Petition «Berufsbildung für alle» – auch für Jugendliche mit Behinderung

Verärgerte PetitionärInnen: Seit Januar 2012 warten insieme Schweiz, die Vereinigung Cerebral Schweiz und Procap Schweiz vergebens auf eine speditive Fortsetzung des Projekts «Erstmalige berufliche Ausbildung», welches das BSV auf öffentlichen Druck hin ins Leben gerufen hat. Die Anliegen der Petition stiessen bisher auf taube Ohren.

Von Annina Studer, wissenschaftliche Mitarbeiterin insieme Schweiz

Schon heute hat eine vergleichsweise grosse Anzahl Jugendlicher mit Behinderung keinen Zugang zur beruflichen Bildung. Mit der verschärften Praxis der IV könnten zukünftig jedoch fast alle vom Ausschluss aus der Berufsbildung betroffen sein. Dies, obwohl unzählige Beispiele zeigen, dass behinderte Menschen durchaus gut und produktiv arbeiten – immer vorausgesetzt, sie konnten sich entsprechend ausbilden und qualifizieren lassen.

Gegen einen diskussionslosen Leistungsabbau

Am Anfang konnte es nicht schnell genug gehen: Der Bundesrat schlug im Herbst 2010 im Vernehmlassungsbericht zur IV-Revision 6b vor, auch bei der Bildung zu sparen. Anspruch auf eine zweijährige Berufsbildung sollte demnach nur noch haben, wer voraussichtlich ein monatliches Erwerbseinkommen von Fr. 1700.- erzielen könne – ein Lohn, den viele Jugendliche mit Behinderung in ihrem Leben nie erreichen werden.

insieme und andere Behindertenorganisationen setzten sich zunächst in einer Stellungnahme zur Wehr. In der Botschaft, die im Frühling 2011 an das Parlament verabschiedet wurde, blieben die geplanten Einsparungen jedoch unerwähnt. Grund ist, dass dieser Leistungsabbau auch ohne Änderung des IV-Gesetzes realisiert werden kann.

insieme Schweiz, Procap Schweiz und die Vereinigung Cerebral Schweiz gingen deshalb in die Offensive und lancierten Anfang Mai 2011 die Petition «Berufsbildung für alle – auch für Jugendliche mit Behinderung». Sie forderten, dass auch stärker beeinträchtigte Jugendliche, die später vielleicht nicht viel verdienen können oder in einer geschützten Werkstätte arbeiten werden, eine berufliche Grundausbildung machen dürfen.

Dennoch erfolgten bereits im Frühling 2011 erste Verschärfungen: Das BSV wies die IV-Stellen mit dem Rundschreiben Nr. 299 an, die Ausbildung nur noch für ein Jahr zuzusprechen, um in einer abschliessenden Standortbestimmung über die Fortsetzung oder den Abbruch der Ausbildung zu entscheiden. Ein zweites Ausbildungsjahr solle nur noch bewilligt erhalten, wer voraussichtlich seine IV-Rente reduzieren kann oder zumindest Aussicht auf eine Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt hat.

Projekt ohne Ziele – Verzögerungstaktik des BSV?

Im September 2011 reichten insieme Schweiz, Procap Schweiz und die Vereinigung Cerebral Schweiz die Petition mit über 107'000 Unterschriften ein. Bundesrat Burkhalter und das BSV reagierten auf die Petitionseingabe mit der Lancierung des Projekts «Erstmalige berufliche Ausbildung». Doch ab dann geriet alles ins Stocken.

Das Kick-off Treffen kam Ende Dezember 2011 zustande. Aber auch die erste Arbeitsgruppensitzung Mitte Januar 2012, an welcher neben den PetitionärInnen auch VertreterInnen von IV-Stellen, von Integras und INSOS teilnahmen, konnte nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Auftrag und die Ziele des Projekts unklar sind. Die InitiantInnen der Petition forderten darum eine Klärung des Auftrags. Denn der Verdacht erhärtete sich, dass es im Projekt nicht um die Absicherung des Zugangs zur Berufsbildung geht, sondern einzig darum, die (rentable!) berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu optimieren. Für die Ausbildung derjenigen Jugendlichen, die wahrscheinlich für ihre Berufstätigkeit auf einen geschützten Rahmen angewiesen sind und vermutlich auch nicht rentenreduzierend verdienen werden, wäre die IV demnach nicht mehr zuständig. Würde tatsächlich eine solche Zielsetzung verfolgt, stünde die Mehrheit der Jugendlichen mit Behinderung ohne berufliche Ausbildung da.

Das BSV kündigte im März an, das Projekt neu aufzugleisen. Alle Interessierten und beteiligten Institutionen sollen bis Ende April befragt werden, um gemeinsame Ziele festzulegen. Bis Mitte April ist jedoch noch niemand kontaktiert worden. Währenddessen läuft die verschärfte Handhabung der IV-Stellen weiter. Schon bald müssen die ersten Jugendlichen mit Behinderung mit dem abschlägigen Bescheid für das zweite Ausbildungsjahr rechnen.

Die PetitionärInnen erwarten vom BSV, dass die mit dem IV-Rundschreiben Nr. 299 eingeleiteten Praxisänderungen gestoppt werden. Die Petitionsanliegen sind ernst zu nehmen. Die Arbeitsgruppe «Erstmalige berufliche Ausbildung» muss einen klaren Auftrag und genügend Zeit erhalten, um Lösungen zu erarbeiten.