Ein Infoblatt von AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz
Zahlreiche behinderte Menschen sind auf Hilfe angewiesen, weil sie alltägliche Dinge wegen ihrer Behinderung nicht selber erledigen können. Sie wollen aber nicht fremdbestimmte Pflege und Betreuung, sondern persönliche Assistenz. D.h. sie wollen selber bestimmen können, wer ihnen, wann, wo, wie, wie lange, welche Hilfe gibt. Denn nur so können sie ein selbstbestimmtes Leben führen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Damit sie die Kosten der persönlichen Assistenz bezahlen können, brauchen sie eine Assistenzentschädigung, einen regelmässigen Beitrag einer Sozialversicherung (z.B. der Invalidenversicherung), zusätzlich zu einer allfälligen Rente und unabhängig vom Erwerbseinkommen. Dieser Beitrag deckt die Kosten der persönlichen Assistenz, also die behinderungsbedingten Mehrkosten.
Wenn Menschen, die ihrer Behinderung wegen Pflege und HIlfe benötigen, in einem Heim oder in einer vergleichbaren Institution leben, ist diese Hilfe personell und finanziell gesichert. Wenn sie aber ein selbständiges Leben führen, in ihren eigenen vier Wänden wohnen und die benötigte Hilfe selber nach ihrem Bedarf organisieren möchten, geraten sie in finanzielle Schwierigkeiten. Die Finanzierung einer solchen Dienstleistung ist heute in der IV nicht vorgesehen. Und die bestehende Hilflosenentschädigung deckt die Kosten für Menschen mit einem höheren Assistenzbedarf nicht. Deshalb müssen sie häufig zusätzlich Ergänzungsleistungen beantragen.
Mit der 4. IV-Revision wurde der Bundesrat beauftragt, Pilotprojekte durchzuführen, um die Wirksamkeit von entsprechenden Modellen als IV-Leistung zu prüfen. Seit Anfang 2006 führt die Bundesverwaltung mit Behindertenkreisen in drei Testkantonen (BS, SG, VS) ein solches Pilotprojekt durch. Dies noch bis Ende 2009. Aufgrund der positiven Evaluationsergebnisse hat der Bundesrat das Bundesamt für Sozialversicherungen inzwischen beauftragt, einen definitiven Gesetzesvorschlag auszuarbeiten.
AGILE setzt sich dafür ein, dass das Pilotprojekt Assistenzbudget in die ordentliche Gesetzgebung überführt wird. Alle Menschen mit Behinderung sollen mit persönlicher Assistenz selbstbestimmt leben dürfen.
Ein selbstbestimmtes Leben Behinderter ist ein Hauptziel von AGILE. Seit über einem Jahrzehnt macht sich AGILE deshalb bei jeder Gelegenheiten für eine echte Assistenzentschädigung stark. Etwa in Vernehmlassungen, bei Hearings und in Arbeitsgruppen, durch Interessenvertretung, mit Öffentlichkeitsarbeit und eigenen Tagungen.
AGILE hat mit anderen Behindertenorganisationen, wesentlich dazu beigetragen, dass das Pilotprojekt Assistenzbudget durchgeführt wird. Unter anderem mit vielen Gesprächen mit National- und StänderätInnen, mit Behörden, mit Eingaben an das Parlament und mit Öffentlichkeitsarbeit. Damit ist in Bevölkerung und Politik das Bewusstsein gewachsen, dass zum Prinzip «Selbstbestimmtes Leben» die echte Wahlfreiheit zwischen Aufenthalt zu Hause oder Aufenthalt im Heim gehört. Aber auch, dass dazu individuelle Leistungen für Behinderte notwendig sind. Die Evaluation des Pilotversuchs Assistenzbudget hat bestätigt, dass die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung dank persönlicher Assistenz steigt. Zudem wachsen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung und auch die gesellschaftliche Integration wird gestärkt. Damit der angestrebte Systemwechsel tatsächlich gelingt, müssen die politischen Entscheidungsträger überzeugt werden, dass persönliche Assistenz ein berechtigtes Anliegen ist. Und zwar für alle Menschen mit einer Behinderung in allen Lebenslagen, in jedem Alter, mit und ohne Erwerbseinkommen. Wenn Gleichstellung und Gleichbehandlung für alle gelten sollen, dann ist die Einführung einer Assistenzentschädigung zwingend.
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