Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) darf nicht zum toten Buchstaben verkommen. Diese Forderung unterstützten die Delegierten und Gäste einhellig im Sozialpolitischen Teil der Delegiertenversammlung von AGILE am 24. April 2010. Mehr zu reden und zu überlegen gab die Frage nach den möglichen Rollen, die die Organisationen der Menschen mit Behinderung dafür künftig wahrnehmen sollen.
Von Eva Aeschimann, Bereichsleiterin Öffentlichkeitsarbeit
Daniel Hadorn, Mitglied Gleichstellungsrat Egalité Handicap, lieferte den rund siebzig Delegierten und Gästen in seinem Einführungsreferat einen Überblick über Erfolge und Mängel des BehiG in den Jahren seit 2004. Der gehörlose Jurist informierte – in Gebärden – zudem über die wichtigsten Forderungen der Menschen mit Behinderung und Organisationen, die den Schattenbericht zum BehiG verfasst hatten. Vor allem in den Bereichen Bau und öffentlicher Verkehr habe sich in den letzten fünf Jahren einiges verbessert, hielt Hadorn fest. In den Bereichen Dienstleistungen, Aus- und Weiterbildung und Kommunikation liege aber noch vieles im Argen. Zudem hätten weder Bund noch Kantone Behinderten-Gleichstellungsstrategien. Eines der grössten Probleme sei aber, dass viele Behörden und Private das BehiG nach wie vor schlecht kennen würden und wenig sensibilisiert seien für den Alltag von Menschen mit Behinderung.
Cyril Mizrahi, Co-Präsident des Gleichstellungsrats Egalité Handicap, führte an Hand von konkreten Beispielen aus, dass Organisationen und die Basis der Menschen mit Behinderung und chronischer Krankheit das BehiG zu wenig kennten. Er belegte diese kritische Rückmeldung mit eigenen Beobachtungen und Erfahrungen. Einzelne Delegierte kleinerer Mitgliedorganisationen bestätigten Mizrahis Vermutung, dass eine aktive Auseinandersetzung mit dem BehiG neben den laufenden Vereinsgeschäften teilweise nur schon aus Ressourcengründen nicht möglich sei.
Cyril Mizrahi regte an, bereits mit einfachen Mitteln der fehlenden Information entgegenzuwirken (z.B. Website der Organisation mit Link zu Fachstelle Egalité Handicap, Gleichstellungs-ExponentInnen einladen, BehiG in eigenen Publikationen vorstellen etc.).
Joe A. Manser, Architekt und Leiter der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen, appellierte seinerseits an die Delegierten, das mit dem BehiG verbundene Klagerecht aktiver zu nutzen. Denn es habe sich gezeigt, dass in den ersten fünf Jahren des BehiG eines der wichtigsten Instrumente, das mit dem BehiG erkämpft worden sei, erstaunlich wenig genutzt würde: die Einsprachemöglichkeit. Offenbar seien nicht nur Behinderte als Einzelpersonen überfordert, sondern auch Verbände und Organisationen. Ausser im Baubereich, wo mit dem Beschwerderecht nur schon als Druckmittel zahlreiche Verbesserungen erreicht worden seien, werde dieses Recht viel zu selten genutzt.
Manser regte bei den klageberechtigten Organisationen denn auch an, sich mit den juristischen Möglichkeiten und der didaktischen Bedeutung des BehiG auseinanderzusetzen. Das BehiG mit dem Klagerecht sei eine Waffe gegen Diskriminierung, die mit Courage einzusetzen sei. Als positives Beispiel erinnerte Joe A. Manser an die BehiG-Arbeitsgruppe der vier Dachorganisationen, die sich in der Schweiz mit Hindernisfreiem Bauen auseinandersetzten. Diese habe sich intensiv mit den Möglichkeiten des BehiG und den Einsprachemöglichkeiten befasst. Alle regionalen Bauberater in den Kantonen würden inzwischen geschult. Weiter stehe in der deutschen und französischen Schweiz je eine spezialisierte Baujuristin für Fachfragen und Einsprachen zur Verfügung. Erst kürzlich hat diese Arbeitsgruppe zudem eine Broschüre erarbeitet mit dem Titel «Ein kleines ABC zum BehiG im Baubereich», die demnächst verbreitet und über Internet erhältlich sein soll.
Für einen prägnanten Abschluss des diesjährigen Sozialpolitischen Teils sorgte Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber (Grüne/Zürich). In ihrem engagierten Referat rief die neue VPOD-Präsidentin die Delegierten und Gäste, auf ihre verfassungsmässigen Rechte einzufordern und die politischen Handlungsmöglichkeiten tatsächlich zu nutzen. Es gelte, klare sozialpolitische Forderungen zu formulieren und im politischen Prozess mitzuwirken, an der Urne, bei Wahlen und Abstimmungen. Mitwirkung zeige Wirkung, Passivität oder die berühmte «Faust im Sack» bringe uns dem Ziel nicht näher.
Nicht zuletzt ermunterte sie die Anwesenden, auch die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten als Einzelpersonen zu nutzen. Sie habe exemplarisch erfahren, wie in einem Einspracheverfahren im Baubereich nicht eine Verbandsbeschwerde den Umschwung zum Positiven bewirkt habe, sondern die vielen Einzel-Einsprachen von betroffenen BürgerInnen.
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