IV-Zusatzfinanzierung – Mit Erfahrung überzeugen III

Gemeinsam mit den Mitgliedorganisationen will AGILE den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vor Augen führen, was für die Betroffenen von der Annahme der IV-Zusatzfinanzierung abhängt. Die Basis von AGILE, also ihre Mitgliedorganisationen haben sich in den letzten Monaten mit Fragen zur IV als Sozialversicherung auseinandergesetzt. Als ExpertInnen in eigener Sache und damit glaubwürdig und authentisch. (Siehe auch «agile – Behinderung und Politik» 3/08 und 2/09).

Dieser Beitrag bringt eine weitere Auswahl der Antworten zu Fragen von «agile – Behinderung und Politik»:

Zum Beispiel: SBV (Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband)
Zum Beispiel: SHG (Schweizerische Hämophilie-Gesellschaft)
Zum Beispiel: Marfan-Stiftung Schweiz

Zum Beispiel: SBV (Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband)

Kontakt: Joël Favre, Bereichsleiter Interessenvertretung SBV
E-Mail: joel.favre@sbv-fsa.ch

Kurzportrait der Organisation:

Der SBV setzt sich in allen Landesteilen für die Interessenvertretung der Blinden und Sehbehinderten ein und fördert insbesondere deren gesellschaftliche und berufliche Eingliederung.

agile: An was denken Sie, wenn Sie den Begriff Invalidenversicherung hören?

Die IV ist eine Institution, die die materiellen und finanziellen Folgen von Invalidität vermindert/eliminiert. Dies indem sie den Grundsatz der gesellschaftlichen und beruflichen Wiedereingliederung anwendet. Der Grundsatz «Eingliederung vor Rente» ist nach wie vor richtig und vom Stimmbürger mit der Annahme der 5. IVG-Revision gestützt worden. Dies bedingt, dass die damit verbundenen Massnahmen im erforderlichen Rahmen verfügt und finanziert werden können. Ist eine berufliche Eingliederung trotz dieser Massnahmen nicht möglich, so muss eine Existenz sichernde Rente als «ultima ratio» zur Verfügung stehen.

agile: Was bedeutet die Invalidenversicherung für die Mitglieder des SBV?

Die IV finanziert Massnahmen medizinischer und beruflicher Art sowie Hilfsmittel. Sie leistet zudem wichtige finanzielle Beiträge im Bereich der Beratung und der Kurse von behinderten Personen. Falls die Massnahmen für eine berufliche (Wieder-)Eingliederung nicht ausreichen, garantiert sie durch die IV-Rente den Lebensunterhalt der behinderten Personen.

agile: Welche Leistungen der IV beanspruchen Ihre Mitglieder?

Leistungen wie oben erwähnt.

agile: Die IV wird aktuell ausschliesslich als Renten-Versicherung wahrgenommen, entspricht diese Wahrnehmung den wirklichen Leistungen der IV?

In keiner Weise. Die Renten machen heute zwar den finanziell grössten Anteil aus. Die medizinischen und beruflichen Massnahmen, die Finanzierung von Hilfsmitteln sowie von Beratung und Schulung sind sehr wichtig und tragen dazu bei, dass Renten vermieden werden können.

agile: Personen haben einen Rechtsanspruch auf IV-Leistungen, wenn die im Gesetz genau festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Wie erklären Sie sich, dass die IV trotzdem häufig als Selbstbedienungsladen dargestellt wird?

Es handelt sich hier um eine politisch motivierte Fehlinformation der SVP. Alle Leistungen, welche von der IV ausgerichtet werden, basieren auf einer klaren gesetzlichen Grundlage (IV-Gesetz und Verordnung sowie Ausführungsbestimmungen, welche der Bundesrat erlassen hat). Es können nur Leistungen aufgrund dieser gesetzlichen Grundlagen bezogen werden. Die SVP hat die Aussage, dass man sich bei der IV wie in einem Selbstbedienungsladen verhalten könne, noch nicht mit konkreten Beispielen belegen können. Sie ist schlichtweg falsch und muss mit aller Bestimmtheit und konkreten Beispielen zurückgewiesen werden.

agile: Die SVP hat den Begriff Schein-Invalide geprägt. Welchen Begriff möchten Sie im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung vermehrt hören?

