Beratungsstelle mit Pionier-Charakter

Die Beratungsstelle Studium und Behinderung (BSB) der Universität Zürich stellt mit ihrer langjährigen Geschichte eine einzigartige Erfahrungsquelle dar. Sie versteht sich als Drehscheibe zwischen den Bedürfnissen und Anforderungen der Menschen mit Behinderung und den Anforderungen des Studiums an der Universität Zürich.

Von Olga Meier Popa, Leiterin Beratungsstelle Studium und Behinderung der Universität Zürich

Die tertiäre Bildung findet in der Schweiz, wie in vielen anderen Ländern auch, ausschliesslich in integrativen/inklusiven (auf Deutsch: einschliessenden) Settings statt. Dabei stellt sich die Frage, ob die Hochschulen tatsächlich benachteiligungsfreie und echt einschliessende Studienbedingungen für Studierende mit Behinderung anbieten.

Die bisher einzige umfassende Untersuchung diesbezüglich ist das Nationalfonds-Forschungsprojekt Menschen mit Behinderungen an Schweizer Hochschulen von Prof. Judith Hollenweger und Mitarbeitenden (Hollenweger 2005). Dieses Projekt hat u.a. festgestellt, wie schwierig ist es, Daten und Informationen über die Situation der Studierenden mit Behinderung zu erfassen und wie wenig Fach- und Praxiswissen an den zuständigen hochschulinternen und -externen Stellen existiert. Dies lässt sich grundsätzlich durch die Kontext- bzw. Perspektivenabhängigkeit des Begriffs Behinderung erklären.

In diesem Zusammenhang stellt die Beratungsstelle Studium und Behinderung BSB der Universität Zürich mit ihrer langjährigen Geschichte und breitem Aktivitätsspektrum eine einzigartige Erfahrungsquelle dar.

Beispielhafte Dienstleistung im deutschsprachigen Raum

Der 1976 vom damaligen Leiter des Instituts für Sonderpädagogik der Universität Zürich, Prof. Gerhard Heese, gegründete Beratungsdienst für behinderte Studenten war die erste Dienstleistung dieser Art im deutschsprachigen Raum. Im Laufe der Jahre haben verschiedene Assistierende des oben genannten Instituts, darunter auch Menschen mit Behinderung, an diesem Dienst gearbeitet. Zu den Hauptaufgaben des Beratungsdienstes gehörten die Unterstützung von Studierenden mit Behinderung mit Rat und Tat nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe und die Erfassung ihrer Bedürfnisse sowie die Vermittlung von Informationen und die Öffentlichkeitsarbeit. 1980 wurde der erste Universitätsführer für Behinderte veröffentlicht, damals im Buchformat, später Online als Schweizerische Plattform «Studieren mit Behinderung».

Namensänderung und Kommission Studium und Behinderung

Die Aufnahme des Beratungsdienstes in die Akademischen Dienste der Universität Zürich im Frühjahr 2003 führte zu einer Steigerung seiner Bekanntheit und Erreichbarkeit, auch wenn er weiterhin als Angebot fungierte. Immerhin wurde der Auftrag des – von jetzt an Beratungsstelle Studium und Behinderung BSB genannten – Dienstes folgendermassen formuliert: der Aufbau einer Dienstleistung für die Ermöglichung des Zugangs von Menschen mit Behinderung zur Universität Zürich. Als Unterstützung wurde Ende 2003 eine Kommission Studium und Behinderung gegründet, welche u.a. Vertreter/-innen von Studierenden und Assistierenden mit Behinderung umfasste.

Die Namensänderung zeigt, dass sich die BSB als Drehscheibe zwischen den Bedürfnissen und Anforderungen der Menschen mit Behinderung und den Anforderungen des Studiums an der Universität Zürich versteht. Dabei orientiert sie sich an der Definition von Behinderung und Benachteiligung im Behindertengleichstellungsgesetz BehiG (Art. 2). Wie im Disability Statement festgehalten, können nebst Studierenden mit Mobilitäts-, Hör- und Sehbehinderung auch Studierende mit einer chronischen Krankheit, Aspergersyndrom, Dyslexie, ADS oder einer psychischen Erkrankung einer Benachteiligung ausgesetzt sein (Disability Statement).

Vielseitiges Aktionsfeld der Beratungsstelle

Um den Zugang von Menschen mit Behinderung zur Universität Zürich zu ermöglichen, bietet die BSB sowohl den betroffenen Studieninteressierten und Studierenden mit Behinderung als auch den Dozierenden und weiteren Mitarbeitenden der Universität ihre Dienste an. Das Tätigkeitsspektrum der Beratungsstelle ist breit: individuelle Abklärungen und Anpassungen der Studien-/ Prüfungsbedingungen, Vermittlung von behinderungsbezogenen Leistungen (z.B. Studienliteratur in angepasstem Digitalformat) und die Organisation von Assistenz für studienrelevante Aktivitäten – für die Betroffenen – bis zur Initiierung von Anpassungen in der baulich-technischen und digitalen Umwelt. Die Behindertengerechtigkeit erstreckt sich über alle Bereiche einer Hochschule, wobei die Bestimmungen der Kantonsverfassung des Kantons Zürich, insbesondere Art. 11, 12, 14 und 138, direkte Folgen auf die Bedingungen an der Universität Zürich haben, da diese eine kantonale (Aus-)Bildungsinstitution ist.

Die Anzahl der Anfragen an der BSB wächst stetig: von 20 Anfragen im 2003 zu 120 Anfragen im 2009. Parallel damit steigt auch die Zahl der Studierenden, die eine Behinderung oder chronische Krankheit bei der Immatrikulation deklarieren: von 11 Studierenden im 2004 zu 164 Studierenden im 2009. Nota bene: Nicht alle ratsuchenden Studierenden geben eine Behinderung bei der Immatrikulation an und nicht alle deklarierten Studierenden nehmen die Angebote der BSB in Anspruch, d.h. die Zahlen pro Jahr sind nicht deckungsgleich.

Neue Perspektiven mit Gleichstellungsparagraph

Um die Realisierung der tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderung an der Universität Zürich als Ausbildungsinstitution und als Arbeitgeberin voranzutreiben, hat die Universitätsleitung im Februar 2009 die Einfügung eines Gleichstellungsparagraphen in die Universitätsordnung bewilligt. Das Inkrafttreten dieses Paragraphen wird neue Perspektiven erschliessen, wobei die BSB mit der Realisierung der oben genannten Gleichstellung betraut wird. Dies wird die grundlegende Netzwerkarbeit (sowohl universitätsintern als auch -extern) und die Koordination der Bemühungen verbessern.

Die vermehrten Möglichkeiten für ein Austauschsemester, die sogenannte Mobilität der Studierenden im Rahmen der Bachelor-Master-Studiengänge erfordern eine Angleichung der Studienbedingungen für die potenziell benachteiligten Studieninteressierten, darunter auch Menschen mit Behinderung, zwischen den Hochschulen. Der Bedeutung von Informationen für ein benachteiligungsfreies Studium Rechnung tragend, wurde 2009 eine Online-Informationsplattform aufgeschaltet (Higher Education Accessibility Guide – Datenbank mit Informationen zum Studieren mit Behinderung in 28 Ländern Europas)

Literatur:

Hollenweger, Judith/Gürber, Susan/Keck, Andrea: Menschen mit Behinderungen an Schweizer Hochschulen. Befunde und Empfehlungen. Chur: Rüegger, 2005