Das BehiG – ein wichtiges Signal

Am 1. Januar 2004 ist das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung (BehiG) in Kraft getreten; bei den Betroffenen weckte es grosse Hoffnungen. Einige Monate zuvor hatten die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eine Initiative verworfen, die Forderungen stellte, um das Leben von Menschen mit Behinderung zu vereinfachen. In der Folge hofften alle, dass das BehiG auf diese noch unverheilte Wunde wie Balsam wirken würde.

Es liegt auf der Hand, dass ein Gesetzestext allein die Haltung der Öffentlichkeit gegenüber Menschen mit Behinderung nicht verändern kann. Dafür braucht es Zeit und vor allem Wissen; doch auch damit werden Fortschritte nur langsam erzielt. Trotzdem ist das BehiG ein Meilenstein. Denn es ermöglicht Massnahmen für den Fall, dass die öffentliche Hand ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.

Was aber bedeutet Gleichstellung? Können wir sie tatsächlich fordern, auf die Gefahr hin, uns immer wieder in der Minderheit zu wissen? Wäre es nicht besser, Massnahmen zur positiven Diskriminierung zu verlangen, um Auswirkungen von Behinderung zu mildern? Mit Sicherheit wird die Zukunft auf diese Fragen Antworten bringen.

In dieser Ausgabe unserer Zeitschrift wird dem BehiG viel Platz eingeräumt. Maria Gessler, Vorstandsmitglied von AGILE, hat einen Essay rund um Gleichstellung verfasst. Beat Schweingruber von der Fachstelle Barrierfreier öffentlicher Verkehr (BöV) schildert Erfahrungen und Ergebnisse der Zusammenarbeit mit Verkehrsunternehmen mit dem Ziel einer verbesserten Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs. Tarek Naguib von der Fachstelle Egalité Handicap ermöglicht im Weiteren eine Bewertung des Schweizer Gleichstellungsgesetzes im Vergleich mit der Situation im Ausland.

Roger Cosandey

Co-Präsident von AGILE

Übersetzung: Susanne Alpiger