EL und Radio/TV-Gebühren

BezügerInnen von Ergänzungsleistungen (EL) erhalten ab spätestens Anfang 2011 bei der Verfügung über die jährliche EL zusätzlich zur Verfügung ein Bestätigungsschreiben. Wer bei der zuständigen Billag AG um eine Befreiung der Gebührenpflicht ersucht, kann den EL-Bezug neu mit der Bestätigung belegen.

Bisher verlangte die Billag AG von den Gesuchstellenden eine Kopie der Verfügung über die EL. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hatte dieses Vorgehen nach einer Beschwerde eines Kunden kritisiert. Er forderte, dass die Billag AG anstelle der bisherigen Verfügungskopien nur eine Bestätigung über den EL-Bezug erhalten solle.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen nun in einem Newsletter über diese Neuerung informiert.

Befreiung von den Radio- und Fernsehgebühren und Ergänzungsleistungen

Die Billag AG ist vom Bund mit dem Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren beauftragt.

Bezügerinnen und Bezüger von jährlichen Ergänzungsleistungen nach Bundesrecht werden auf Gesuch hin von der Gebührenpflicht befreit (vgl. Art. 64 RTVV). Bisher verlangte die Billag AG von den Gesuchstellenden eine Kopie der Verfügung über die Ergänzungsleistungen.

Im Verlauf des Jahres 2009 beanstandete ein Kunde dieses Vorgehen beim Eidg. Datenschutzbeauftragten. Der Eidg. Datenschutzbeauftragte gab dem Kunden Recht und forderte die Billag AG auf, inskünftig anstelle von Verfügungskopien Bestätigungen über den Bezug von jährlichen Ergänzungsleistungen nach Bundesrecht einzuverlangen.

An der Sitzung vom 24. März 2010 der Kommission für EL-Durchführungsfragen wurde die Problematik besprochen mit dem Ziel, eine gesamtschweizerisch einheitliche Lösung zu finden.

Die Kommission entschied sich für folgendes Vorgehen. Ab spätestens Januar 2011 wird bei jeder Verfügung über die jährlichen Ergänzungsleistungen nach Bundesrecht ein Bestätigungsschreiben ausgedruckt und der EL-beziehenden Person zusammen mit der Verfügung zugestellt. Diese kann das Schreiben ergänzen und an die Billag AG weiterleiten.

In der Beilage lassen wir Ihnen einen mit der Billag abgesprochenen Musterbrief zukommen.

Beilage: Musterbrief

Mitteilung inkl. Musterbriefe herunterladen (108 KB)

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV