Eingliederung als IV-Reformprojekt

Am 1. Januar 2008 ist die 5. IVG-Revision in Kraft getreten. Seither rezitieren die Sozialsparer «Eingliederung vor Rente» als heilbringendes Mantra zu Gunsten von Menschen mit Behinderung.

Von Ursula Schaffner, Bereichsleiterin Sozialpolitik und Interessenvertretung

Mit der 5. IVG-Revision habe die Volksversicherung IV einen Kulturwandel vollzogen, predigen der IV-Chef beim Bundesamt für Sozialversicherungen und seine Verantwortlichen in den IV-Stellen unermüdlich. Heute sei das oberste Ziel der IV wieder die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung statt deren Berentung. Die Pflicht zur Mitwirkung und damit der Zwang, sich beruflich einzugliedern, haben sich in den letzten Jahren für die Versicherten zweifellos deutlich verstärkt. Mit einem Rückgang der Neurenten und dem Abbau von weiteren Leistungen spart die IV inzwischen fast 460 Millionen Franken pro Jahr. Eine wahre Erfolgsgeschichte in den Augen der IV-Stellen und der bürgerlichen Mehrheit des Parlaments.

Die Zielvorgabe des Bundesrates für die 5. IVG-Revision, bis ins Jahr 2025 die Zahl der neuen RentnerInnen um 20 Prozent zu senken, ist bereits letztes Jahr um das Doppelte übertroffen worden. Im Vergleich zu 2003 hat die Zahl der neuen RentnerInnen 2009 um 40 Prozent abgenommen.

Wie die vielen Menschen heute leben, die entweder weniger oder gar keine IV-Leistungen mehr bekommen, wissen wir nicht. Auch ist nicht bekannt, wie viele von ihnen tatsächlich eine Arbeitsstelle gefunden haben und diese behalten können. Für eine fast ausschliesslich von ökonomischen Überlegungen dominierte Politik zählt nur die Statistik. Und die spricht von Erfolg, wenn die Ausgaben der IV sinken.

Ausgaben weiter senken mit der 6. IVG-Revision (6a)

Der Erfolg der IV-Reform spricht also für sich und drängt zur Fortsetzung. Das IV-Sanierungsgesetz aus dem Jahr 2008 sieht denn auch vor, dass der Bundesrat bis Ende 2010 dem Parlament eine weitere Sparvorlage präsentieren muss. In Erfüllung dieses parlamentarischen Auftrags führt die Landesregierung deshalb das Bekenntnis «Eingliederung vor Rente» mit der 6a konsequent weiter zum Dogma: «Eingliederung aus Rente»! Dank der beruflichen Wiedereingliederung von gut 16'500 bisherigen IV-RentnerInnen innerhalb von sieben Jahren soll die IV pro Jahr weitere 231 Millionen Franken einsparen. Mit den übrigen Sparmassnahmen der 6a sollen zusätzlich 180 Millionen Franken in den Opferstock kommen.

Die Verwaltung und bürgerliche PolitikerInnen begleiten den Opfergang im vielstimmigen Chor. Sie beschwören unermüdlich den Eingliederungsgedanken und glauben, dass bald unzählige Arbeitgeber im freien Wettbewerb auf dem Marktplatz der Barmherzigkeit mit ihren Arbeitsplätzen um Menschen mit Behinderung buhlen!

Und dann die wahre Erlösung mit 6b

Den eigentlichen Quantensprung und damit die wahre Erlösung aus der Schuld der vergangenen Jahre wird die IV aber mit der zweiten Tranche der 6. IVG-Revision (6b) vollziehen. Ein neues stufenloses Rentensystem verheisst Einsparungen in der Grössenordnung von 400 Millionen Franken pro Jahr. Und es verspricht, dass bisherige und künftige IV-RentnerInnen ihre «Restarbeitsfähigkeit» gewinnbringender als bisher verwerten können! «Arbeit soll sich lohnen» ist die Glücksformel des Bundesrates.

Eine minimale volle IV-Rente beträgt heute 1140 Franken, eine maximale 2280 Franken. Damit leben bereits viele Menschen mehr als bescheiden. Mit dem neuen Rentensystem werden die individuellen Renten von vielen Personen stark gekürzt. Das heisst, viele von ihnen werden noch weniger Geld in der Tasche haben als bisher. Und dies, obwohl die Bundesverfassung Existenz sichernde Renten vorsieht. Und obwohl kaum Arbeitgebende bereit sind, Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung zu zehn, zwanzig, dreissig, vierzig Prozent anzustellen.

Reform an Haupt und Gliedern

Die IV-Reformer scheinen sich kaum mehr an der Bundesverfassung zu orientieren, sondern eher an Luthers religiöser Reformbewegung zu Beginn des 16. Jahrhunderts. Deren Ziel war die Reform der Kirche an Haupt und Gliedern. An Stelle der sakralen Verwaltung der Kirche sollte die Heilsbotschaft der Bibel treten.

Ganz in diesem Sinne soll die Verwaltung als Haupt der IV weg von ihrem Verfassungsauftrag geführt werden hin zu ihrer angeblich ursprünglichen Bestimmung, das heisst zurück zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Die RentnerInnen als Glieder der Versichertengemeinschaft werden ihrerseits zur Arbeit geleitet. Eingliederung als heilbringende Botschaft eben, ungeachtet der wirtschaftlichen Realitäten.

Hinter der frohen Botschaft der IV-Reformer verbirgt sich allerdings ausschliesslich ein massiver Leistungsabbau, ohne dass die berufliche Eingliederung der zwangsweise Reformierten und ungefragt Beglückten erwiesen wäre.