«IV-Leistungsberechtigte» oder «IV-Versicherte»

agile: Steuererhöhungen sind unattraktiv - Wie überzeugen Ihre Mitglieder Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Arbeitskollegen, für die IV-Zusatzfinanzierung ein Ja zur Mehrwertsteuer-Erhöhung in die Urne zu legen?

agile: Welche Konsequenzen hätte die Ablehnung der IV-Zusatzfinanzierung für die Mitglieder Ihrer Organisation?

Zum Beispiel: SHG (Schweizerische Hämophilie-Gesellschaft)

Kontakt: Willi Lutz, betroffenes Mitglied der SHG, Arzt,
E-Mail: w.lutz@bluewin.ch

Kurzportrait der Organisation:

Die Schweizerische Hämophilie-Gesellschaft (SHG) ist die nationale Patientenorganisation von Hämophilen. Die Hämophilie ist als Bluterkrankheit im Volksmund bekannt. Die SHG möchte die Interessen der Betroffenen bzw. der Eltern von Betroffenen vertreten. Fachlich steht der SHG eine Ärztekommission zur Seite, die sich aus behandelnden Ärzten der Hämophilie-Zentren zusammensetzt.

agile: An was denken Sie, wenn Sie den Begriff Invalidenversicherung hören?

Ich denke an Stigmatisierung, Leistungsabbau und zunehmende Entsolidarisierung, Vergessen der bei der Gründung der IV ursprünglichen Idee.

agile: Was bedeutet die Invalidenversicherung für die Mitglieder der SHG?

Für die Mitglieder bedeutet die IV sehr viel.

Bei Hämophilie als anerkanntem Geburtsgebrechen ist die IV für die Eltern hämophiler Kinder «grosszügige» Kostengarantin für die sehr teure medizinische Behandlung.

Für die erwachsenen Hämophilen scheint die IV Garant für Sozialleistungen im Falle abnehmender Arbeits- und Leistungsfähigkeit. In diesem Bereich haben die Mitglieder jedoch zunehmend mehr Probleme.

agile: Welche Leistungen der IV beanspruchen Ihre Mitglieder?

agile: Die IV wird aktuell ausschliesslich als Renten-Versicherung wahrgenommen, entspricht diese Wahrnehmung den wirklichen Leistungen der IV?

Da die IV bis zum 20. Altersjahr die sehr teuren Behandlungskosten im Rahmen der medizinischen Massnahmen übernimmt, entspricht diese These nicht unbedingt der Wahrnehmung und Realität bei Hämophilen. Als «Renten-Versicherung» wird die IV den Bedürfnissen der Hämophilen zunehmend weniger gerecht und verliert die Glaubwürdigkeit als Eckpfeiler der sozialen Sicherheit.

agile: Personen haben einen Rechtsanspruch auf IV-Leistungen, wenn die im Gesetz genau festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Wie erklären Sie sich, dass die IV trotzdem häufig als Selbstbedienungsladen dargestellt wird?

Die Beurteilung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung ist sehr individuell (Betroffene, Ärzte usw.), trotz der genau festgelegten Bedingungen nicht mit physikalischer Genauigkeit messbar. Dadurch kommt es zu unterschiedlichen Beurteilungen und scheinbar immer zu Ungerechtigkeiten.

Ich erkläre mir die Darstellung als Selbstbedingungsladen als politischen Schachzug, damit der Leistungsabbau (d.h. Sparübungen) bei der IV auf die erforderlichen Stimmenmehrheiten bei der Bevölkerung kommt.

agile: Die SVP hat den Begriff Schein-Invalide geprägt. Welchen Begriff möchten Sie im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung vermehrt hören?

