Ein Infoblatt von AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz
Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Rechte besitzen wie nicht behinderte Menschen. Nicht nur auf dem Papier, sondern in Realität. Sie dürfen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt oder gar diskriminiert werden.
Noch immer gibt es Kinder, die wegen ihrer Behinderung nicht in eine «normale» Schule gehen können, obwohl sie dies möchten und die Fähigkeiten dazu hätten. Sie werden in eine Sonderschule geschickt.
Noch immer können nicht allen behinderten Jugendlichen, die die nötigen Fähigkeiten hätten, eine Berufslehre absolvieren.
Viele behinderte Menschen finden entweder wegen mangelnder Ausbildung oder trotz guter Ausbildung keine Arbeitsstelle (ausser vielleicht in sogenannten «geschützten Werkstätten»).
Viele Gebäude (z.B. Kinos, öffentliche Verwaltungen), öffentliche Verkehrsmittel, Einrichtungen und Anlagen (z.B. Billettautomaten, Geldautomaten) sind für Menschen mit Behinderung nicht hindernisfrei und können oft gar nicht benutzt werden.
Behinderte Menschen müssen oft in einem Heim leben, obwohl sie wünschten, in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Denn noch immer fehlt eine Versicherungslösung für die Anstellung von persönlichen AssistentInnen fehlt.
Seit dem Jahr 2000 ist die neue Bundesverfassung in Kraft. Sie enthält seither einen Artikel, der die Diskriminierung Behinderter verbietet und Massnahmen fordert, bestehende Benachteiligungen abzuschaffen. Eine solche Massnahme ist das Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BehiG), das seit dem 1.1.2004 in Kraft ist.
Die Bestimmungen in der neuen Bundesverfassung und im BehiG klingen gut. Sie bleiben aber häufig Papiertiger, v.a. deshalb, weil es zurzeit nur ein beschränktes Klagerecht gibt: Ein behinderter Mensch kann gegen Benachteiligungen nicht in jedem Fall gerichtlich vorgehen. Dies ist nur in wenigen bestimmten Situationen möglich (v.a. öffentliches Bauwesen und Schule). Deshalb ist es nötig, das Behindertengleichstellungsgesetz anzupassen, damit die Behinderten ein umfassendes Klagerecht und damit ein wirksames Instrument gegen Benachteiligungen erhalten.
1999 reichte AGILE mit andern die Volksinitiative «Gleiche Rechte für Behinderte» ein. Mit dieser sollte ein umfassendes Klagerecht in die Bundesverfassung aufgenommen werden. Die Volksinitiative wurde 2003 abgelehnt. Stattdessen ist der indirekte Gegenvorschlag zur Initiative, das BehiG, in Kraft getreten.
Die Debatte um die Finanzierbarkeit der Invalidenversicherung hat das Thema Gleichstellung in der Zwischenzeit fast ganz aus dem öffentlichen Bewusstsein verdrängt. AGILE kämpft gegen diese Entwicklung. Dies solange, bis Menschen mit Behinderung mit allen anderen gleichgestellt sind.
Selbstverständlich kämpft AGILE nicht nur vor, sondern auch hinter den Kulissen: Das BehiG ist nun sechs Jahre alt, und es geht immer noch darum, für seine wirkungsvolle Umsetzung zu sorgen. Wichtig ist zudem, die zwei empfindlichsten Lücken des BehiG zu schliessen. Dies in den Bereichen Schule und Erwerbsleben.
AGILE setzt sich für dies alles ein. Gerade auch mit der Gründung, Finanzierung und administrativen Führung des Gleichstellungsrats Egalité Handicap. Der Rat existiert seit 2004. Es ist seine Hauptaufgabe, die gleichnamige Fachstelle der DOK strategisch zu führen und sie in behinderungsspezifischen Fragen zu beraten. Der Rat macht zudem aktiv Öffentlichkeitsarbeit. Mit der Existenz des Gleichstellungsrats ist garantiert, dass Menschen mit Behinderungen das erste und das letzte Wort haben, wenn es um ihre Gleichstellung geht.
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