Rechte von Flugpassagieren gestärkt

Nun gelten für Flugreisende mit Behinderung in der Schweiz die gleichen Behindertenrechte wie in der Europäischen Union. Die Fachstelle Égalité Handicap und der Gleichstellungsrat unterstützen das Bundesamt für Zivilluftfahrt, die Airlines und die Flughafenunternehmen in der Umsetzung der neuen Verordnung.

Weitere Informationen auf der Webseite des BAZL