Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sucht für maximal zwölf Monate eine Praktikantin oder einen Praktikanten. Stellenantritt ist Dezember 2010 oder nach Vereinbarung. Der Beschäftigungsgrad beträgt 50-100%.
Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes bedroht die Existenz von Menschen mit Behinderung. AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz empfiehlt deshalb, die Vorlage am 26. September 2010 abzulehnen.
Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) sagt Nein zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Mit Blick auf die Volksabstimmung Ende September, hat die DOK für die Behindertenorganisationen ein Argumentarium erstellt.
Der Bericht zur Mai-Tagung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist veröffentlicht. Er zeigt, dass eine grössere Präsenz des Themas Gleichstellung dringend nötig ist. Eine breitere Umsetzung der Gleichstellung ist erstrebenswert.
Die öV-Unternehmen in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, ein behindertengerechtes und ein altersgerechtes Angebot zu erbringen. Nun sind die entsprechenden Verordnungen revidiert worden. Neu sind Rollatoren den Rollstühlen gleichgestellt.
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