Eine Umfrage zeigt: 99% der Bevölkerung finden, dass die Invalidenversicherung eine ausserordentlich wichtige Institution ist. Vor allem für Personen mit Behinderung, deren Existenz von der Sozialversicherung abhängt. Tatsächlich ist die IV aber für alle da und muss deshalb auch von allen auf solidarische Weise gerettet werden.
Von Maria Roth-Bernasconi, Nationalrätin (GE) Präsidentin von Pro Mente Sana Westschweiz
Eine Behinderung oder eine chronische Krankheit kann jede Person irgendwann im Leben treffen. Niemand ist davor hundertprozentig sicher. Die IV berücksichtigt diese Risikoaufteilung, indem sie die Leistungen für diejenigen finanziert, die sie nötig haben, mit Beiträgen jener, die vielleicht einmal Leistungen brauchen. Dies entspricht dem Versicherungsprinzip oder umgekehrt gesagt: Die egoistische Sorge, sich selber vor eventuellen Risiken zu schützen wird in eine kollektive Anwandlung von solidarischer Grosszügigkeit umgewandelt. Das heisst für uns: Die Vorlage zur IV-Zusatzfinanzierung, die am 27. September zur Abstimmung kommt, will eines der wichtigsten Sozialwerke der Schweiz retten.
Die mit einer ewig wachsenden 13 Milliarden-Schuld belastete IV muss gerettet werden. Deshalb sieht die zur Abstimmung gelangte Vorlage vor, dass die Mehrwertsteuer (MWST) proportional und zeitlich begrenzt erhöht wird. Dies bevor andere, nachhaltigere Lösungen ausgearbeitet werden. Anders gesagt geht es darum, die Dienste aller auf eine bescheidene Art und für eine kurze Zeit in Anspruch zu nehmen, um zu verhindern, dass diese uns alle betreffende Versicherung Schiffbruch erleidet.
Auf dem Spiel stehen mindestens 1,1 Milliarden Franken zusätzliche Einnahmen, um die Verschuldung zu stoppen. Daneben soll aber auch noch ein von der AHV separater IV-Fonds geschaffen werden. Denn heute ist es die AHV, die die Schulden der IV bezahlen muss. Die Vorlage trifft also zwei Fliegen auf einen Streich: Sie garantiert einerseits, dass die Altersrenten weiterhin bezahlt werden können. Anderseits erlaubt sie es der IV, ihre wesentliche Mission weiterhin zu erfüllen. Der Auftrag, den Menschen mit Behinderung oder mit einer chronischen Krankheit das Existenzminimum zu garantieren und ihre soziale und berufliche Integration zu sichern, kann somit weiterhin erfüllt werden.
Klar ist nicht alles in Butter. Die Vorlage wird zwar von links bis rechts unterstützt, aber – wie schon so oft – bekämpft die SVP mit populistischen Argumenten das solidarische Projekt: Die SVP, die nur von Sparen und Leistungsverminderung auf dem Buckel der Menschen mit Behinderung redet. Für die das Wort Solidarität ein Schimpfwort ist! Vergessen wir nicht: Die Erarbeitung einer neuen Finanzierung der IV wurde damals bei der Abstimmung über die 5. IV-Revision als Gegenleistung zu den Opfern versprochen. Eine 5. Revision, die notabene schon eine Verminderung der Anzahl der Renten gebracht hat, und der nun eine 6. Revision folgen soll, die bis zum Jahr 2018 nicht weniger als 12‘500 Rentenbezügerinnen und -bezügern die Leistungen entziehen würde… (Le Temps vom 17. Juni 2009).
Als Folge dieser schwierigen politischen Lage wurde die vorgesehen Erhöhung der MWST – d.h. +0,4% für den normalen Satz, +0,2% für den Spezialsatz der Leistungen aus dem Hotelgewerbe und +0,1% für den ermässigten Satz der Basiskonsumgüter – noch einmal während der parlamentarischen Debatte reduziert. Zudem hat das Parlament angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise im Juni 2009 noch beschlossen, das Inkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr zu verschieben, damit die Kaufkraft der Bevölkerung nicht noch mehr belastet wird. Falls die Vorlage angenommen wird, wird sie also erst zwischen 2011 und 2017 ihre Wirkung entfalten. Meinetwegen, aber vergessen wir nicht: Die Krise macht die Rettung unserer Sozialversicherungen noch unabdingbarer.
Es ist in der Tat so, dass bei Sturm auf dem Arbeitsmarkt die behinderten Personen die ersten sind, die von negativen Massnahmen bedroht werden. Das Schlimmste wäre, wenn nun die Schwächsten einer Doppelstrafe unterzogen würden: Entlassung und keine Rente!
Leider ist das aber die herrschende Tendenz in Bern: Wir sehen es mit der 11. AHV-Revision, die auf dem Buckel der Frauen spart. Frauen, die notabene immer noch auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Dasselbe gilt für die 4. Revision der Arbeitslosenversicherung, die die Leistungen der hauptsächlichen Opfer der Krise kürzt: der Jungen, der älteren Arbeitnehmenden, der unqualifizierten Arbeitskräfte und vor allem auch der Migrantinnen und Migranten.
Wir sehen: noch ist nichts gewonnen. Die Behinderten und ihre Organisationen müssen ohne Pause mobilisieren, um den ersten und unabdingbaren Meilenstein für die Rettung dieses wichtigen Sozialwerkes zu setzen und am 27. September ein JA des Volkes zu erhalten. Dies, bis zum Abstimmungstag. Das ist der Preis, den wir zu bezahlen haben, um den ersten Schritt hin zu einer soliden und solidarischen IV machen zu können.
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