Änderungen bei den BegleiterInnenkarten
Reisen in Begleitung für Menschen mit Behinderung: Der Schweizerische Blindenbund hat seine Anleitung für die Erneuerung von BegleiterInnenkarten auf den neusten Stand gebracht.
- Das offizielle Formular «Ärztliches Attest für Reisende mit einer Behinderung» wird nicht mehr gedruckt, sondern muss als PDF-Dokument ab dem Internet ausgedruckt werden. Dabei können die Ziff. 1 («Personalien der Person mit einer Behinderung») und/oder Ziff. 5 (= Adresse der zuständigen Amtsstelle für einen Kanton, in 6 Kantonen für einen Bezirk) online ausgefüllt und dann inkl. dieser Adresse ausgedruckt werden. Wir empfehlen den Beratungsstellen, dieses Formular ihren Klientinnen und Klienten doppelseitig kopiert abzugeben.
- Im Internet finden Sie das unter www.sbb.ch/handicap, dort (links unten unter «Reisende mit Handicap») der Link «Fahrvergünstigung» und dann (rechts aussen unter «Wichtige Dokumente») der Link «Attestformular» (den Zoom-Faktor auf z.B. 100 % vergrössern).
- Direkt unter dem Link «Attestformular» finden Sie den Link «Kantonale Stellen»: Mit einem Doppelklick öffnen Sie eine Liste mit allen 78 amtlichen Ausgabestellen, gegliedert nach Kantonen mit Adresse, Tel.-Nr. + Öffnungszeiten (Zoom-Faktor vergrössern).
- Für die 6 Kantone mit bezirksweisen Ausgabestellen (S. 3 – 7) finden Sie unterhalb des Links «Kantonale Stellen» (unter «Zuordnungstabelle») für jeden dieser 6 Kantone eine Zuordnungstabelle Ortschaft (alphabetisch) – Gemeinde – Bezirk, wo Sie vorgängig den zuständigen Bezirk eruieren können.
Schweiz. Blindenbund, Hans-Peter Rogger, 8004 Zürich