Die Rollatoren kommen!

Die öV-Unternehmen in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, ein behindertengerechtes und ein altersgerechtes Angebot zu erbringen. Nun sind die entsprechenden Verordnungen revidiert worden. Neu sind Rollatoren den Rollstühlen gleichgestellt.

Wie die BöV-Nachrichten in ihrer neusten Ausgabe berichten, können Personen mit Rollator im öV neu personelle Hilfeleistungen beanspruchen analog zu Personen im Rollstuhl. Andererseits müssen sie aber auch in der Lage sein, Hindernisse ohne personelle Hilfestellung zu überwinden, die von Personen im Rollstuhl autonom bewältigt werden. Weitere interessante Informationen zur Revision der öV-Verordnungen finden Sie auf der Website der Schweizerischen Fachstelle Barrierefreier öffentlicher Verkehr (BöV)