Bis Mitte Oktober hatten Parteien, Kantone und Interessensorganisationen Zeit, zum Entwurf der ersten Tranche der 6. IVG-Revision Stellung zu nehmen. Die Äusserungen von bürgerlichen PolitikerInnen im Vorfeld der Abstimmung zur IV-Zusatzfinanzierung deuteten darauf hin, dass sie sich bei einem Ja am 27. September mit voller Kraft für eine weitere harte Sparrunde bei der IV einsetzen würden. Hier ein erster Einblick in einige Vernehmlassungsantworten.
Von Ursula Schaffner, Bereichsleiterin Sozialpolitik und Interessenvertretung
Angesichts der dicken ersten Tranche der 6. IVG-Revision droht man fast schon zu ersticken. Zwischen den Deckeln, Sparen genannt, finden sich vier völlig verschiedene und vier sehr komplexe Geschäfte: Die Wiedereingliederung von bisherigen IV-RentnerInnen, eine neue Regelung der Beiträge des Bundes an die IV, der Vorschlag für einen staatlichen Einkauf von Hörgeräten und schliesslich die Einführung eines Assistenzbeitrags. Der Bundesrat will mit den vorgeschlagenen Massnahmen in den kommenden Jahren bis zum Ablauf der Zusatzfinanzierung 2017 rund 400 Millionen Franken pro Jahr sparen.
Im Grundsatz ist die Sparidee von keiner Seite bestritten. Behindertenverbände, Parteien, Gewerkschaften und weitere Interessenverbände äussern sich jedoch mehrheitlich kritisch zum konkreten Sparziel, in den kommenden sieben Jahren rund 16'000 Personen wieder ins Erwerbsleben zurückzuführen. Der Gewerbeverband meint, angesichts der desolaten finanziellen Lage der IV müsse das Ziel dennoch umgesetzt werden. Die SVP ist gar der Meinung, pro Jahr könnten 4’000 RentnerInnen aus der IV hinaus revidiert werden. - Die aktuelle IV-Revision hat Personen im Blick, die oft seit vielen Jahren weg von der Arbeitswelt sind.
Fast alle Parteien und Organisationen sind sich einig, dass es nicht reicht, nur Druck auf die RentnerInnen zu machen. Es muss auch Arbeitgebende geben, die Menschen mit Leistungseinschränkungen einstellen wollen und können. Die Vorlage enthält allerdings keinen verpflichtenden Einbezug der Arbeitgeberschaft. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hält einmal mehr fest, seine Mitglieder setzten auf Freiwilligkeit. Das IVG müsse derart ausgestaltet sein, dass Unternehmen von jedem Risiko befreit werden, welches ihnen bei der Anstellung einer leistungsbeeinträchtigten Person entstehen könne. Risiken seien von der Invalidenversicherung zu tragen. Dann seien Arbeitgebende bereit, Menschen mit einer Behinderung zu beschäftigen. Es sei Sache der IV, alle möglicherweise auftauchenden Risiken zu übernehmen. Die Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes geht in die gleiche Richtung. – Der Schweizerische Gewerkschaftsbund dagegen meint, wenn Arbeitgebende nicht per Quote in den Wiedereingliederungsprozess eingebunden würden, lehne er die gesamte Vorlage ab.
Behindertenverbände, die SP und die Grünen, der Städteverband und weitere Organisationen richten ihren Blick auf das gesamte System der sozialen Sicherheit. Sie befürchten, dass mit der 6. IVG-Revision ein weiterer Leistungsabbau und eine reine Kostenverschiebung betrieben werden, statt die IV mittels echter Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess nachhaltig zu sanieren.
Auch bei den Hörgeräten wollen möglichst alle sparen, kosten diese doch in der Schweiz sehr viel mehr als im Ausland. Dennoch stösst der Vorschlag des Bundesrates auf wenig Gegenliebe, die Hörgeräte in Zukunft durch ein Vergabeverfahren zu beschaffen und das BSV als Einkäuferin auftreten zu lassen,. Naturgemäss setzen sich die wirtschaftsnahen Verbände für den freien Markt ein, selbstverständlich im Interesse der Personen, welche Hörgeräte benötigen. Nur der Markt garantiere eine genügende Qualität im Angebot. Viele Behindertenverbände, SP und Gewerkschaften sind über das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell nicht voll begeistert. Sie schlagen deshalb ergänzende Bedingungen vor, damit der Trend zur Zweiklassenversorgung bei Hörgeräten gestoppt wird.
Der Bundesrat schlägt einen Assistenzbeitrag vor, der in der Praxis nur für eine kleine Personengruppe zugänglich sein wird, nämlich volljährige Menschen mit einer Körperbehinderung. Zudem soll die neue IV-Leistung sogenannt kostenneutral eingeführt werden. Den Preis werden allerdings HeimbewohnerInnen bezahlen, in dem ihre Hilflosenentschädigung um die Hälfte reduziert wird. Alle Organisationen, Verbände und Parteien äussern sich grundsätzlich positiv zur Einführung des Assistenzbeitrags. Die bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsverbände betonen, dass sie die Einführung aber nur dann unterstützen, wenn sie die IV kein zusätzliches Geld kostet.
Behindertenverbände wollen den Zugang zum Assistenzbeitrag erweitern. Sie betonen, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu Hause sei ein Schritt Richtung Gleichstellung im Alltag. Gleichstellung sei jedoch nicht gratis zu haben. Nicht zuletzt deshalb müsse der Teil «Assistenzbeitrag» aus dem Sparpaket der 6. IVG-Revision herausgelöst und als eigenständige Vorlage ins Parlament gebracht werden.
Über Partei- und Organisationsgrenzen hinweg wird die Qualität der Vorlage kritisiert. Bei derart komplexen und heiklen Vorhaben, die weitreichende Folgen auch für andere Sozialversicherungen haben, beispielsweise für die berufliche Vorsorge und für die Sozialhilfe, wäre eine sorgfältigere und damit mehr Zeit beanspruchende Phase der Gesetzgebung angezeigt gewesen.
Wir hoffen, dass sich das Parlament die nötige Zeit nimmt, die komplexe Vorlage vertieft zu beraten und zu verbessern. Denn es geht auch in dieser neuen IVG-Revision um Menschen und nicht einfach um Risiken und Zahlen!
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