Beitragsreglement von AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz

1. Aktivmitglieder

1.1. Sockelbeitrag

Jedes Aktivmitglied zahlt einen Sockelbeitrag von CHF 300.– zur Abgeltung der administrativen Fixkosten.

Mitglieder, welche neben der Geschäftsstelle und dem Präsidium über weitere Korrespondenzadressen verfügen, bezahlen einen doppelten Sockelbeitrag (CHF 600.–).

1.2. Individueller Mitgliederbeitrag

Aktivmitglieder zahlen pro aktives Einzelmitglied CHF 2.– jährlich. Der Anteil der Mitgliederbeiträge über CHF 10’000.– kann aufgrund bilateraler Abmachungen mit Dienstleistungen oder Projekt-Mitfinanzierungen verrechnet werden.

Die regionalen Arbeitsgemeinschaften der Behinderten-Selbsthilfe-organisationen (Zusammenschlüsse von Kollektivmitgliedern) zahlen einen Pauschalbeitrag nach Massgabe ihrer finanziellen Möglichkeiten, mindestens jedoch CHF 500.– jährlich. Der Beitrag wird bei der Aufnahme des Mitglieds festgesetzt; Aenderungen unterliegen der Genehmigung der Delegiertenversammlung.

1.3. Ausnahmen

Der AGILE-Vorstand kann auf begründetes Gesuch den Jahresbeitrag eines Aktivmitgliedes reduzieren. Die Reduktion beträgt maximal 50% des gesamten geschuldeten Beitrags. Ein entsprechendes Gesuch für das laufende Jahr muss bis Ende April schriftlich eingereicht werden.

2. Solidarmitglieder

2.1. Sockelbeitrag

Jedes Solidarmitglied zahlt einen Sockelbeitrag von CHF 300.– zur Abgeltung der administrativen Fixkosten.

Mitglieder, welche neben der Geschäftsstelle und dem Präsidium über weitere Korrespondenzadressen verfügen, bezahlen einen doppelten Sockelbeitrag (CHF 600.–).

2.2. Individueller Beitrag

Organisationen, Institutionen, Vereine, Verbände und Unternehmen zahlen mindestens CHF 200.–, Einzelmitglieder mindestens CHF 100.– (1).

AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz
Die Präsidentin: Dr. Therese Stutz Steiger
Die Zentralsekretärin: Barbara Marti

Dieses Reglement wurde an der AGILE-Delegiertenversammlung vom 24. April 2004 angenommen und ersetzt dasjenige vom 20. April 1996.

(1) NB: Die Kategorie «Einzelmitglieder» wurde durch die Revision der Statuten (Art. 5) vom 26.4.2008 abgeschafft.