Ende Februar hat der Bundesrat die Botschaft zur 6. IVG-Revision, erstes Massnahmenpaket, an das Parlament verabschiedet. Der Ständerat befasst sich als Erstrat mit der Vorlage. Sie entspricht im Wesentlichen der Vorlage, die interessierten Kreisen vor knapp einem Jahr zur Vernehmlassung vorgelegt worden ist.
Von Ursula Schaffner, Bereichsleiterin Sozialpolitik und Interessenvertretung
Unter der Leitung von AGILE haben VertreterInnen von verschiedenen Behindertenorganisationen aus der Deutsch- und der Westschweiz während den letzten Wochen viel Arbeit geleistet. Sie haben die wichtigsten Fakten zum ersten Massnahmenpaket der 6. IVG-Revision zusammengetragen und ihre Positionen dazu formuliert (vgl. Dokumentation»); sie haben eine Medienveranstaltung durchgeführt und sie haben im persönlichen Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) ihre Anliegen dargelegt. Schliesslich wurden sämtliche Anliegen in schriftlicher Form allen Mitgliedern der SGK-SR zugestellt.
Der Bundesrat hält am Sparziel fest, das er schon vor einem Jahr formuliert hat: Innerhalb von sieben Jahren sind die Renten von mehr als 16'000 Personen herabzusetzen oder aufzuheben. Die Kritik der Behinderten und ihrer Verbände ist in diesem Punkt denn auch immer noch die gleiche wie vor einem Jahr: Wo sind die Arbeitsplätze für diese Personen? Was passiert mit jenen, die zwar ein Papier von der IV-Stelle in der Tasche haben, das über ihre theoretische Eingliederung Auskunft gibt, und die – trotz unverändertem Gesundheitszustand notabene – keine Stelle finden? Wir sind besorgt über die Zukunft dieser Personen und fordern deshalb eine konkrete Eingliederung, bevor eine Rente herabgesetzt oder aufgehoben wird. Konkret bedeutet dies, es muss ein Arbeitsplatz mit Arbeitsvertrag über eine längere Zeit vorhanden sein.
Zu unserem Erstaunen haben wir festgestellt, dass der neue Finanzierungsmechanismus erst ab 2014 in Kraft treten soll statt bereits ab 2012. Die Begründung lautet, die Aussichten der Finanzen des Bundes seien düster. Deshalb müsse der Systemwechsel des Bundesbeitrages noch ein wenig warten. – Heute beträgt der Bundesbeitrag an die IV knapp 38 Prozent der Ausgaben der Versicherung. In Zukunft soll er der Entwicklung der Lohn- und Preisentwicklung sowie der Demographie folgen. – Mit dem auf 2014 verschobenen Systemwechsel wird der Bund somit zwei weitere Jahre davon profitieren, dass die IV spart. Denn wenn sie weniger ausgibt, sinkt auch der Bundesbeitrag und die IV muss umso mehr sparen, um das Ziel einer ausgeglichenen Rechnung zu erreichen! Unsere Forderung lautet deshalb, dass der neue Finanzierungsmechanismus wie ursprünglich vorgesehen 2012 in Kraft treten soll. Im Übrigen sind die Ausführungen zu diesem Teil der Vorlage in der Botschaft sehr knapp gehalten. Es ist deshalb schwierig zu beurteilen, ob der Systemwechsel in der jetzt vorgeschlagenen Ausgestaltung für die IV-Rechnung positiv ist. Wir haben dem Ständerat unsere Bedenken mitgeteilt und angeregt, beim BSV zusätzliche Abklärungen zu verlangen.
Das Kapitel über die Beschaffung der Hilfsmittel ist inhaltlich fast gleich geblieben wie in der Vernehmlassungsvorlage. Die dem BSV zur Verfügung stehenden Instrumente wurden übersichtlicher gegliedert. Die Haltung von AGILE zu diesem Punkt kann auf dem entsprechenden Faktenblatt auf unserer Website nachgelesen werden.
Auch beim Assistenzbeitrag gibt es kaum Neuerungen gegenüber der Vernehmlassungsvorlage. Im Grundsatz sagen wir immer noch ja zu diesem Meilenstein für Behinderte, müssen aber auch immer noch seine diskriminierende Ausgestaltung kritisieren. Das heisst, Menschen mit einer Hörbehinderung, einer psychischen oder einer geistigen Behinderung werden direkt und indirekt vom Zugang zum Assistenzbeitrag ausgeschlossen. Direkt und indirekt diskriminierend wirken die Handlungsfähigkeit als Zugangsvoraussetzung zum Assistenzbeitrag sowie die Einschränkung auf das so genannte Arbeitgebermodell. Schwer zu akzeptieren ist schliesslich, dass der Assistenzbeitrag fast vollständig über die Halbierung der Hilflosenentschädigung von Menschen in Institutionen finanziert werden soll. Diese Kröte werden wir nur schlucken, wenn der Zugang zum Assistenzbeitrag diskriminierungsfrei ausgestaltet wird.
Am 15. Juni steht der erste Teil der 6. IVG-Revision auf der Traktandenliste des Ständerates. Die vorberatende sozialpolitische Kommission (SGK-SR) empfiehlt seinem Rat, in der Sommersession im Grossen und Ganzen dem Bundesrat zu folgen. Die Anliegen der Behinderten und ihrer Organisationen sind also kaum aufgenommen worden.
Wir setzen nun auf den Nationalrat und werden den NationalrätInnen im persönlichen Gespräch eine Begegnung mit jenen Menschen ermöglichen, deren Zukunft sie massgeblich mitprägen! Zudem werden wir ihnen unsere Anliegen in schriftlicher Form zuschicken.
Fast gleichzeitig werden wir unsere Kräfte aber auch für die zweite Etappe der 6. IVG-Revision brauchen. Gegen Ende Juni erwarten wir die Eröffnung der Vernehmlassung dieses nächsten Sparpaktes.
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