26.9.2010: NEIN zum Abbau bei der Arbeitslosenversicherung!

Die rechten Parteien starten derzeit einen Angriff nach dem anderen auf die soziale Sicherheit. Nach dem erfolgreich abgewehrten Rentenklau bei der zweiten Säule, müssen wir uns nun in der Abstimmung vom 26. September gegen den unfairen und unsinnigen Leistungsabbau bei der Arbeitslosenversicherung wehren. Auch Menschen mit Behinderungen sind von der AVIG-Revision bedroht.

Von Vania Alleva, Mitglied der Geschäftsleitung der Gewerkschaft Unia

Ausgerechnet mitten in einer schweren Wirtschaftskrise mit Zehntausenden von Arbeitslosen kürzen die rechten Parteien die Leistungen bei der Arbeitslosenversicherung (AVIG). Insgesamt rund 600 Millionen Franken wollen sie mit der Revision einsparen und gleichzeitig die Arbeitnehmenden stärker zur Kasse bitten. Mehr bezahlen für weniger Leistung – das ist inakzeptabel.

Topverdiener werden geschont

Die unsoziale Abbau-Vorlage geht auf Kosten der Arbeitnehmenden, welche auf eine gute Arbeitslosenversicherung angewiesen sind. Die Abzocker und Topverdiener hingegen werden geschont. Denn nicht alle Arbeitnehmenden würden gleich viel an die Versicherung bezahlen: Bis zu einem jährlichen Einkommen von 126'000 Franken beträgt der Beitrag zukünftig 2,2 Lohnprozente. Für Einkommensteile zwischen 126'000 und 315'000 Franken wird aber nur noch 1 Prozent abgezogen. Und Einkommensteile ab 315 000 Franken sind vom AVIG-Beitrag sogar ganz befreit.

Auch Spitzenverdiener bezahlen heute jährlich nicht mehr als maximal 2'520 Franken in die Arbeitslosenversicherung ein. Das ist höchst ungerecht, denn normalverdienende Arbeitnehmende müssen so mehr als viermal so viel Lohnprozente bezahlen, als beispielsweise jemand, der eine Million verdient. Die Manager und Topverdiener, welche in den vergangenen Jahren die Wirtschaft an die Wand gefahren haben und für Tausende von Entlassungen verantwortlich sind, werden so auch noch mit tieferen Beiträgen belohnt. Die Opfer der Krise hingegen, welche unverschuldet ihren Job verloren haben, werden mit höheren Beiträgen und schlechteren Leistungen bestraft. Das kann doch nicht sein!

Fairer Schuldenabbau statt Arbeitslose bestrafen

Das akutelle Defizit der Arbeitslosenversicherung könnte einfach behoben werden, wenn die Versicherungsbeiträge – wie bei der AHV – auf den ganzen Lohn erhoben würden. ETH-Ökonomen haben berechnet, dass mit dieser Massnahme jährlich rund 550 Millionen Franken Mehreinnahmen generiert werden könnten. Die geplanten Leistungskürzungen für die Arbeitnehmenden würden damit hinfällig.

Werden die Sparmassnahmen dennoch durchgedrückt, hat dies happige Konsequenzen. Sie treffen ausgerechnet diejenigen Arbeitnehmenden, welche von der Arbeitslosigkeit besonders betroffen sind oder grosse Schwierigkeiten haben, eine neue Arbeitsstelle zu finden: Junge und ältere Arbeitnehmende und solche, welche wegen Unfall, Krankheit, Mutterschaft oder einer Ausbildung von den Beiträgen befreit sind. Viele Arbeitslose erhalten weniger Taggelder, die Mehrheit der Arbeitslosen muss mehr Wartetage in Kauf nehmen (bis zu einem Monat). Neu werden unter 30-Jährige dazu gezwungen, jegliche Arbeit anzunehmen, egal über welche Ausbildung sie verfügen.

Auch Menschen mit Behinderungen sind von der Revision bedroht. IV-Rentner sind gemäss AVIG von der Beitragspflicht an die Arbeitslosenversicherung befreit (Beitragsbefreite). Wird einem IV-Rentner die Rente gestrichen, so hat er gemäss heutigem Recht während 260 Tagen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Neu beträgt dieser Anspruch nur noch 90 Tage. Danach wird die Person ausgesteuert – und der Gang auf das Sozialamt unausweichlich. Dieselbe Leistungskürzung gilt auch für Personen, die wegen Unfall oder Krankheit in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit weniger als 12 Monate lang in einem Arbeitsverhältnis standen.

Zudem wird das Taggeld für Teilinvalide gekürzt. Gemäss bisherigem Recht beträgt das Taggeld für IV-Rentner oder Antragsteller auf eine IV-Rente 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Neu erhalten IV-Rentner mit einem Invaliditätsgrad von unter 40 Prozent nur noch 70 Prozent des versicherten Verdienstes. Dieselbe Regelung gilt generell auch für Personen, deren Antrag auf Invalidenrente noch nicht abschliessend behandelt worden ist.

Arbeitslosigkeit bekämpfen statt Kosten abwälzen

Mit den Leistungskürzungen bei der Arbeitslosenversicherung wird kein einziges Problem gelöst, im Gegenteil: Die AVIG-Revision schafft neue Probleme. Arbeitslose und ihre Familien werden in die Sozialhilfe getrieben. Kantone, Gemeinden und Städte rechnen deshalb mit Mehrausgaben von bis zu 240 Millionen Franken, sollte die AVIG-Revision angenommen werden. Statt die Arbeitslosen zu bestrafen und die Kosten auf die Gemeinden abzuwälzen, sollten die Politiker die Arbeitslosigkeit bekämpfen.

Die Schweiz hat einen im europäischen Vergleich schwachen Kündigungsschutz. Umso wichtiger ist eine gute Arbeitslosenversicherung, insbesondere in Krisenzeiten. Dass die Arbeitslosenversicherung in der Krise rote Zahlen schreibt, ist normal. Wenn die Wirtschaft wieder anzieht, die Zahl der Arbeitslosen zurückgeht und die Löhne steigen, dann macht die Arbeitslosenversicherung Überschüsse und die Schulden werden abgebaut. Werden dennoch zusätzliche Mittel benötigt, müssen zuerst bei den Topverdienern faire Beiträge erhoben werden. Deshalb: Nein zum AVIG-Abbau am 26. September 2010.

Auch AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz hat für die Abstimmung am 26. September 2010 über die AVIG-Revision die NEIN-Parole gefasst (Anm. d. Red.)