialpolitischen Aktivitäten im Interesse behinderter Menschen sicher.

Mediendossier DOK: Zweiter Teil 6. IVG-Revision

Kontakt:        
Eva Aeschimann
AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz (Mitglied der DOK)
Effingerstrasse 55, 3008 Bern
Tel. 031 390 39 39, Mobile: 079 633 82 66
eva.aeschimann@agile.ch

Medienmitteilung vom 19.12.2011

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