Soziale Sicherheit.

agile: Steuererhöhungen sind unattraktiv - Wie überzeugen Ihre Mitglieder Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Arbeitskollegen, für die IV-Zusatzfinanzierung ein Ja zur Mehrwertsteuer-Erhöhung in die Urne zu legen?

Meines Erachtens laufen wir Gefahr, eine Zwei- oder Mehr-Klassen-Gesellschaft zu akzeptieren. Dabei ist die für die IV relevante Unterscheidung nur ein Aspekt. Im Zusammenhang mit den Krankenkassen/Gesundheitskosten und der Altersvorsorge/Pflege beobachte ich ähnliche Entwicklungen – für Hämophile sind diese bedrohlicher. Ich appelliere an die Vernunft: Unsere Gesellschaft kann es sich finanziell leisten, ein «gerechter» Sozialstaat zu sein, der die Würde des Individuums pflegt.

agile: Welche Konsequenzen hätte die Ablehnung der IV-Zusatzfinanzierung für die Mitglieder Ihrer Organisation?

Unmittelbar keine. Ich befürchte jedoch, dass der Spardruck auf die IV wachsen würde und zusätzlichen Leistungsabbau bzw. Leistungsbegrenzungen zur Folge hätte. Damit würde auch für die Krankenkassen der Weg frei, die Grundversorgung weiter einzuschränken. Für Hämophile – die keine Möglichkeiten haben, sich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zu versichern – hätte diese Entwicklung eine bedrohliche Signalwirkung.

Zum Beispiel: Marfan-Stiftung Schweiz

Kontakt: Maëlle I. Pérez, Geschäftsleiterin & Beratung, Marfan Stiftung Schweiz, maelle.perez@marfan.ch oder info@marfan.ch

Kurzportrait der Organisation:

Beratung und Begleitung von Menschen mit Marfan-Syndrom (MFS) oder MFS-ähnlicher Bindegewebeschwäche und ihren Bezugspersonen

Information/Öffentlichkeitsarbeit: Verbreitung Wissen und Sammeln von aktuellen Informationen zu Diagnostik, Behandlungsmöglichkeiten, Forschungsstand, psychosozialen und (versicherungs-)rechtlichen Aspekten der Krankheit. Aufbereitung, Bereitstellung und aktive Vermittlung dieser Informationen auch an Bezugs- und Fachpersonen. Förderung und aktive Unterstützung der Selbsthilfe (patient empowerment), zum Beispiel fachliche und/oder finanzielle Unterstützung von Anlässen und Projekten für Betroffene

Zusammenarbeit und Austausch mit Fachpersonen (v. a. Mediziner/innen) und Institutionen, Vernetzung

agile: An was denken Sie, wenn Sie den Begriff Invalidenversicherung hören?

Der Begriff wird der Bandbreite der Einschränkungen oder Behinderungen, Erkrankungen, die zu (teilweisen) Einschränkungen im Alltag, Berufsleben etc. führen, nicht gerecht. Ebenso wenig beinhaltet er die Komplexität, was abgedeckt ist und was nicht. Er löst bei Nicht-Betroffenen die Idee von «alles ist abgedeckt» und «falls dann mal etwas passiert, bin ich ja versichert…» aus. Sie wähnen sich rundherum abgesichert. Das Wort invalid ist überholt und altmodisch; invalid kann auch jemand sein, «dem man es nicht ansieht».

agile: Was bedeutet die Invalidenversicherung für die Mitglieder der Marfan-Stiftung?

Bei dem Marfan Syndrom oder ähnlichen Bindegewebeschwächen (Bsp. Ehlers Danlos Syndrom EDS) handelt es sich um ein Geburtsgebrechen, und sog. seltene Erkrankungen. Merkmal: nicht einfach zu diagnostizieren, da die Symptomvielfalt (Augen, Rücken, Gefässe, Gelenke) und der Grad der Ausprägung (Kurzsichtigkeit, Linsenersatz bis Erblindung, Rücken-Operation, Aortenteil- u. Herzklappenteilersatz, Schmerzen etc.) sehr unterschiedlich sein kann. Die IV ist zuständig bis zur Volljährigkeit; es werden sogar die Kosten von kieferorthopädischen Massnahmen übernommen.

agile: Welche Leistungen der IV beanspruchen Ihre Mitglieder?

