Was spricht für das bedingungslose Grundeinkommen?

Die Systeme der sozialen Sicherung haben Mühe, mit der immer komplexeren gesellschaftlichen Organisationsform Schritt zu halten. Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein Instrument, das nicht nur das Grundanliegen der sozialen Sicherung vollkommen und lückenlos befriedigt, sondern darüber hinaus ein Fundament schafft für die Anpassung der Rahmenbedingungen an neue Gegebenheiten – ohne Preisgabe bestehender Errungenschaften.

Albert Jörimann, Präsident BIEN-Schweiz (Basic Income Earth Network)

Prinzip und Begründung

Alle EinwohnerInnen – also nicht nur Arme oder Benachteiligte – erhalten von der zuständigen Kasse monatlich eine Art von Basisrente. Wir stellen das System von Grund auf um: Die Menschen erhalten nicht mehr Unterstützung, wenn sie welche benötigen, sondern haben zum Vornherein Anspruch auf das bedingungslose Grundeinkommen. Das Prinzip ist vergleichbar mit der schweizerischen AHV, die schon heute allen EinwohnerInnen im Rentenalter ausbezahlt wird, unabhängig von anderweitigen Einkommen und Vermögen.

Neben prinzipiellen Fragen (Grundrecht der einzelnen Menschen auf das Existenzminimum bzw. auf einen Mindestanteil am Reichtum der Gesellschaft) tritt zunehmend in den Vordergrund, dass ein neuer Typ von Sozialstaat entworfen werden muss. Dieser baut auf der fast vollständig abgeschlossen Automatisierung im Rahmen einer umfassenden internationalen Arbeitsteilung auf. Dies bedeutet stetige Dynamik, laufende Veränderung, hohe Flexibilität (der Verweis auf die jüngste Finanzkrise drängt sich auf). Damit dies nicht zu Betrug und Prekarisierung führt, muss eine stabile Existenzgrundlage geschaffen werden, die jederzeit und unter allen Umständen dicht hält.

Vier Eckpfeiler

An alle EinwohnerInnen: Sämtliche Mechanismen von Prüfung und Zuteilung entfallen. Das Grundeinkommen verwandelt die soziale Sicherung in ein verfassungsmässiges Grundrecht. Das ist zunehmend eine Voraussetzung für eine echte Freiheit.

Bedingungslos: Das Grundeinkommen ist nicht geknüpft an Bedingungen wie z.B. Beitragszahlungen, Kursbesuch, Stellenbewerbungen oder Gegenleistungen (Arbeitseinsätze). Die Begründung dafür liegt in der Hypothese, dass die Menschen grundsätzlich souverän sowie aus eigenem Antrieb aktiv sind; ein moderner Staat hat dies zu respektieren.

Individuell: Kürzungen oder Bestrafungen bei der Zumessung für Leute, die in Partnerschaften, Familien und Wohngemeinschaften leben, sind ausgeschlossen. Der Gesellschaftsvertrag beruht nicht mehr im Wesentlichen auf der Paar-Ehe mit dem Vater als Ernährer und 50% Ehefrau hintendrein. – Wenn sich Skalengewinne aus dem Zusammenleben mehrerer Personen ergeben – umso besser.

Ausreichende Höhe: Das Grundeinkommen muss jedem Individuum ein bescheidenes, menschenwürdiges Leben ermöglichen. Wir setzen pro Person und Monat 2500 Franken ein, was heute einen guten Referenzwert für ein sozial-kulturelles Existenzminimum bildet. Vorschläge mit tieferen Niveaus, z.B. 1500 Fr. pro Person sind nicht bedingungslos (man muss zusätzlich arbeiten) bzw. setzen die Aufrechterhaltung der bestehenden Sozialversicherung voraus.

Finanzierung

Bei der Finanzierung muss sich konkret zeigen, ob das bedingungslose Grundeinkommen nur eine schöne Idee ist oder auch einen Machbarkeitstest bestehen kann. Zur Finanzierung werden einerseits jene Sozialleistungen herbeigezogen, die vom Grundeinkommen abgelöst werden (Sozialhilfe, aber auch AHV/IV); anderseits sind Kompensationszahlungen einzurichten von besser gestellten EinwohnerInnen; ihre finanzielle Lage darf sich dabei aber nicht verschlechtern. BIEN-Schweiz geht davon aus, dass das Grundeinkommen kostenneutral sein muss, also die bestehenden Gleichgewichte in Wirtschaft und Politik nicht substanziell verändert. Eine solche Finanzierung ist schon heute möglich unter Respektierung der erwähnten Kriterien. Es gibt im Wesentlichen drei Modellansätze:

und natürlich Kombinationen aus den drei Varianten.

BIEN-Schweiz publiziert im Jahr 2010 eine Broschüre mit konkreten Modellvorschlägen und Zahlen für die Schweiz.

Chancen und Risiken

Das Grundeinkommen sichert nicht die Weiterführung des bisherigen Lebensstandards, wie dies beispielsweise der Zweck der Arbeitslosenversicherung ist. Für die Versicherung von Lohnbestandteilen, die über das Grundeinkommen hinausgehen, werden im Rahmen von GAV kollektive Zusatzverträge abgeschlossen (Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankheit und Invalidität), z.B. in Form der vom Denknetz vorgeschlagenen Allgemeinen Erwerbsversicherung.

Durch die teilweise Entkoppelung zwischen Arbeit und Einkommen wird der Arbeitszwang mindestens gemildert. Schlechte Arbeiten müssen besser bezahlt werden. Anderseits erfahren viele nicht oder schlecht bezahlte Tätigkeiten eine indirekte (nicht auf dem Markt sichtbare) Aufwertung. Im Normalfall dürfte die Wirtschaft weiter laufen wie bisher, da Löhne und Anreize in den meisten Fällen hoch genug sind und der Mensch grundsätzlich ein aktives Wesen ist. Kreatives, unbezahltes Arbeiten oder Auszeiten (Sabbaticals) werden im Ansatz für alle möglich. Kritiker verweisen aber auch auf die Gefahr eines planlosen Müssiggangs bzw. einer sozialen Verelendung. Dem ist von den Sozialbehörden Rechnung zu tragen.

Für ausländische EinwohnerInnen gelten Regelungen entsprechend dem Ausländerrecht. Die Anspruchsberechtigung entsteht im Normalfall nach einer gewissen Karenzzeit (z.B. 2-5 Jahre Berufstätigkeit) mit Sonderregelungen für Spezialfälle (z.B. StudentInnen). Umgekehrt bleibt die Auszahlung des Grundeinkommens an den Aufenthalt in der Schweiz gebunden, auch für SchweizerInnen, bis zum Erreichen des Pensionsalters.

Relevanz für die Behinderten

Mit dem Grundeinkommen verschwinden logischerweise sämtliche Tests, Revisionen usw. von Invalidenrenten; es gibt keine Viertels- oder halben Renten mehr, alle erhalten automatisch das volle Grundeinkommen. Damit entfallen die Grundlagen für alle Diskussionen über Scheininvalide oder generell Sozialschmarotzer. Die Behandlungskosten gehen logischerweise voll zulasten der Krankenkassenrechnung; dagegen zählen Begleit- und Fördermassnahmen zu jenen Aufgaben, die auch in Zukunft bei einem verkleinerten BSV verbleiben. In diesem Bereich spielen die Behindertenorganisationen weiterhin eine zentrale Rolle mit politischem Lobbying oder der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Anliegen der Behinderten.