Ob jung oder alt, weiblich oder männlich, gut oder schlecht ausgebildet, mit und ohne Behinderung – viele Menschen möchten in unserer stark auf die Arbeitswelt ausgerichteten Gesellschaft arbeiten, finden aber keine Stelle. Wie ein roter Faden zieht sich das Thema Arbeit durch fast alle Bereiche der sozialen Sicherheit.
Von Ursula Schaffner, Bereichsleiterin Sozialpolitik und Interessenvertretung
Die Abstimmung über die befristete IV-Zusatzfinanzierung vom vergangenen September war eines der wichtigsten Ereignisse der aktuellen Berichtsperiode. Die im ProIV-Komitee zusammengeschlossenen Behinderten- und Gesundheitsverbände sind erleichtert über das Ja an der Urne. AGILE interpretiert das Ja als Zeichen der Solidarität der Schweizer Stimmbevölkerung mit Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Auch sie haben ein Recht auf ein Leben in Würde. Die Behinderten und ihre Organisationen können dank dem Ja vom 27. September kurz aufatmen, bevor der Kampf um die weitere Umgestaltung dieser Volksversicherung mit dem ersten Massnahmenpaket der 6. IVG-Revision weiter geht. Sie finden einen Artikel zum Thema im Anschluss an diese sozialpolitische Rundschau.
Die Zahl der neuen IV-RentnerInnen ist im ersten Halbjahr 2009 weiter gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr sind 8 Prozent oder 700 weniger neue Renten gesprochen worden. Das BSV führt den Rückgang auf die Umsetzung der 5. IVG-Revision zurück. Die mit der letzten IVG-Revision eingeführte Früherfassung sei besonders zielführend. – Wir sind erfreut, dass damit der Schuldenberg der IV weniger schnell wächst. Und fragen dennoch nach: Wie finanzieren die Menschen ihr Leben, die heute keine Rente mehr bekommen?
Im vergangenen Jahr haben die AHV-Ausgaben nur wenig zugenommen. Sie lagen bei insgesamt 33,9 Milliarden Franken. Dagegen gingen die Einnahmen stark zurück, nämlich von 34,8 auf 31,6 Milliarden Franken. Das Defizit von 2,3 Milliarden Franken ist eine Folge der Anlageverluste im Finanzkrisenjahr 2008. Die Einnahmen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen stiegen während der Berichtsperiode nämlich leicht an. Das Vermögen der AHV betrug Ende 2008 38,4 Milliarden Franken, allerdings ohne Berücksichtigung der IV-Schulden von 12,8 Milliarden Franken.
Die sozial- und gesundheitspolitische Kommission des Nationalrates hat im Oktober beschlossen, ihrem Plenum schärfere Regeln für die Rentenanpassungen vorzuschlagen. Innerhalb der 11. AHV-Revision soll eine Finanzierungssicherung eingebaut werden: Solange der AHV-Fonds 70 Prozent der Jahresausgaben enthält, sollen die Renten alle zwei Jahre angepasst werden. Sinkt der Bestand des Fonds jedoch auf unter 70 Prozent, sollen die Anpassungen nur erfolgen, wenn die Teuerung auf vier Prozent aufgelaufen ist.
In den vergangenen zehn Jahren haben über Achtzigjährige AHV-RentnerInnen markant zugenommen. Anfangs 2009 waren fast 104'000 Männer über Achtzig (1999: 77'500) und gut 205'000 Frauen (1999: 168'000). Davon waren 528 Frauen (1999: 282) und 80 Männer (1999: 47) über hundert Jahre alt.
Angesichts der demographischen Veränderung schlägt die Denkfabrik Avenir Suisse vor, das Rentenalter schrittweise zu erhöhen. Man stellt sich eine Erhöhung um einen bis zwei Monate pro Jahre vor. Die kontinuierliche Erhöhung würde erst gestoppt, wenn die Lebenserwartung nicht mehr steigt.
Ab dem kommenden Jahr werden Kulturschaffende in der AHV sozial besser gesichert. Sie leisten oft atypische Arbeitseinsätze, das heisst kurze und schlecht bezahlte. Diese geringfügigen Löhne liegen in der Regel unter der beitragspflichtigen Schwelle von 2’000 Franken, weshalb sie bei der Rentenberechnung im Alter bisher nicht berücksichtigt wurden. Diese Lücke wird nun geschlossen, gleich wie dies für Tätigkeiten in privaten Haushalten geschehen ist.
