Komplexe sozialpolitische Themen zusammengefasst und verständlich aufbereitet: von A wie AHV bis Z wie Zusatzfinanzierung.
Von Ursula Schaffner, Bereichsleiterin Sozialpolitik und Interessenvertretung
Diesen Monat entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Zukunft der IV. Sie finden weitere Artikel zu diesem brandaktuellen Thema im Dossier «IV-Zusatzfinanzierung» in dieser Ausgabe von «agile - Behinderung und Politik».
Neben der IV-Zusatzfinanzierung ist auch eine Meldung des BSV aktuell: Die Stossrichtung der 5. IVG-Revision bestätige sich. Unklar bleibt allerdings, was im Detail bestätigt wird. Die Zahl der neuen IV-RentnerInnen mag in den letzten Jahren gesunken sein und Arbeitgebende wenden sich offenbar vermehrt und früher an die IV-Stellen, um Arbeitnehmende zur Früherfassung anzumelden. Das BSV hält zudem fest, dass bei den Arbeitgebenden ein Umdenken stattgefunden habe. Dies zeige sich darin, dass Unternehmen vermehrt Personen mit gesundheitlichen Schwierigkeiten am Arbeitsplatz behalten würden. Dass zusätzliche Personen mit einer Behinderung einen Arbeitsplatz gefunden hätten, davon war bisher aber nichts zu lesen und zu hören. Diese Personen stehen in Konkurrenz mit jenen, die von der Arbeitslosenversicherung oder der Sozialhilfe wegkommen wollen. Bald werden zusätzlich rund 12'500 bisherige IV-RentnerInnen einen Arbeitsplatz suchen. Dies ist jedenfalls der erklärte Wille des Bundesrates im Entwurf zur 6. IVG-Revision. Fragt sich bloss, ob damit nicht einfach noch mehr Personen aus der IV verschwinden ohne klare Informationen zu ihrer weiteren Existenzsicherung?
Auch in anderen Bereichen der IV sollen Kosten zum Verschwinden gebracht werden. So hat der Nationalrat eine parlamentarische Initiative überwiesen, damit Hörgeräte in Zukunft nicht mehr von der IV, sondern von den Krankenkassen finanziert werden. Eine reine Kostenverschiebung, die vorab ans Portemonnaie von Menschen mit einer Hörbehinderung geht; denn die Krankenkassen werden kaum die gleichen Kosten übernehmen wie bisher die IV.
Immer mehr Behinderte erreichen das AHV-Alter. Heute sind eine Viertelmillion Menschen mit einer IV-Rente im AHV-Alter. Diese Zahl wird in den kommenden Jahren noch wachsen. Was passiert mit diesen älter werdenden Behinderten, welche bisher ganz oder teilweise bei ihren Eltern gelebt haben, wenn die Eltern selber pflegebedürftig werden? Vermehrt wird es zu Heimeintritten kommen. Gleichzeitig sollte jedoch auch das Assistenzmodell ausgebaut werden, für jüngere und weniger junge Menschen, so dass sich diese möglichst früh in einem Leben in eigenen vier Wänden einrichten können.
Wie in «agile 2-09» angekündigt, hat sich der Ständerat in der Sommersession der 11. AHV-Revision gewidmet. Er ist dabei weitgehend seiner vorberatenden Kommission SGK-SR gefolgt, wenn auch nur halbherzig. Der SP geht die soziale Abfederung eines flexiblen Rentenalters ab 63 zu wenig weit. Sie ist zudem nicht einverstanden mit der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Den bürgerlichen Parteien FDP und SVP geht die Vorlage dagegen zu weit. Sie setzten sich für eine reine Sparvorlage ein. Dennoch wurde die Mini-Reform schliesslich verabschiedet. Der Ball liegt nun wieder beim Nationalrat.
Das Einkommen von AHV-RentnerInnen ist sehr unterschiedlich. So müssen 20 Prozent der AHV-RentnerInnen mit 2'300 Franken pro Monat leben. Ihnen stehen die 20 Prozent der reichsten AHV-RentnerInnen gegenüber, welchen 9'300 Franken pro Monat zur Verfügung stehen. Die Verschuldungstendenz von Menschen über 65 nimmt zu, ebenfalls die Sozialhilfequote. Frauen sind in der Regel stärker von diesen Entwicklungen betroffen als Männer.
Zahlen der Stadt Winterthur zeigen in eine ähnliche Richtung. So sind zwar dort die Kosten für Sozialhilfe im letzten Jahr deutlich gesunken. Dagegen stiegen die Ausgaben für Zusatzleistungen zu AHV und IV deutlich. Winterthur erwartet, dass die Sozialhilfeausgaben in Kürze ebenfalls wieder steigen, nicht zuletzt wegen der anstehenden Revision der Arbeitslosenversicherung (siehe dazu weiter unten).
