Ein Lift im Schulhaus, Durchsagen und Anzeigen in Bus und Tram, Niederflurfahrzeuge und Rollstuhl-WC: Vor zehn Jahren kaum vorstellbar, werden diese Einrichtungen immer selbstverständlicher. Trotzdem steht die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung noch in den Kinderschuhen. Nur Überzeugung treibt ihre Umsetzung vorwärts. Unwissenheit und Desinteresse bremsen sie.
Von Jörg Frey, Sozialarbeiter und Mitglied Gleichstellungsrat Egalité Handicap
Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist ein weites Gebiet. Mit einigen Spots will ich dies beleuchten. Da ich im Kanton Bern wohne, beziehe ich mich in meinen Beispielen auf diesen Kanton. In meiner mittelgrossen Wohngemeinde, besuchte ein Schüler im Rollstuhl die Dorfschule. Während der ersten Schuljahre gab es keine grossen Probleme.
Bald schon stand für den Schüler der Übertritt in die Sekundarschule bevor. Wie kommt er aber in die mehrstöckige Sekundarschule? Die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde, die nicht gerade im Geld schwimmt, beschliessen mit grosser Mehrheit, dass ein Lift an das Schulhaus angebaut wird.
Der Schüler bestand später auch die Prüfung für das Gymnasium. Der Rektor des Gymnasiums erklärte, bis zum Eintritt des Schülers werde das Schulhaus bereit sein für Rollstuhlfahrende. Bei Schulbeginn wartete der Schüler in seinem Rollstuhl vor der Treppe des Hauses. Die Medien in der Region konnten nicht verstehen, wieso der Rollstuhlfahrer dieses Gymnasium nicht besuchen konnte. Die Stadtregierung und die Erziehungsdirektion des Kantons Bern versicherten, der geplante, künftige Anbau der Schule werde mit einem Lift versehen sein. Von diesem Neubau aus könnten auch alle Zimmer im altehrwürdigen Gebäude erreicht werden.
Glücklicherweise gab es in der Region Bern ein Gymnasium, das aufgrund des kantonalen Baugesetzes mit einem Lift ausgestattet war. Mit dem Fahrdienst kann der Schüler dieses Gymnasium besuchen, wobei die Fahrstrecke pro Tag anstatt acht nun sechzig Kilometer beträgt. Die Maturitätsprüfung steht bevor. Wird die Hochschule den Studenten aufnehmen können?
Vor 40 Jahren wohnte ich in der Region und besuchte täglich die Schule in Bern. Ich mag mich noch gut an die hohen Einstiege der Bahnwagen erinnern. Die letzten Wagen des Morgenzuges hatten am meisten freie Sitzplätze und kamen ausserhalb des Perrons zum Stehen. Als Halbwüchsige fühlten wir uns wie halbe Bergsteiger, wenn wir über den Schotter und über die an Leitern erinnernden Einstiege die Wagen erklommen. In der Zwischenzeit sind die Einstiege niedriger, die Perrons länger und höher. Doch der ebenerdige Einstieg ist beim öffentlichen Verkehr noch lange nicht flächendeckend erreicht.
Während meiner Tätigkeit in der Behindertenselbsthilfe erlebte ich, wie sich die Ingenieure der Bahnen schwer taten, Niederflurfahrzeuge mit Rollstuhltoiletten zu entwickeln. Die Hauptbegründung war, es lohne sich nicht, die Fahrzeuge an einige Passagiere anzupassen, da die Bahnen Massenbeförderungsmittel seien. Gespannt erwartete ich die ersten Gelenktriebwagen für die S-Bahn im Emmental. Bald stellte ich fest, dass ich als nicht mobilitätsbehinderter Benutzer viel schneller aus- und einsteigen konnte. Und auch die Rollstuhltoiletten wurden von nicht ganz schlanken Fahrgästen geschätzt und speziell wegen des Wickeltischs auch von Müttern. Die Bahnverantwortlichen schwärmen heute von der Niederflurtechnik, weil bahntechnisch ausgedrückt, sich die Zeit für den Fahrgastwechsel stark reduziert hat und somit der Fahrplan besser eingehalten werden kann. Dass alle Züge in Zukunft in Niederflurtechnik gebaut werden, ist heute selbstverständlich.
Ebenso schwer taten sich die Verantwortlichen mit der Einführung von akustischen und optischen Anzeigen im öffentlichen Verkehr. Damit können sich hör- und sehbehinderte Fahrgäste besser orientieren. In Deutschland ist man hier schon weiter. Als regelmässiger Feriengast in Berlin geniesse ich die visuellen und akustischen Anzeigen in den S-Bahnen und den Bussen.
Als Landei kenne ich die Stadt Bern nicht so gut. Letzthin hatte ich einen Termin in einem mir unbekannten Berner Quartier. Dank der neuartigen Anzeige im Bus konnte ich das Reiseziel locker erreichen, ohne Stationen zu zählen und durch das Fenster die Haltestelle zu erspähen. Wie viel mehr werden insbesondere fremdsprachige Touristen diese Anzeigen schätzen?
Als Vertreter der Menschen mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung im Gleichstellungsrat beunruhigt mich die Einbürgerungspraxis in der Schweiz. Offensichtlich gibt es Gemeinden, die die Antragstellenden in zwei Klassen einteilen. Eine erste Klasse der Erwerbsfähigen und die zweite Klasse der Nichterwerbsfähigen. Wiederholt wurde Menschen mit einer geistigen Behinderung das Schweizer Bürgerrecht verwehrt. Oftmals wird dieser Entscheid damit begründet, dass die Antragstellenden nicht für sich selber sorgen können, den Sinn der Einbürgerung nicht verstehen oder wegen des Neuen Finanzausgleichs für die Einbürgerungsgemeinde zusätzliche Betreuungskosten anfallen würden. Die selbstverständliche Solidarität zwischen erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Bürgerinnen und Bürgern in der schweizerischen Gesellschaft gilt in einigen Gemeinden offensichtlich nicht bei der Einbürgerungspraxis.
Das Bundesgericht hat diese Entscheide nun annulliert. Auch Menschen mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung sollen das Recht haben, in dem Staat, in dem sie ihren Lebensmittelpunkt haben, das Bürgerrecht zu erhalten.
Wie gerade auch das vorherige Beispiel zeigt, ist Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung heute noch nicht selbstverständlich. Vom Gleichstellungsgesetz ausgenommen sind etwa der ganze Arbeits- und Wohnungsmarkt. Und trotz des bestehenden Gleichstellungsgesetzes steht die effektive Umsetzung von Gleichstellung noch am Anfang. Damit es mit der Umsetzung vorwärts geht, ist das Engagement aller Interessierten wichtig. Dabei gilt es, die Überzeugten zu unterstützen und Unkenntnis und Desinteresse bei anderen mit Informationen und guten Argumenten zu beseitigen.
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