Sind Wiedereingliederungsprogramme hilfreich oder kontraproduktiv? Diese Frage wurde in den letzten Wochen für die Sozialhilfe kontrovers diskutiert. Eine im Auftrag des Seco (Staatssekretariat für Wirtschaft) erstellte Studie weist nach, dass nur jede vierte Person drei Jahre nach dem Besuch eines Kurses der Sozialhilfe wieder eine feste Arbeitsstelle hat. Etwas mehr als ein Viertel der befragten Personen war weiterhin ganz von der Sozialhilfe abhängig. Die restlichen Personen hatten eine Teilbeschäftigung oder eine Arbeit auf Abruf und konnten ihr Leben nicht vollständig selber finanzieren. Die Autoren der Studie behaupten, die durchgeführten Programme führten eher dazu, dass arbeitslose Menschen keine Eigeninitiative bei der Arbeitssuche mehr entwickelten. Womöglich geht die Aussage in die falsche Richtung, denn ob jemand eine Arbeitsstelle findet und finden kann, hängt in erster Linie davon ab, ob überhaupt offene Arbeitsstellen vorhanden sind. Viele Statistiken zeigen, dass bezahlte Arbeitsstellen hierzulande abnehmen. Und dass jene, die noch Arbeit haben, immer mehr arbeiten müssen. Jüngstes Beispiel sind die Verkäuferinnen in Zürich, die wegen verlängerten Ladenöffnungszeiten ebenfalls länger arbeiten müssen. Weder verdienen sie dabei mehr, noch haben sie sonst bessere Anstellungsbedingungen.
Die Zahl der Arbeitslosen und Unterbeschäftigten hat im laufenden Jahr deutlich zugenommen, auch wenn die Schweiz im internationalen Vergleich weiterhin gut da steht. Innerhalb eines Jahres ist vor allem die Jugendarbeitslosigkeit stark angestiegen, nämlich von 7 auf 8,2 Prozent. Am stärksten ist allerdings die Zahl der Arbeitssuchenden in der Alterskategorie der 25 bis 39jährigen gestiegen (um 1,3 Prozent auf 4,7 Prozent). Insgesamt fehlten im zweiten Quartal dieses Jahres 238'000 Vollzeitstellen! – Wie die Invalidenversicherung in dieser Situation in den kommenden Jahren weitere rund 16'000 Personen zurück in den Arbeitsmarkt führen will, bleibt vorläufig ein Rätsel.
Die Pensionskassen erholen sich offenbar vom anlegerischen Tiefgang des letzten Jahres, jedenfalls jene, die den kantonalen Aufsichtsstellen unterstehen. Noch anfangs 2009 war man davon ausgegangen, rund zwei Drittel aller Pensionskassen könnten ihre Verpflichtungen nicht absichern und rund ein Viertel dieser Kassen hätten gar eine Unterdeckung von unter 90 Prozent. Ende September gab die Präsidentin der Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden bekannt, knapp 30 Prozent der ihren Behörden unterstehenden Kassen (ca. 3200) hätten eine Unterdeckung. «Nur» rund 260 Kassen wiesen in ihren Bilanzen eine Unterdeckung von unter 90 Prozent auf.
In diesem Bild fehlen die öffentlich-rechtlichen Kassen wie etwa die Publica, die Pensionskasse des Bundespersonals, oder jene der SBB. In der SBB-Pensionskasse fehlen zur Zeit 3,69 Milliarden Franken, damit die volle Deckung erreicht wäre. Wenn das Parlament zustimmt, soll der Bund 1,15 Milliarden Franken des Fehlbetrags übernehmen. Die SBB-Angestellten und -Pensionierten müssen ihrerseits 1,22 Milliarden zur Sanierung beitragen. Dies vorläufig und bis zur vollständigen Sanierung der SBB-Pensionskassen. Die SBB-Angestellten müssen dabei einen tiefen Verzinsungssatz ihrer Altersguthaben hinnehmen; das heisst im Klartext dereinst tiefere Renten. Heutige RentnerInnen müssen auf den Teuerungsausgleich verzichten. Schliesslich soll das Rentenalter von 63,5 auf 65 Jahre angehoben werden. – Die Gewerkschaft transfair verlangt, dass sich der Bund mit 3,4 Milliarden Franken an der Sanierung beteiligt. - Die aussenstehende Leserin fragt sich derweil erstaunt, ob bisher nicht sowieso das Rentenalter 65 galt.
Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bei zwei Prozent zu belassen. Die Kassen müssen die Altersguthaben somit mit mindestens zwei Prozent verzinsen; sie sind frei, höhere Zinssätze zu gewähren.
