Egalité Handicap nun auch im Tessin

Die Zweigstelle der Fachstelle Egalité Handicap in der italienischen Schweiz bietet Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen Rechtsberatung an. Sie ist auch Anlaufstelle für Fragen rund um die Behindertengleichstellung.

Von Paola Merlini, lic. iur., Leiterin Zweigstelle Egalitè Handicap im Tessin

Unterstützung bei der Anwendung des Gleichstellungsrechts

Die Fachstelle Égalité Handicap wurde am 1. Januar 2004 gegründet, am Tag des Inkrafttretens des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). Sie wird von der Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe und -selbsthilfe (DOK) geführt.

Egalité Handicap bietet Rechtsberatung im Rahmen des Behindertengleichstellungs-gesetzes an, aber auch mit Blick auf das Diskriminierungsverbot, das in der Bundesverfassung in Artikel 8 festgehalten ist. Und sie informiert über das Gleichstellungsrecht und seine Anwendung auf ihrer Website www.egalite-handicap.ch, in der Zeitschrift FOCUS, in einem Newsletter, der politischen Agenda und organisiert Informations- und Schulungstage. Die Mitarbeitenden verfolgen zudem Gesetzgebung sowie Rechtsprechung auf nationaler Ebene, arbeiten mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) zusammen sowie mit verschiedenen öffentlichen und privaten Organisationen, die sich für Menschen mit Behinderung einsetzen.

Die Schwerpunkte der Arbeit und mögliche Interventionen sind dabei keineswegs dem Zufall überlassen. Art und Weise der Umsetzung, Prioritätensetzung und die Sicherstellung von Informationen werden von den Mitgliedern des Gleichstellungsrats in der Strategie für die Fachstelle festgelegt und auch überprüft.

Égalité Handicap im Tessin

Als Folge der aktiven Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Organisationen und des Engagements für die Entwicklung einer Kultur im Umgang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz entstand das Bedürfnis, die Fachstelle mit einer italienischsprachigen Zweigniederlassung zu erweitern. Dies, um auch Italienisch sprechenden Menschen die Möglichkeit zu bieten, sich der Gleichstellungskultur weiter anzunähern.

Die Unterstützung durch das EGBG, die DOK und die Federazione Ticinese Integrazione Andicap FTIA erlaubten es Egalité Handicap, die Fachstelle auszubauen und seit dem 1. März 2009 ein Standbein in Giubiasco an der Via Linoleum 7 zu eröffnen. Die FTIA übernimmt dabei die logistische und administrativ-finanzielle Führung. Die Zweigstelle ist ein erster Schritt, der Beschäftigungsgrad der Stellenleiterin wurde auf 20 Prozent festgelegt.

Die Hauptziele der Fachstelle im Tessin sind:

In den ersten paar Monaten ihrer Tätigkeit hat EH Tessin verschiedene Anfragen für Rechtsgutachten in diversen Bereichen erhalten. Weiter hat sie dafür gesorgt, dass möglichst alle wichtigen Informationen der Fachstelle auf Italienisch übersetzt worden sind.

Mit Blick auf die verschiedenen Anfragen zeigt sich, dass solche im Zusammenhang mit baulichen Hindernissen am häufigsten sind, während in anderen Themenbereichen die Möglichkeiten und Grenzen des Diskriminierungsverbots und des BehiG wenig bekannt sind. Im Bereich private Dienstleistungen, vor allem aber auch in den Bereichen Arbeit und Wohnen werden zahlreiche und teilweise erhebliche Mängel im geltenden Recht sowie bei seiner Umsetzung sichtbar.

Einerseits wird deutlich, wie nötig es ist, Menschen mit Behinderungen vermehrt über die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zu informieren, um ihnen ihren Anspruch auf Gleichstellung zu gewährleisten. Andererseits ist auch eine gewisse Furcht feststellbar, sich diesem Thema anzunähern, das leider immer noch wenig bekannt ist. Unwissenheit löst auch Angst aus und macht Menschen verlegen. Doch eine bessere Kenntnis der Möglichkeiten des BehiG ist ein grundlegender Beitrag zur Förderung der Gleichstellung.

In der nächsten Zeit gilt es, aktiv zum BehiG zu informieren, über die Website, die dort publizierten Zeitschriften, die Rechtsberatung, über Kurse und mittels Förderung von Aktivitäten zur Unterstützung einer Kultur im Umgang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz. Dafür suchen wir verschiedene Ansprechpartner und die Zusammenarbeit mit Einrichtungen, die auf diesem Gebiet schon aktiv sind.

Weitere Informationen über das geltende Recht, seine Umsetzung und Forderungen zu dessen Verbesserung finden sich auf unserer Website.

Übersetzung: Corinne Pellegrino