Gleichstellung ist gut. Behinderte brauchen einen Assistenzbeitrag – in diesen Punkten sind sich die fünf grössten Schweizer Parteien einig. Trotzdem stehen beide Themen im Schatten der fast ausschliesslich zur Invalidenversicherung geführten Polit-Debatten. Das wird der Million Behinderten in der Schweiz nicht gerecht.
Ein Kommentar von Eva Aeschimann, Bereichsleiterin Öffentlichkeitsarbeit
Gemäss Bundesamt für Statistik leben und arbeiten in der Schweiz rund 176 000 Personen in der Landwirtschaft. Dies sind 2,3 Prozent der 7,7 Millionen der Gesamtbevölkerung. Für sie wird in Bern unbestritten eine aktive Landwirtschaftspolitik betrieben. Das zeigt die Geschäftsdatenbank des Bundesparlaments. Sie weist für die Herbstsession 2009 gegen 30 parlamentarische Vorstösse zu Landwirtschafts-Themen aus – von Milchpreis bis Wildschadenverhütung.
Gemäss Bundesamt für Statistik leben in der Schweiz rund 1'000'000 - eine Million - Personen mit Behinderung. Dies sind 13 Prozent der Gesamtbevölkerung. Aber wird deshalb in unserem Land eine aktive Behindertenpolitik betrieben? Ich behaupte, nein! Ein zweiter Blick in die Geschäftsdatenbank des Bundesparlaments zeigt: Gerade mal zwei Vorstösse suchen die Situation von Behinderten direkt zu verbessern, neben zwanzig Vorstössen rund um die Invalidenversicherung. Was läuft hier falsch?
Die Analyse der Antworten der fünf Parteien macht es klar: 4., 5. und 6. IVG-Revision, IV-Zusatzfinanzierung – Politik für Behinderte wird primär mit Politik im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung gleichgesetzt. Dies geht im Einzelfall so weit, dass für die erste Hälfte der laufenden Legislatur noch die 4. respektive die 5. IVG-Revision als Leistung für Behinderte notiert wird. Obwohl beide Revisionen – zumindest bei dieser Frage – kalter Kaffee sind; sie wurden in der letzten Legislatur verabschiedet. Hinter den Antworten mag sich die Tatsache verstecken, dass insbesondere CVP und SVP gemäss eigenen Aussagen ausser ihren IV-Engagements, nichts Konkretes für die Behinderten auszuweisen haben.
Selbstverständlich sind Leistungen der IV für einen Teil der Behinderten ein wichtiger Pfeiler für ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben. Wohlverstanden, für einen Teil. Nicht für alle. Denn nicht jeder Mensch mit Behinderung ist automatisch auch IV-Leistungsbezüger. Und auch sonst gilt: Der behinderte Mensch lebt nicht von der Invalidenversicherung allein! Nicht zuletzt, weil IV-Renten trotz Verfassungsauftrag immer noch nicht Existenz sichernd sind.
Gleiche Rechte, Chancengleichheit, Teilhabe und Wahlfreiheit werden durch Leistungen der IV im besten Fall gefördert, aber nicht garantiert. Deshalb gilt: Politik für Menschen mit Behinderung ist mehr als die politische Fokussierung auf die IV.
Mit dem Kurzschluss: «IV = Politik für Behinderte» transportieren die Parteien nach wie vor und mehrheitlich ein undifferenziertes, diffuses Bild von Behinderung und Behinderten. Ist nun jeder irgendwie behindert (Grüne) oder sind nur IV-Leistungsbezüger behindert (SVP)? Was heisst «behindert»? Offenbar fehlen Auseinandersetzung und Wissen über die unterschiedlichen Behinderungsgruppen und deren unterschiedlichen Bedürfnisse. Beides wäre nötig, freilich nicht nur für PolitikerInnen. Solange «behindert» bei Kindern als Schimpfwort gebraucht wird, ohne dass massenhaft Nicht-Behinderte und auch Behinderte (!) empört aufschreien, liegt eine Enttabuisierung des Begriffs in weiter Ferne. Die Umsetzung der UNO-Behindertenkonvention könnte in der Schweiz der Anstoss für eine solche gesellschaftspolitische Diskussion werden. Wenn diese Chance denn erkannt und gepackt wird!
Die Verwendung des Begriffs «invalid» (= unwert, kraftlos, schwach) kritisieren Menschen mit Behinderung seit langem als diskriminierend. Die FDP.Die Liberalen will den Begriff «Invalidität» zur Diskussion stellen. Doch nicht etwa wie erhofft, weil er diskriminiert. Nein, weil er eine «problematische Ausdehnung auf fragwürdige Gesundheitsprobleme» erlaube, die korrigiert werden müsse. Mit dieser Diskussion will die FDP weiter verhindern, dass Behinderte nicht als «Scheininvalide» abgestempelt werden. – Umso wichtiger ist es, dass Parteien sich klar vom Sprachgebrauch der SVP in Zusammenhang mit der IV distanzieren. Mit der Übernahme der von Behinderten vielfach kritisierten, diffamierenden Wortkreationen in die parteieigene Sprache übernimmt die FDP indirekt die dahinter stehende Haltung. Das ist gefährlich, schadet der Invalidenversicherung und vor allem den Menschen mit Behinderung.