Weiter hat die Landesregierung beschlossen, dass künftig ältere Arbeitnehmende nicht mehr gezwungen werden können, ihre BVG-Rente vorzeitig zu beziehen. Dies war bisher möglich. Nämlich dann, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen dem frühest möglichen Rentenvorbezugsalter und dem ordentlichen Rentenalter endete. Und zwar auch dann, wenn die betroffene Person weiterhin arbeitete. Die ab 1. Januar 2010 geltende neue Regelung baut somit eine Altersdiskriminierung in der sozialen Sicherheit ab und unterstützt Bemühungen von älteren Menschen, im Arbeitsprozess zu bleiben – falls sie denn tatsächlich eine Arbeit finden.
Die meisten Menschen in diesem Land wissen wohl inzwischen, um wie viel ihre Krankenkassen-Prämien im kommenden Jahr ansteigen. Dagegen ist noch nicht klar, wie der Bundesrat sowie National- und Ständerat die weiter ansteigenden Gesundheitskosten stoppen wollen. Der Prämienschock hat noch zu keinem geeinten Vorgehen des Parlaments geführt. Die Liste der Vorschläge liesse sich fast endlos verlängern. Angesichts der rasant sinkenden Halbwertszeit der Ideen verzichten wir jedoch darauf.
Um die Bevölkerung zu einer besseren Gesundheit zu führen und damit womöglich nachhaltig Gesundheitskosten zu senken, setzt der Bundesrat auf Prävention. Er hat zuhanden des Parlaments ein Präventions- und Gesundheitsgesetz verabschiedet. Das Gesetz ist sehr allgemein gefasst und enthält keine direkt anwendbaren Massnahmen. Dafür beabsichtigt der Bundesrat, ein nationales Institut für Prävention und Gesundheitsförderung zu schaffen. Dieses Institut war in der Vernehmlassung besonders umstritten. Wirtschaftsverbände stehen dem ganzen Gesetzesentwurf skeptisch gegenüber, da sie weitere staatliche Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit befürchten.
Zu guter – oder schlechter? – Letzt noch dies: Einer der wenigen boomenden Wirtschaftszweige in unserem Land ist das Gesundheitswesen. Gleichzeitig werden zunehmende Personalengpässe in Spitälern gemeldet.
Eine Studie von Avenir Suisse hat das System der Ergänzungsleistungen (EL) untersucht. Die Zunahme von jungen Menschen mit Anspruch auf EL sei Besorgnis erregend, wird festgestellt. Die EL setzten falsche Anreize und hielten viele Menschen davon ab, sich in der Arbeitswelt einzugliedern. Oft erzielten diese Menschen dank IV-Rente und EL ein höheres Einkommen als wenn sie einer Arbeit nachgingen. – Wir empfehlen an dieser Stelle die Lektüre der Studie gerne. Sie enthält einige interessante Zahlen über die Zusammensetzung der Ersatzeinkommen von Menschen ohne Erwerbseinkommen. Gleichzeitig empfehlen wir nicht zu vergessen, dass die IV-Renten nach wie vor nicht Existenz sichernd sind, obwohl die Bundesverfassung dies vorsieht. Und nicht vergessen sollten die LeserInnen, dass wir in der Schweiz nach wie vor keine garantierten Mindestlöhne haben. Die Studie eignet sich auch hervorragend zum Studium eines tendenziösen Sprachgebrauchs und unterschwellig vermittelter Botschaften. – Wir erwarten übrigens gerne die Vorschläge der wirtschaftsnahen Denkfabrik, mit welchen Anreizen die Wirtschaft Menschen an Arbeitsplätze mit nicht-existenzsichernden Löhnen locken will.
In der Sommersession hat das Parlament den ersten Teil der Mehrwertsteuerreform gutgeheissen. Damit haben die Unternehmen in Zukunft weniger administrativen Aufwand. Der zweite Teil der Reform, der einen einheitlichen MWSt.-Satz von 6,1 Prozent vorsieht, ist heftig umstritten. Allein wegen der Annahme der IV-Zusatzfinanzierung, die eine Abstufung der MWSt.-Sätze enthält, muss die bisherige Vorlage angepasst werden. Der Bundesrat will nun eine Zusatzbotschaft erarbeiten, in der er ein Zweisatzmodell vorschlagen und nicht mehr alle heute geltenden Ausnahmen streichen will.
Berücksichtigte Quellen (31. August bis 21. Oktober 2009): NZZ, Tagesanzeiger, Der Bund, Le Temps, La Liberté, Medienmitteilungen der Bundesämter für Sozialversicherungen und Statistik.
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