Auf Gedeih und Verderb

Die Europäische Union hat 2010 zum Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung erklärt. Auch in der Schweiz leben 500'000 bis 700'000 Nach-Transfer-Arme. So nennen Ökonomen Menschen, die nach Erhalt einer finanziellen Unterstützungsleistung (zum Beispiel eine Rente) immer noch arm sind.

Länger dauernde Krankheit und Behinderung erhöhen erwiesenermassen das Risiko für Armut und Ausgrenzung. Umgekehrt können Ausgrenzung und anhaltende Armut krank machen. Ludwig Gärtner, Vizedirektor des Bundesamtes für Sozialversicherung und Leiter des Geschäftsfeldes «Familie, Generationen und Gesellschaft» urteilt denn auch im spectra des Bundesamtes für Gesundheit: «Armut in der Schweiz ist ein Problem, für die Betroffenen wie auch für die Gesellschaft. Man muss es angehen, egal, wie gross das Ausmass ist.» Und wie? Richtig: «Schwerpunktmässig engagiert sich der Bund für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt von Leuten, die ihre Stelle verloren haben.»

Auf die gleiche Karte setzt auch ein anderes Geschäftsfeld des BSV, die Invalidenversicherung. Diese wurde vom Parlament bekanntlich zur Sanierung ihrer Rechnung verpflichtet, koste es, was es wolle. Vor dem Eingliedern – über das die Arbeitgeber entscheiden – ist bei der IV darum erst mal das grosse Um- und Ausgliedern angesagt: 50 Millionen Franken weniger Rentenleistungen pro Monat schlägt der Bundesrat als zweites Massnahmenpaket der 6. IVG-Revision vor, erreichbar durch Rentenabbau oder gänzlichen Verlust des Rentenanspruchs bei bestimmten psychosomatischen Leiden und Schmerzkrankheiten. Näheres dazu in dieser Ausgabe von «agile – Behinderung und Politik». Im Zusammenhang mit der Armutsfrage ist wichtig: Gekürzt werden soll unabhängig davon, wie die Betroffenen finanziell gestellt sind und ob sie eine Stelle in Aussicht haben oder nicht. Entscheidend ist die so genannte «Rest-Arbeitsfähigkeit», und diese soll in Zukunft allein vom Urteil der IV-Gutachter abhängen.

Ob das der Weg ist, um Armut in der Schweiz zu verringern und die (Rest-)Gesundheit von bereits angeschlagenen Menschen zu stärken? Vielleicht tauschen sich die Leiter der diversen BSV-Geschäftsfelder ja einmal beim Lunch über diese Frage aus. In diesem Fall sollten sie auch Dr. A. einladen. Was der Spezialarzt für Psychiatrie nämlich über die Erfahrungen seiner KlientInnen berichtet (Artikel: «IV behindert Ärzte und Fachpersonen oft bei deren Arbeit»), gibt ebenso zu denken wie die Ergebnisse unserer Umfrage bei Arbeitgebern zu den Chancen einer Eingliederung im grossen Stil (Artikel: «Die Arbeitgeber und die 6. IV-Revision»). Der Lunch könnte definitiv länger dauern.

Angie Hagmann,

Präsidentin AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz