Stellensuche und Behinderung – Soll man seine Behinderung im Lebenslauf erwähnen?
Immer wieder wird uns die Frage gestellt, ob man seine Behinderung im Lebenslauf erwähnen soll. Darauf gibt es keine Pauschalantwort. Die BewerberInnen müssen sich selbst verschiedene Fragen stellen, um die für sie am besten geeignete Antwort zu finden.
Fragen zur Analyse Ihrer Situation und zum Entscheid, ob Sie Ihre Behinderung in Ihrem Lebenslauf erwähnen oder nicht
Die Beantwortung der folgenden Fragen hilft Ihnen, besser zu verstehen, wie Sie Ihre Behinderung wahrnehmen. Sie werden auch verstehen, wie sich die Erwähnung Ihrer – sichtbaren oder nicht sichtbaren – Behinderung auswirken wird.
- Wie nehmen Sie Ihre Behinderung wahr?
Wenn Sie eine Stelle suchen, ist es wichtig, dass Sie sich darüber im Klaren sind, wie Sie Ihre Behinderung leben und empfinden. Sicherlich haben Sie einen Vorteil, wenn Sie sich vorstellen können, wie andere Ihre Behinderung wahrnehmen können.
- Welchen Vorteil kann mir meine Behinderung verschaffen? Hat mir meine Behinderung ermöglicht, bestimmte Kompetenzen zu entwickeln? Falls ja, welche?
- Inwiefern stellen diese Kompetenzen einen Vorteil dar für die Stelle, für die ich mich bewerbe?
1. Sie erwähnen Ihre Behinderung in Ihrem Lebenslauf nicht
- Wissen Sie, zu welchem Zeitpunkt im Bewerbungsgespräch Sie diese erwähnen und was Sie sagen werden?
a) Bei einer sichtbaren Behinderung:
- Sind Sie bereit, mit überraschten Blicken und Reaktionen umzugehen?
Bringen Sie die Information betreffend Ihre Behinderung im Lauf der Diskussion ein. Erwähnen Sie sie nicht ganz am Anfang (dies könnte Vorurteile mit sich bringen) und auch nicht am Ende, da die Gefahr besteht, dass die Zeit nicht ausreicht, um darüber zu sprechen.
- Sind Sie bereit, schon beim Betreten des Raums auf nicht unbedingt angenehme Bemerkungen oder Fragen zu antworten?
Bereiten Sie eine direkte, prägnante oder humorvolle, aber sicher nicht unfreundliche Antwort vor, wenn Sie das Gespräch unbedingt fortsetzen möchten.
b) Bei einer unsichtbaren Behinderung:
- Wissen Sie, aus welchen Gründen Sie die Behinderung erwähnen müssen und/oder möchten?
Überlegen Sie sich diese Frage gut. Die Antwort wird wahrscheinlich von der Gestaltung Ihrer Arbeitszeit und/oder Ihres Arbeitsplatzes abhängen.
2. Sie erwähnen Ihre Behinderung in Ihrem Lebenslauf
- Haben Sie die Kompetenzen betont, dank denen Sie die geforderte Arbeit leisten können?
Dieser Punkt interessiert den Arbeitgeber. Legen Sie deutlich dar, dass Ihre Behinderung keinen Einfluss auf die Qualität Ihrer Kompetenzen hat.
- Haben Sie angegeben, welche Hilfsmittel Sie benötigen?
Erwähnen Sie die Hilfsmittel, die der mögliche Arbeitgeber von der kantonalen IV-Stelle erlangen kann.
Seien Sie diplomatisch, da Sie den Anpassungsbedarf (Hilfsmittel) oder mögliche Gegenargumente erst während des Gesprächs genau darlegen werden.
- Sind Sie sich bewusst, dass Ihre Chancen auf ein Bewerbungsgespräch geringer sind?
Finden Sie Argumente, um dieser Gefahr zu begegnen (vgl. Fragen oben).
In welchem Umfang müssen künftige Mitarbeitende Informationen über ihre Gesundheit erwähnen?
Das ist eine komplizierte Frage. Es besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht für die Parteien, alles offenzulegen, was für den Abschluss eines Vertrags wichtig sein könnte.
Rechtlich gesehen muss der künftige Arbeitnehmer keine Informationen über seine Privatsphäre offenbaren. Es sei denn, das Problem (Krankheit, Behinderung) setze die Arbeitstauglichkeit direkt herab. In der Praxis ist jedoch Vorsicht angebracht. Im Falle von Falschinformationen kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag als unzulässig erklären (und kündigen). Der Arbeitnehmer gerät dadurch in eine Situation, in der er weder Anspruch auf Arbeitslosen- noch auf Erwerbsausfallentschädigung hat. Die Empfehlungen auf der Website www.compasso.ch kommen dann zu ihrer vollen Geltung: http://www.compasso.ch/de/f090000113.html (siehe ganz Unten, pdf-Datei «Rechtliche Hinweise für das Führen eines Vorstellungsgesprächs»)
Schlussfolgerung
Die Stellensuchenden müssen sich also überlegen und entscheiden, welche Option für sie am besten geeignet ist, und mit welcher Option sie sich am wohlsten fühlen.
Wie ein fremd klingender Name beeinflusst die Erwähnung einer Behinderung nachweislich die Chancen, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. Wenn man sich dafür entscheidet, seine Behinderung nicht zu erwähnen, bedeutet dies aber, dass man sich wie jeder andere Stellenbewerber gut vorbereitet. Eine elegante Reaktion, die dem Überraschungseffekt entgegenwirkt, oder gut formulierte Argumente können eine Situation manchmal auf unerwartete Weise beeinflussen. Denn meistens sind die ersten Minuten des Gesprächs entscheidend.
Wenn die Behinderung erkennbar ist, kann der Arbeitgeber enttäuscht sein, weil ihm der Angestellte nicht alles gesagt hat. Er kann sein Vertrauen verlieren und den Mitarbeiter entlassen, da ein Vertrauensverlust ein Kündigungsgrund ist.
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