Im Mai haben sich an einer Tagung in Genf Personalverantwortliche und Gesundheitsexperten zu einem Austausch getroffen. Einer der Referenten, ein Psychiater mit Spezialgebiet Gesundheit am Arbeitsplatz, hielt fest: Früher habe er gedacht, ein Arbeitsunterbruch könne einen Patienten nicht heilen; deshalb habe er selten Arztzeugnisse ausgestellt. Heute, wo Arbeit oft krank mache und Leute aus Angst vor Entlassung häufig zu spät zum Arzt gingen, stelle er eher solche Zeugnisse aus und verordne eine Arbeitspause. Denn mindestens 30 Prozent der Erkrankungen seien heute auf die Arbeit zurückzuführen, und zwar nicht physische Erkrankungen sondern psychische.
Eine Nationalfonds-Studie hat untersucht, ob und wem die rund 10'000 Beschäftigungsarbeitsplätze der Sozialhilfe und Arbeitslosenversicherung nützen. Am meisten profitieren Personen, auf deren Bedürfnisse die Beschäftigung zugeschnitten ist und für die diese Arbeit sinnvoll ist. Fraglich ist der Nutzen dagegen für BerufeinsteigerInnen, vor allem dann, wenn Programmleitende davon ausgehen, die Teilnehmenden seien bloss faul und müssten mit militärischem Drill zu Leistung getrieben werden.
Zwei Drittel aller Pensionskassen hatten Ende 2008 eine Deckung von unter 90 Prozent. Sie mussten bis Mitte Jahr gegenüber der jeweiligen Aufsichtsbehörde aufzeigen, mit welchen Strategien sie die fehlende Deckung ihrer Verpflichtungen in den kommenden fünf bis sieben Jahren korrigieren wollen. Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Beispielsweise kann die Anlagestrategie angepasst werden. Oder es können höhere Beiträge von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden eingefordert werden. Oder die Altersguthaben können weniger als bisher oder überhaupt nicht mehr verzinst oder aber laufende Renten gekürzt werden. Die meisten Pensionskassen haben in der Folge ihre Anlagestrategien angepasst; da sie enttäuscht waren über die geringen Renditen der vollmundig beworbenen Funds, die einen absolut garantierten Return hätten einbringen sollen. Verschiedene Kassen haben den Zinssatz auf den Altersguthaben gesenkt. Eher die Ausnahme sind jene Firmen, welche Rentenkürzungen vornehmen.
Auch der Bund und diverse Kantone müssen sich seit Jahren mit Sanierungsmassnahmen der Pensionskassen ihrer Angestellten befassen. Jüngstes Beispiel ist die Pensionskasse der SBB. Ihr fehlen rund 3 Milliarden Franken, um den offenen Verbindlichkeiten der nächsten Jahre nachkommen zu können. Der Bund will gut eine Milliarde der offenen Rechnung übernehmen, den Rest müssen die SBB selber berappen. Die Deckungslücke bei den Bundesbahnen stammt nicht nur aus dem schlechten Anlagejahr 2008, sondern ist vor allem auf sehr gute Leistungen zurückzuführen, die den Angestellten versprochen wurden. Die SBB haben nämlich einen Teil der Umstrukturierung der letzten Jahre über grosszügige Frühpensionierungen abgewickelt. Dies, ohne deren Finanzierung transparent und kostendeckend aufgegleist zu haben. Jetzt sollen die Steuerzahlenden diese Rechnung begleichen.
Etlichen BVG-«Fachkommentaren» ist zu entnehmen, dass viele Pensionskassen nach wie vor keine realistischen langfristigen Kostenberechnungen vornehmen. Zu stark werde im Moment auf die Finanzkrise verwiesen, statt dass die Lösung der wirklichen Probleme an die Hand genommen werde. Insbesondere die hohen Leistungsversprechen gegenüber künftigen RentnerInnen stimmten nicht mehr mit den Berechnungsgrundlagen überein. Diese stützen sich nämlich auf bald zwanzigjährige Annahmen.
An anderen Orten ist zu lesen, dass zwar die genannten Fragen längerfristig angegangen werden müssen. Mindestens so dringend sei es jedoch, die Anlagevorschriften für Pensionskassen zeitgemäss anzupassen. Denn die Verlustgeschäfte, welche die «Pensionskassenexperten» bisher eingefahren haben, durften diese ganz legal tätigen – ohne dass die Experten etwa für Fehler haften müssten!
Im Mai hat die Schweizer Stimmbevölkerung mit 67 Prozent deutlich ja gesagt zur Komplementärmedizin, welche durch die Grundversicherung gedeckt werden soll. Diese Neuerung trägt sicher auch dazu bei, dass die Schweiz ein gutes und teures Gesundheitssystem hat. Die Lebenserwartung hierzulande ist denn auch entsprechend hoch. Diese Zusammenhänge hat die OECD, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung kürzlich in ihrem neuesten Gesundheitsbericht bestätigt. Mehr für ihr Gesundheitssystem geben lediglich die US-AmerikanerInnen und die FranzösInnen aus.
