BezügerInnen von Ergänzungsleistungen (EL) erhalten ab spätestens Anfang 2011 bei der Verfügung über die jährliche EL zusätzlich zur Verfügung ein Bestätigungsschreiben. Wer bei der zuständigen Billag AG um eine Befreiung der Gebührenpflicht ersucht, kann den EL-Bezug neu mit der Bestätigung belegen.
Sozial- oder Integrationsfirmen sind für viele Menschen, die von der Arbeitswelt ausgeschlossen sind, die grosse Hoffnung. Obwohl die Zahl solcher Firmen stetig wächst, können diese allein nicht alle sozialen Probleme lösen. Ein klares Ja der Entscheidungsträger zu solchen Firmen ist aber erwünscht.
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