Kieferorthopädische Massnahmen (Kinder und Jugendliche), Teilrente, Vollrente, Umschulung, Mobilitätsunterstützung etc. Nicht übernommen werden die Ausgaben für die hohe Frequenz neuer Brillengläser/Linsen, Einlagen etc. bei Kindern und Jugendlichen, auch Erwachsenen. Dies sind aber Ausgaben, die häufiger anfallen als bei anderen Erkrankungen, sich somit summieren. Für eine Familie mit z.B. einem betroffenen Elternteil und betroffenem/n Kind/ern sind diese Kosten sehr hoch. Manche Betroffene können bis zum Rentenalter arbeiten, andere nur Teilzeit. Die Vorhersagbarkeit der Leistungsfähigkeit od. vom Grad der evtl. Verschlechterung ist schwierig. Die Gleichung «Aorta operiert = normale Lebenserwartung/Leistung = kein Bedarf an IV-Leistungen» geht nicht auf.

agile: Die IV wird aktuell ausschliesslich als Renten-Versicherung wahrgenommen, entspricht diese Wahrnehmung den wirklichen Leistungen der IV?

Nein.

agile: Personen haben einen Rechtsanspruch auf IV-Leistungen, wenn die im Gesetz genau festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Wie erklären Sie sich, dass die IV trotzdem häufig als Selbstbedienungsladen dargestellt wird?

Weil es in Einzelfällen offenbar einfacher ist, die Bedingungen zu erfüllen. Unsere Erfahrung ist, dass die Hürden hoch sind und der Weg zu einer Teilrente oder gar Einspruch bei Ablehnung von Kostenübernahme sehr beschwerlich.

agile: Die SVP hat den Begriff Schein-Invalide geprägt. Welchen Begriff möchten Sie im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung vermehrt hören?

Anspruchsberechtigt oder Nicht-Anspruchsberechtigt auf Leistungen.

agile: Steuererhöhungen sind unattraktiv - Wie überzeugen Ihre Mitglieder Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Arbeitskollegen, für die IV-Zusatzfinanzierung ein Ja zur Mehrwertsteuer-Erhöhung in die Urne zu legen?

Es geht jeden an – eine Krankheit bis hin zur Invalidität kann jeden treffen. Es lassen sich Beispiele anfügen: Burn-out bis zur Erwerbsunfähigkeit; Herz-Kreislaufbeschwerden bis hin zum Schlaganfall. Arbeitsunfall/Autounfall mit bleibenden Einschränkungen. Solche Beispiele belegen, dass es viele und jeden treffen kann. Wer rennt und kämpft dann für sie/ihn, wenn es zuwenig Geld hat im Topf? Wie sollen dann Leistungen, z.B. für Hilfsmittel oder Mobilität finanziert werden?

agile: Welche Konsequenzen hätte die Ablehnung der IV-Zusatzfinanzierung für die Mitglieder Ihrer Organisation?

Es würde noch schwieriger werden, eine Teil-/Vollrente gutgesprochen zu bekommen. Beim MFS oder EDS Syndrom sind berufliche Wiedereingliederungsbemühungen keine Alternative. Betroffene sind bereits mit eingeschränkter Berufswahl und abnehmender Leistungsfähigkeit konfrontiert (schnellere Ermüdung, früheres Eintreten altersbedingter Beschwerden etc.). Die Summierung der Einschränkungen – als einzelne Erscheinung evtl. nicht massiv einschränkend – , ist im Alltag allgegenwärtig, beeinträchtigt die Lebensqualität massiv, erfordert Unterstützung/Hilfeleistungen, die dann noch mehr durch die Familie getragen werden müssten. Diese ist aber sowohl finanziell wie durch Betroffenheit eines Elternteils bereits übermässig belastet. Es würden sich vermutlich die Anmeldungen für Unterstützungen an die Sozialdienste häufen.