In der Schweiz können sich allerdings immer mehr Menschen dieses Gesundheitssystem nicht mehr leisten, wie die steigende Zahl von ausstehenden Prämienzahlungen (2007 gehen Schätzungen von mindestens 100'000 Personen aus) und die zunehmenden Prämienzuschüsse (2008: 3,4 Milliarden Franken) zeigen. Aufgeschreckt durch prognostizierte Prämienerhöhungen von über zehn Prozent im kommenden Jahr haben verschiedene Politikerinnen aller Parteien, und vorab Gesundheitsminister Pascal Couchepin, in den letzten Monaten mehr oder weniger neue «Sanierungsvorschläge» in die Öffentlichkeit getragen.
Die Vorschläge der Politikerinnen reichen von höheren Krankenkassen-Prämien für SeniorInnen, über das Sparen von Leistungen bei der Pflege von Todkranken, zur Bildung von sieben Gesundheitsregionen in der Schweiz, bis zur Senkung der Medikamentenpreise. Einzelne Vorschläge wurden von den im Blickfeld stehenden Personengruppen empört zurückgewiesen, andere haben Eingang in die weiteren Debatten gefunden.
Bundesrat Couchepin löste mit seinem Ansinnen, einer Ärztin oder einem Arzt pro Konsultation eine Gebühr von 30 Franken auf den Tisch legen zu müssen, wahre Entrüstungsstürme aus. Dass Krankenkassen in Zukunft verpflichtet sein sollen, telefonische Beratungen durchzuführen, fand dagegen eher Zustimmung.
Schliesslich fand im Juni eine überparteiliche Gruppe von BundesparlamentarierInnen zusammen, welche Alternativen zu den Sofortmassnahmen von Bundesrat Couchepin entwickelte und präsentierte. So soll nach den Vorstellungen der Gruppe jeder direkte Gang zu einem Spezialisten oder ins Spital mit einem doppelten Selbstbehalt von 20 Prozent bestraft werden. Grundversicherungen mit Rabatten müssen mindestens zwei Jahre aufrechterhalten werden, dürfen also nicht kurz vor einer teuren Operation gewechselt werden. Für Zusatzversicherungen sollen keine Prämienverbilligungen gewährt werden. Jede erwachsene Person muss sich mit 15 Franken pro Spitaltag an den Kosten beteiligen. Krankenkassen sollen Arztzeugnisse erst ab dem 4. Tag bezahlen müssen. Krankenkassen dürfen keine Telefonjagd auf sogenannt gute Risiken mehr machen. Und schliesslich soll der Bundesrat Eckwerte für die Tarife zwischen ÄrztInnen und Versicherern festlegen, so dass eine Behandlung im Spital nicht attraktiver ist als die Konsultation beim Hausarzt in der Allgemeinpraxis. Zusammen mit einigen weiteren Vorschlägen sieht die Gruppe darin insgesamt ein Sparpotential von rund 1,5 Milliarden Franken pro Jahr. – Jetzt ist das Parlament gefragt, einen Fahrplan für die Neuerungen zu entwerfen.
Da im Jahr 2002 mit einer zu optimistischen Entwicklung der Arbeitslosenzahl gerechnet wurde, weist die ALV heute einen Schuldenberg von nahezu 6 Milliarden Franken auf. Der Ständerat hat sich in der Sommersession mit einer Revisionsvorlage befasst. Er schlägt vor, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge um 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen. Um die Schulden abzubauen sollen zudem während einer befristeten Zeit zusätzlich 0,1 Prozent und während der gleichen Zeit auf höheren Einkommen ein Solidaritätsprozent erhoben werden. Der Bundesrat sprach von 6 bis 8 Jahren. Auf der Leistungsseite ist der Ständerat teilweise dem Bundesrat gefolgt. In Zukunft sollen die Taggelder strikter auf die Beitragsdauer ausgerichtet werden. Und nur noch über 55jährige sollen den Maximalanspruch von 520 Taggeldern beziehen können. Dagegen werden die Zumutbarkeit von Arbeit für Menschen bis 30 erweitert und die Wartezeit für ein erstes Taggeld verlängert. – Das Geschäft geht in den Nationalrat.
Im Mai ging das Vernehmlassungsverfahren zur Neuregelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) zu Ende. Die Reaktionen zur Aufhebung des bisher geltenden Verbots gingen sehr weit auseinander. Namentlich der Ethikkommission und der FDP ist die Neuregelung zu wenig liberal. Die SP, viele Kantone und der Katholische Frauenbund begrüssen die restriktive Regelung. Die CVP, die EVP und Schweizer Bischofskonferenz lehnen sie aus grundsätzlichen Überlegungen ab.
Berücksichtigte Quellen (23. April bis 30. Juli 2009): NZZ, Tagesanzeiger, Der Bund, Le Temps, La Liberté, Medienmitteilungen der Bundesämter für Sozialversicherungen und Statistik.
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