Gemäss ihren Aussagen kennen die verschiedenen Partei-ExponentInnen die Gleichstellungsgesetzgebung im Zusammenhang mit Behinderten. Sie wird als wichtig gewertet. Der Abbau von Hindernissen ist erwünscht, im Alltag wie auch in der Arbeitswelt. Von Links-Grün bis zu FDP.Die Liberalen wird das Anliegen mit verschiedensten Beispielen illustriert. Nicht nachvollziehbar ist aber, weshalb ausser der SP keine andere Partei die Ratifizierung der UNO-Behindertenkonvention als konkretes Ziel für die zweite Legislatur-Hälfte nennt. Nur die SP setzt sich seit längerem sichtbar für die Ratifizierung der Konvention und damit für eine Stärkung der Rechte der Menschen mit Behinderung in der Schweiz ein.
Topaktuell, jedoch ebenfalls unerwähnt bleibt der Bericht, den das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu Handen des Bundesrats erarbeitet. Nach fünf Jahren Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) zeigt der Bericht, wie weit die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verwirklicht ist.
Es wird interessant sein zu prüfen, wie die fünf grössten Parteien auf den Inhalt dieses Berichts, aber auch auf denjenigen der Fachstelle Egalité Handicap zum BehiG reagieren. Die Grünen fordern schon heute ausdrücklich eine Revision des Gesetzes mit einer Ausdehnung der Anwendungsbereiche. Beide Berichte dürften zudem deutlich machen, dass Gleichstellung mehr ist als hindernisfreier Zugang zu Bauten und öffentlichem Verkehr. Dementsprechend werden sie bestehende Lücken des BehiG monieren. Gleichstellung in der Praxis – das ist auch mehr als die von der Volkspartei vielgelobte Eigenverantwortung der BürgerInnen, die diese bloss umzusetzen bräuchten. Wie gut oder eben schlecht das funktioniert, demonstriert das Beispiel der Gleichstellung von Frau und Mann anschaulich in Sachen Lohngleichheit.
Auch diese Frage wird ausschliesslich mit der IV verknüpft, insbesondere mit der bevorstehenden 6. IVG-Revision. Hier zeigt sich der grosse Konflikt zwischen Links-Grün und Mitte/Rechts: Die SP warnt vor neuen Massnahmen, bevor eine Beurteilung der Auswirkungen der 5. IVG-Revision auf dem Tisch liegt. Allenfalls will sie mit den Grünen eine reine Abbauvorlage verhindern und die Arbeitgeber stärker in die Verantwortung einbinden. CVP und FDP.Die Liberalen setzen dagegen auf die viel beschworene Eigenverantwortung der Behinderten. Mit dem Schlagwort Überregulierung winkt die SVP. Und die FDP warnt vor dem «Risiko des Scheiterns» der Integrationsversuche für Arbeitgeber und Mitarbeitende.
Es ist zu befürchten, dass die politische Debatte rund um die 6. IVG-Revision einmal mehr zum grossen Abnützungskampf zwischen den politischen Lagern verkommt.
Unbestritten ist bei allen Parteien die Einführung eines Assistenzbeitrags, gemäss den Vorschlägen zur 6. IVG-Revision. Die einen sehen darin ein Instrument zur Förderung von Gleichstellung und Stärkung der Selbstbestimmung Behinderter, andere die Unterstützung von mehr Selbstverantwortung. Das tönt gut. Bloss welche der Behinderungsgruppen lassen die Parteien exklusiv für mehr Selbstbestimmung zum Zug kommen? Und welchen Preis dürfen Gleichstellung und Selbstbestimmung kosten? Droht der Assistenzbeitrag zum Zuckerbrot in der 6. IVG-Revision zu werden? Es wird sich auch weisen müssen, ob sich neoliberal verstandene Eigenverantwortung und die angestrebte Gleichstellung am Ende nicht gar widersprechen.
BundesparlamentarierInnen vertreten neben Partei-Interessen verschiedenste Interessen. Sie sind aber in erster Linie vom Volk als VolksvertreterInnen gewählt. Das heisst: Bildet das Parlament das Volk ab, dann müssten auch Menschen mit Behinderung angemessen vertreten sein. Man rechne: Rund 13 Prozent des Volks, nämlich eine Million Menschen in der Schweiz leben mit Behinderung. Das Volk der Behinderten müsste damit schon mal mit 32 ParlamentarierInnen in Bern vertreten sein. Oder aber man nehme die Partei-ExponentInnen beim Wort und beobachte, wie sich propagierte Begriffe wie Gerechtigkeit, Solidarität und sozialer Frieden auf die Politik für die Behinderten bis zu den Wahlen auswirken. Und wähle anschliessend aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse.
Im Minimum sind die Parteien aufgerufen, in einen konstruktiven Dialog mit den Behinderten zu treten. Dies, um im besten Fall die unterschiedlichen Interessen der Behinderungsgruppen zu kennen und zu vertreten. So wie es die ParlamentarierInnen grosszügig mit den Personen aus der Landwirtschaft machen. Rein rechnerisch hätten diese 176 000 Personen, die in der Landwirtschaft leben und arbeiten, gerade mal einen Repräsentanten in Bundes-Bern «zu Gute». Kurz: Wir dürfen auch für die «Behindertenpolitik» auf Good News hoffen. Zum Beispiel darauf, dass es auch unter den in der Landwirtschaft tätigen Personen … einige mit Behinderung hat.
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